27.04.23: Meine Rede im Bundestag zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes

Am Donnerstag, den 27. April, sprach ich zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes und somit der Wärmeversorgung im Gebäudebereich. In diesem Zuge hob ich vier Punkte hervor, die uns als SPD-Fraktion hier besonders wichtig sind.

Erstens: Wir brauchen Planungssicherheit für alle: Planungssicherheit für Bürger*innen, Industrie und Handwerk. Deswegen muss das Gebäudeenergiegesetz vor der Sommerpause verabschiedet werden. Dabei zählt zur Planungssicherheit aus unserer Sicht auch, nochmals über die Übergänge und die Fristen zu reden.

Zweitens: Wir möchten technologische Vielfalt ermöglichen. Das heißt: Alle verfügbaren Optionen müssen im Gesetz stehen und vor allem auch praktisch möglich sein. Natürlich wird letzteres für uns ein Maßstab sein.

Drittens: Wir möchten eine enge Verknüpfung mit der kommunalen Wärmeplanung. Wenn es Nah-, Fernwärmenetze gibt, sind das gute Erfüllungsoptionen. Ich bin dankbar, dass das Bundesbauministerium gesagt hat, dass es diesen Gesetzentwurf zeitnah vorlegen wird, damit wir da eine sinnvolle verknüpfen können.

Viertens: Die Regelungen müssen sozial fair sein. Das bedeutet: Wir brauchen eine ordentliche Förderung, die ihren Namen verdient. Auf dass wir die Kosten für alle Hausbesitzer*innen und Mieter*innen abfedern können.

Das sind die vier Punkte, für die wir als SPD-Fraktion uns in den anstehenden Beratungen stark machen werden, betonte ich.

Meine ganze Rede gibt es hier.