„Wir sorgen dafür, dass wir mehr Flächen für Photovoltaik (PV) zur Verfügung stellen: auf Grünland, auf Dächern und an großen Verkehrswegen. Damit schaffen wir die Voraussetzung dafür, dass wir unser angestrebtes Ziel – bis zu 22 Gigawatt PV jährlich zuzubauen – auch erreichen. Mit der deutlichen Verbesserung der Teileinspeisung sorgen wir dafür, dass die Dächer mit PV vollgepackt werden. Dass nun auch die Wasserkraft dem überragenden öffentlichen Interesse zugeordnet wird, ist für die älteste Form der Erneuerbaren Energien nur folgerichtig.“, so der Energiepolitische Koordinator der SPD-Bundestagsfraktion, Timon Gremmels.
An diesem Donnerstag wird in einer Sondersitzung des Ausschuss für Klimaschutz & Energie ein umfängliches Gesetzespaket für die Energiewende in Deutschland vorgelegt. Dazu zählt neben dem Ersatzkraftwerkbereithaltungs-Gesetz, dem Wind-an-Land- und dem Wind-auf-See-Gesetz vor allem auch die Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Mit der nun vorgelegten, größten EEG-Novelle seit Bestehen, verpflichten wir uns, bis 2030 80% des Stroms aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen. Dazu werden wir Photovoltaik(PV)-Anlagen mit einer Gesamtleistung von 215 Gigawatt (GW) aufbauen, dazu 115 GW Windenergiekapazität an Land und 30 GW bei Wind auf See.
Wir haben im EEG 2023 festgelegt, dass der Ausbau der Erneuerbaren Energien im „überragenden öffentlichen Interesse liegt“. Das wird den Ausbau beschleunigen und gibt klar die Stoßrichtung vor. Übrigens gilt das überragende öffentliche Interesse nun auch für die Wasserkraft. Als grundlastfähige und dezentrale erneuerbare Energiequelle können wir nicht auf die Wasserkraft verzichten.
Beim Ausbau der PV haben wir die Förderkulisse ausgebaut, den bürokratischen Aufwand verschlankt und mehr Flächen freigegeben. Wichtig ist mir vor allem die Erhöhung des Teileinspeisetarifs auf 8,6 Cent / kWh. Damit stellen wir sicher, dass trotz gestiegener Weltmarktpreise auch kleine PV-Anlagen auskömmlich betrieben werden können.
Mindestens ebenbürtig sind die bürokratischen Vereinfachungen, die wir beschlossen haben. Denn die ambitioniertesten Ziele nützen nichts, wenn es an der Umsetzung hakt. Wir haben die 100kW-Grenze für Mieterstromprojekte gekappt, die Wartedauer von 12 Monaten bei der Anlagenzusammenfassung gestrichen, das Meldewesen vereinheitlicht sowie den Verteilnetzbetreibern einen festen Rahmen gesetzt, wie und vor allem bis wann eine Anlage in Betrieb gehen muss. Übrigens: bei Kleinstanlagen bis 25kW entfällt die Spitzenlastkappung bei 70%.
Bei den Flächen haben wir festgelegt, dass künftig auch Grünland für Freiflächen-PV genutzt werden kann. Hier wird es auch eine „Technologieprämie“ geben, um erhöhte Kosten auszugleichen. Ausgenommen davon sind zur Wahrung der Biodiversität Naturschutzgebiete und weitere besonders schützenswerte Lebensräume. Außerdem haben wir uns darauf geeinigt, dass wir entlang von Autobahnen und Schienenwegen die Nutzfläche mit einer Breite von 500 Metern auf den Randstreifen für den Ausbau von PV-Anlagen mehr als verdoppeln (vorher 200 Meter). Das bringt uns viele wertvolle Hektar Land – denn, nicht zu vergessen: der Ausbau von PV-Freiflächenanlagen ist volkswirtschaftlich am günstigsten.
Besonders stolz bin ich auch darauf, was wir im Bereich der Bürgerenergie erreichen konnten. Wir haben die Frist für die Durchführung von Projekten auf 3 Jahre abgesenkt. Und wir haben es geschafft, den Beteiligungsradius von Bürgerenergie-Projekten auf 50 Kilometer auszuweiten. Das wird einen weiteren Schub geben.
Mit dem EEG 2023 haben wir einen guten Grundstein gelegt, um die Klimaneutralität bis 2045 anzupacken.