In meiner Rede am 12. Mai rund um die Wärmeversorgung in Deutschland erinnerte ich zunächst daran, dass bereits im aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetz Vorgaben für den Einbau neuer fossiler Heizungen genannt werden – und zitierte § 72 Absatz 4, geltende Rechtslage: „Ab dem 1. Januar 2026 dürfen Heizkessel, die mit Heizöl oder mit festem fossilem Brennstoff beschickt werden, zum Zwecke der Inbetriebnahme in ein Gebäude nur eingebaut … werden, wenn …“, und dann werden die genauen Vorgaben genannt. Die Austauschpflicht von fossilen Heizungen ist also auch von der Union gemacht worden, fasste ich zusammen.
Dann hob ich hervor, an welchen Punkten wir als SPD-Fraktion bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes noch Nachbesserungen fordern – Vier
- Zum einen der soziale Ausgleich. Die Kosten für die Mieter*innen und auch die Hausbesitzer*innen müssen sozial flankiert und abgefedert werden. Die Förderprogramme sollen so gestaltet werden, dass sie funktionieren.
- Die technologische Vielfalt soll im Gesetzestext stehen und muss vor allem auch praktisch umsetzbar sein.
- Wir müssen die Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung hinbekommen und sie besser gestalten, als es derzeit im Gesetzentwurf der Fall ist.
- Die Übergangsfristen müssen angepasst werden.
Alle Bürger*innen können sicher sein, betonte ich: „Die SPD ist ihr Anwalt. Wir achten darauf, dass die Energie- wende bezahlbar und machbar ist, heute und in Zukunft.“
Meine ganze Rede gibt es hier.