Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine bedeutet zugleich einen schweren Schlag gegen die Sicherheitsordnung in Europa, die wir nach dem Ende der Blockkonfrontation mühsam aufgebaut haben. Umso wichtiger ist nun, dass wir unsere Sicherheit gemeinsam mit unseren internationalen Partner*innen auf eine neue Grundlage stellen. In dieser Woche berieten wir im Bundestag deshalb die Nationale Sicherheitsstrategie, die von der Bundesregierung unter Beteiligung vieler gesellschaftlicher Akteur*innen im In- und Ausland sowie einer Vielzahl an Bürger*innen erarbeitet wurde. Uns geht es dabei vor allem um eine Politik der integrierten Sicherheit. Das bedeutet: alle relevanten sicherheitspolitischen Akteur*innen, Mittel und Instrumente sollen künftig ineinandergreifen, um aktuellen wie künftigen Herausforderungen nach innen und außen besser begegnen zu können. Zugleich wollen wir mit der Nationalen Sicherheitsstrategie eine gesellschaftliche Debatte darüber anstoßen, wie wir unsere Sicherheit künftig gewährleisten wollen.
Recht auf Asyl
Das Grundrecht auf Asyl ist ein hohes Gut – das steht nicht nur in unserem Grundgesetz, sondern es ist für uns Sozialdemokrat*innen auch nicht verhandelbar. Menschen, die vor Verfolgung, Krieg und Terror fliehen müssen, werden wir schützen. Deshalb beschäftigt uns auch die erzielte Einigung der EU-Innenminister*innen zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).
In den letzten Jahren hat sich leider zu deutlich gezeigt, dass die europäische Asylpolitik nicht mehr in der Lage ist, die aktuelle Situation zu bewältigen. Weder die Situation an den Außengrenzen, das Sterben im Mittelmeer oder die Weigerung einiger Mitgliedstaaten, ihren solidarischen Beitrag bei der Aufnahme der Geflüchteten zu leisten, sind noch länger ertragbar. Deshalb ist es ein wichtiger Erfolg, dass nach jahrelangen Blockaden ein EU-weiter Kompromiss erzielt werden konnte – denn Migration muss in Europa besser und effektiver geordnet und gesteuert werden. An dem Recht auf Asyl wird dabei nicht gerüttelt.
Mit dem gefundenen Kompromiss werden offene Binnengrenzen und ein menschenrechtsbasiertes Asylsystem sichergestellt, mit Instrumenten, die Ordnung und Fairness in den Verfahren herstellen. Es ist verständlich, dass es viel Diskussionsbedarf zu den erzielten Ergebnissen gibt – es ist aber auch nicht überraschend, dass bei 27 EU-Mitgliedstaaten nicht alle unsere Vorstellungen durchgesetzt werden konnten.
Unbegleitete Kinder und Jugendliche können direkt in die EU einreisen
Bundesinnenministerin Nancy Faeser konnte aber einen uns wichtigen Punkt durchsetzen: Unbegleitete Kinder und Jugendliche können direkt in die EU einreisen und kommen nicht in die Grenzverfahren. Wir werden nun die weiteren Verhandlungen im EU-Parlament unterstützen, damit das auch für die Kinder und Jugendlichen gilt, die in Begleitung ihrer Eltern sind.
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