„Gute Nachrichen für die Entbürokratisierung des Zubaus der Solarenergie. Heute haben wir wichtige Schritte der Entbürokratisierung, Vereinfachung und Kostenersparnis im Finanzausschuss und im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beschlossen. Diese Maßnahmen werden wir den Zubau von Solarstrom insbesondere für Eigenheimbesitzer*innen deutlich vereinfachen und attraktiver gestalten“, so der energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktiom, Timon Gremmels (Niestetal).
Bürger*innen, die eine Photovoltaikanlage anschaffen und auf dem eigenen Hausdach in Betrieb nehmen wollten, standen bisher vor einer Vielzahl steuerlicher Erklärungspflichten. Dieser bürokratische Aufwand war für viele eine hohe Hürde und ein berechtigtes Argument gegen eine Anschaffung. „Das kann natürlich nicht in unserem Sinne sein, wenn wir uns gleichzeitig zum Ziel gesetzt haben, künftig jede geeignete Dachfläche für die Solarenergie zu nutzen“, so Gremmels.
„Deshalb beseitigen wir mit dem Jahressteuergesetz 2023 einige der steuerlichen Erklärungspflichten. Wir führen unter anderem eine Ertragsteuerbefreiung für PV-Anlagen bis zu 30 Kilowatt Leistung bereits rückwirkend zum 1. Januar 2022 ein, erweitern die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen und senken den Umsatzsteuersatz auf null für die Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen.“
Dank der Umsatzsteuersenkung auf null können sich Bürger*innen künftig für die bürokratiearme Kleinunternehmerregelung entscheiden, ohne einerseits beim Anschaffungspreis aufgrund anfallender Umsatzsteuer draufzuzahlen oder andererseits den erheblichen Aufwand der ständigen Umsatzsteueranmeldung leisten zu müssen. „Dieser Bürokratieabbau ist ein weiterer, notwendiger Schritt hin zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien“, so Gremmels abschließend.