Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 96

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Corona-Pandemie ist noch lange nicht überstanden. Deshalb haben wir in dieser Woche Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Wir sorgen damit auch nach Auslaufen der sog. „Feststellung der epidemischen Notlage nationaler Tragweite“ am 25. November weiterhin für verlässliche Regelungen für Bund und Länder: Wir führen bundesweit eine 3G-Regelung am Arbeitsplatz sowie im ÖPNV und Fernverkehr ein und kehren dort, wo es betrieblich auch möglich ist, zurück zum Homeoffice. Denn die Arbeit im Homeoffice sowie Test-, Impf- oder Genesungsnachweise am Arbeitsplatz helfen, die vierte Welle zu brechen.

Wir wollen das Schutzniveau, das wir bereits jetzt haben, aufrechterhalten und dort, wo das sinnvoll und notwendig ist, erhöhen. Daher geben wir den Parlamenten der Länder verlässliche, rechtssichere Instrumente an die Hand, um regional vor Ort die notwendigen Entscheidungen treffen zu können. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, die Anwendung von Hygienekonzepten, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten und öffentlichen Raum sowie 2G/3G/3GPlus/2GPlus-Regelungen. Auch können die Kapazitäten in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen beschränkt werden. Da jedoch mehr als zwei Drittel der Bürger:innen in Deutschland geimpft sind, sind einschränkende Maßnahmen wie bundesweite Ausgangsperren und die flächendeckende Schließung von Hotels, Restaurants, Sportstätten, Schulen oder Geschäften nicht mehr verhältnismäßig.

Der sicherste Weg aus der Krise bleibt weiterhin der Schutz gegen das Virus durch die Impfung. Für die vielen Geimpften stehen jetzt Auffrischungsimpfungen, sog. Booster-Impfungen, an. Es ist gut, dass viele Menschen hierzu bereit sind. Allerdings gibt es zu viele Menschen, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen. Deshalb werden wir weiterhin alles dafür tun, mehr Menschen zu erreichen und von einer Impfung zu überzeugen. Auch die Debatte über eine Impfpflicht für Mitarbeitende in besonderen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen werden wir mit der nötigen Ernsthaftigkeit diskutieren und voranbringen. Wichtig in der Corona-Politik ist und bleibt, dass Bund und Länder auch künftig an einem Strang ziehen und sich eng abstimmen.

Eine Tragödie spielt sich im belarussischen Grenzgebiet zu Polen und den baltischen Staaten ab. Dort harren noch immer hunderte Menschen bei niedrigen Temperaturen und ohne ausreichend Bekleidung und Lebensmittel aus – darunter viele Kinder. Den Menschen muss schnellstmöglich geholfen werden. Deutschland und seine europäischen Partner setzen sich deshalb dafür ein, internationalen Hilfsorganisationen den Zugang zu den Menschen zu gewähren. Verantwortlich für die Situation vor Ort ist der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko, der die Migrant:innen mit falschen Versprechungen ins Land gelockt, anschließend an die Grenze verfrachtet hat und ihnen nun den Rückweg gewaltsam versperrt. Sein Ziel ist, die EU dazu zu bringen, die wegen der anhaltenden schweren Menschenrechtsverletzungen erlassenen Sanktionen wieder aufzuheben. Die EU lässt sich aber nicht erpressen. Im Gegenteil: Am Montag sind die EU-Außenminister:innen zusammengekommen und haben die Sanktionen gegen das belarussische Regime verschärft. Dies betrifft weltweit Personen und Unternehmen, die sich an der gezielten Schleusung von Migrant:innen beteiligen. Damit senden wir auch eine Botschaft an die Herkunftsstaaten und die Fluggesellschaften, die die Migrant:innen nach Belarus bringen.

Ein Wort noch zu den Koalitionsverhandlungen. Die Gespräche verlaufen in vertrauensvoller und guter, konstruktiver Zusammenarbeit. Wir sind zuversichtlich, dass in der kommenden Woche der Koalitionsvertrag vorliegt und wir Olaf Scholz in der Nikolauswoche zum Kanzler wählen. In den kommenden Wochen wird es dazu weitere Informationsangebote der Partei geben.

Timon Gremmels

 

 

 

Wir brechen gemeinsam die vierte Welle

Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz

Die Pandemie ist noch nicht vorbei. Deshalb haben wir in dieser Woche das Infektionsschutzgesetz angepasst und viele wichtige Corona-Regelungen und -Hilfen verlängert. Damit wir die erneut stark steigenden Infektionszahlen wirkungsvoll in den Griff bekommen. Wir werden noch eine Weile mit bestimmten Maßnahmen wie der Maskenpflicht und Abstandsregeln leben müssen. Mit der Gesetzesänderung federn wir auch wirtschaftliche Auswirkungen ab und sorgen durch weitere pandemiebedingte Sonderregelungen für mehr Planungssicherheit und wirtschaftliche Hilfen, damit wir alle sicher und gesund durch diesen Winter kommen.

Mit der Feststellung der epidemischen Lage im März 2020 hat der Bundestag im Infektionsschutzgesetz weitreichende Befugnisse für das Gesundheitsministerium geschaffen. Damit wurden zum Teil auch schwerwiegende Grundrechtseingriffe ermöglicht, wie Ausgangsbeschränkungen oder flächendeckende Lockdowns. Mit unseren Gesetzesanpassungen sorgen wir nun für Klarheit und schaffen verfassungsrechtlich problematische Sonderrechte ab. Die Neufassung soll zunächst befristet bis zum 19. März 2022 sein. Per Bundestagsbeschluss können diese Regelungen bei Fortbestehen der pandemischen Lage um drei Monate verlängert werden. Mehr als zwei Drittel der Bürger:innen sind vollständig geimpft. Grundrechts­eingriffe wie Ausgangssperren oder die flächendeckende Schließung von Betrieben und Schulen sind angesichts der hohen Zahl geimpfter Personen nicht mehr gerechtfertigt. Gleichzeitig ist die Pandemie noch nicht vorbei. Im Gegenteil: Die 7-Tage-Inzidenz liegt deutschlandweit über 300. Immer mehr Krankenhäuser und Intensivstationen gelangen an ihre Kapazitätsgrenze.

Die Bundesländer erhalten konkrete Handlungsoptionen, um die Pandemie effektiv und rechtssicher, und gleichzeitig grundrechtsschonend einzudämmen. Dazu gehören Abstandsgebote, Maskenpflicht, die Anwendung von Hygienekonzepten, Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte im privaten und öffentlichen Raum sowie 2G/3G/3GPlus/2GPlus-Regelungen und kapazitäre Beschränkungen insbesondere in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie bei Veranstaltungen. Auch die Erteilung von Auflagen beispielsweise für Schulen, Hochschulen und Bildungseinrichtungen ist möglich. Zudem können die Länder die Kontaktdatenverarbeitung anordnen. Da sich die Lage in einigen Bundesländern bereits dramatisch zuspitzt, sieht das Gesetz zudem eine Länderöffnungsklausel vor. Sofern das jeweilige Landesparlament mehrheitlich zustimmt, können die Bundesländer weitergehende Maßnahmen beschließen. Darunter fallen beispielsweise die Absage von Veranstaltungen oder die vorübergehende Schließung von Freizeiteinrichtungen wie Diskotheken. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangssperren, die flächendeckende Schließung von Hotels, Restaurants, Sportstätten, Schulen und Geschäften sowie das Verbot religiöser Zusammenkünfte sind dagegen nicht mehr möglich.

Wir haben die kostenlosen Tests wieder eingeführt. Regelmäßiges Testen hilft, Infektionsketten zu durchbrechen – ob bei Geimpften oder Ungeimpften. Bundesweit führen wir am Arbeitsplatz und im öffentlichen Nahverkehr die 3G-Regelung ein. Arbeitgeber dürfen Mitarbeitenden nur mit 3-G-Nachweis den Zutritt zur Arbeitsstätte gestatten. Das muss täglich überwacht werden. Außerdem sollen die Arbeitnehmer:innen dort, wo es geht, wieder so oft wie möglich im Homeoffice arbeiten. Individuelle Schutzmaßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie beispielsweise Schließungen bei einem schweren Ausbruchsgeschehen in einer Pflegeeinrichtung, Schule oder einem Betrieb, können zudem weiterhin durch die Gesundheitsämter angeordnet werden. Es geht auch darum, das Personal in den Krankenhäusern nicht zu überlasten. Die Pflegekräfte und Ärzt:innen stehen an ihrer Belastungsgrenze. Bei der Einhaltung der Maßnahmen werden Eigenverantwortung, aber auch regelmäßige Kontrollen wichtig sein.

Ganz besonders wichtig ist uns, dass wir weiterhin alle diejenigen unterstützen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind. Wir sorgen deshalb auch weiterhin für eine finanzielle Unterstützung für alle, die besonders hart von der Pandemie getroffen sind. Dazu gehören vor allem Familien mit Kindern. Deshalb verlängern wir das Kinderkrankengeld. Auch ein vereinfachter Zugang zur Grundsicherung bleibt für Menschen in wirtschaftlichen Notlagen bestehen. Der Pflege-Schutzschirm für Pflegebedürftige und Angehörige wird ebenfalls verlängert. Auch für Künstler:innen wird es weiterhin Ausnahmeregelungen bei der Berechnung des Beitrags zur Künstlersozialversicherung geben. Künstler:innen können bis zu 1.300 Euro monatlich aus selbstständiger, nicht-künstlerischer Arbeit hinzuverdienen, ohne dass dies Auswirkungen auf ihren Versicherungsschutz hat, umso wegen pandemiebedingt weggebrochener Einnahmen jenseits ihres künstlerischen Schaffens Einnahmen zu erzielen.

Mediziner:innen und Heilmittelerbringer sowie Krankenhäuser erhalten zusätzliche Kostenerstattungen. Zusätzlich wird der Bundeszuschuss für die Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) um 7 Mrd. auf dann 28,5 Mrd. Euro erhöht, um die Beiträge für Versicherte und Betriebe auch in diesen Zeiten stabil zu halten.

 

 

Schließung der Impfzentren war ein vermeidbarer Fehler

Booster-Impfungen müssen Fahrt aufnehmen

Die hessische Landesregierung hat die Entwicklung der Corona-Pandemie und des Bedarfs für Erst-, Zweit‑ und Auffrischungsimpfungen vollkommen falsch eingeschätzt. Gemeinsam mit meinen SPD-Abgeordnetenkolleginnen und -kollegen Esther Dilcher, Esther Kalveram, Manuela Strube und Oliver Ulloth haben wir in dieser Woche noch einmal auf die Kurzsichtigkeit der hessischen Landesregierung bei der Corona-Bekämpfung hingewiesen.

Wir hatten schon Mitte Juni darauf hingewiesen, dass die Schließung der Impfzentren zu Problemen führen würde, wir wurden aber nicht ernst genommen. Jetzt beweisen Schlangen vor dem Impfzentrum in Calden, dass unsere Befürchtungen berechtigt waren. Der hessische Sozialminister Kai Klose (Bündnis 90/Grüne) muss sich nun auch mangelnde Weitsicht vorwerfen lassen. Mit seiner voreiligen Entscheidung für die Schließung der hessischen Impfzentren hat er ein fatales Signal an tausende Menschen gesendet, die Ende September –aus welchen Gründen auch immer- noch nicht geimpft waren. Die schwarzgrüne Landesregierung glaubte offensichtlich, den weiteren Verlauf der Impfkampagne zuverlässig vorhersagen zu können. Dabei haben alle im Laufe der Corona-Pandemie doch erkennen müssen, wie viele Unwägbarkeiten es auf dem Weg zu einem umfassenden Impfschutz der Bevölkerung gibt.

Die Hausärzte haben jetzt im Herbst mit den Grippeimpfungen alle Hände voll zu tun, damit können sie den weiterhin bestehenden Bedarf für CoVid-Impfungen nicht abdecken. Wir sind froh darüber, dass es in unserer Region ein funktionierendes Impfzentrum gibt. Die kontinuierliche Ausweitung der Öffnungszeiten und der große Andrang beweisen, dass es richtig war, das Impfzentrum in Calden nicht zu schließen und so für die Menschen in Stadt und Landkreis Kassel eine Anlaufstelle zu erhalten.