Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr 141

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November hat nicht nur weitreichende Folgen für die Haushaltsführung in Bund und Ländern. Es hatte auch Konsequenzen für den Ablauf dieser Sitzungswoche: Ursprünglich wollten wir in dieser Woche den Bundeshaushalt für 2024 verabschieden. Nach intensiver Prüfung des Urteils und der öffentlichen Anhörung haben wir uns dazu entschieden, die Haushaltswoche zu verschieben.

Nachtragshaushalt 2021 –
Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Verfassungsrichter*innen haben den zweiten Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt. Das bedeutet, dass ein Teil des Klima- und Transformationsfonds (KTF) – nämlich 60 Milliarden – nicht mehr gedeckt ist. Zwar wird der Wirtschafts- und Stabilisierungsfonds, mit dem unter anderem die Energiepreisbremsen finanziert werden, in dem Urteil nicht erwähnt. Aber auch er ist in logischer und letzter Konsequenz davon betroffen. Das bedeutet, dass wir angesichts des Urteils die Wirtschaftspläne dieser Fonds anpassen müssen. Um dies im Haushalt 2023 abzubilden, wird die Bundesregierung einen Nachtragshaushalt für dieses Jahr einbringen. Diesen berieten wir am Freitag in 1. Lesung. Dafür musste auch für das laufende Jahr 2023 die Schuldenbremse ausgesetzt werden, indem der Deutsche Bundestag die außergewöhnliche Notlage feststellte.

Schuldenbremse reformieren 

Auch den Haushalt für 2024 wollen wir in diesem Jahr abschließen, denn wir wollen nicht in eine vorläufige Haushaltsführung kommen. Neben vielen anderen Herausforderungen bewegt uns dabei auch, die Transformation unserer Wirtschaft und Gesellschaft gut zu meistern. Wir wollen, dass diese Transformation erfolgreich ist. Damit uns das in der aktuell schwierigen Lage gelingt, muss auch in Zukunft genug Geld dafür da sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat allerdings deutlich gemacht, dass die Schuldenbremse in ihrer derzeitigen Form längerfristige Transformationsausgaben nicht erleichtert. Wir als SPD-Fraktion halten es deshalb für notwendig, die Schuldenbremse zu reformieren. Dazu wollen wir gemeinsam mit allen demokratischen Parteien nach einer Lösung suchen.

Im Moment werden viele Vorschläge für die künftige Haushaltspolitik diskutiert. Wir Sozialdemokrat*innen lehnen Sozialkürzungen ab. Der Forderung von CDU und CSU, beim Bürgergeld zu kürzen, stellen wir uns entgegen. Gerade in Zeiten multipler Krisen sind viele Menschen auf Hilfe angewiesen. Ein Teil derjenigen, die Bürgergeld bekommen, sind Beschäftigte, die von ihrem Lohn nicht leben können. Deshalb brauchen wir bessere Löhne, die zum Leben reichen. Und keine Kürzungen zu Lasten derjenigen, die auf einen starken Staat angewiesen sind.

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