Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 95

Liebe Leserin, lieber Leser,

auch diese zweite Sitzungswoche nach der Bundestagswahl war sehr ereignisreich. Mit meinem Newsletter biete ich Euch eine kleine Auswahl in die aktuellen Themen und Ereignisse. Auch über meine Teilnahme an der UN-Klimakonferenz in Glasgow berichte ich in dieser Ausgabe (S.2).

Vor zwei Wochen haben wir Bärbel Bas als neue Präsidentin des Deutschen Bundestages gewählt. Ihre Wahl ist ein großer Erfolg für die Sozialdemokratie, ihre Wahl ist auch ein großer Gewinn für den Bundestag. Sie ist eine erfahrene und profilierte Parlamentarierin und eine Sozialdemokratin mit eindrucksvoller Biografie. Sie hat schon in den ersten Tagen ihrer Amtszeit auf die vor dem Parlament liegenden Aufgaben hingewiesen: Die Demokratie vor ihren Feinden zu beschützen – in der Gesellschaft, aber gerade auch in ihrem repräsentativen Organ und das Wahlrecht zügig zu reformieren, damit der Bundestag arbeitsfähig bleibt. An der Seite von Bärbel Bas stehen künftig auch Aydan Özoğuz sowie drei weitere Frauen als Vizepräsident:innen. Damit ist erstmals in der Geschichte das Bundestagspräsidium mehrheitlich mit Frauen besetzt: Ein wichtiges Zeichen für mehr Geschlechtergerechtigkeit – auch im Politikbetrieb.

Leider erleben wir derzeit wieder steigende Infektionszahlen. Das bereitet uns große Sorge. Es zeigt: Die Pandemie ist noch nicht überwunden. Und doch ist die Situation eine andere als noch vor einem Jahr: Mehr als zwei Drittel der Menschen sind geimpft. Das macht sich bemerkbar: Zwar gelangen einige Krankenhäuser derzeit wieder an ihre Kapazitätsgrenze – doch die hohe Impfquote sorgt dafür, dass schwere Krankheitsverläufe vermindert und deutlich weniger Menschen als noch vor einem Jahr auf den Intensivstationen behandelt werden. Zugleich wissen wir, dass sich das Virus immer noch stark ausbreitet – vor allem unter Ungeimpften. Damit auch in Zukunft notwendige Maßnahmen zur Eindämmung von Corona von den Ländern ergriffen werden können, ändern wir das Infektionsschutzgesetz und schaffen damit Rechtssicherheit auch nach Auslaufen der bisherigen Regelung der „pandemischen Lage von nationaler Tragweite“ zum 24. November. Bis zum 20. März 2022 können die Bundesländer moderate Maßnahmen wie die Maskenpflicht, 3G- bzw. 2G-Regelungen oder die Erhebung von Kontaktdaten erlassen.

Wie üblich zum Beginn einer Legislaturperiode wurden in dieser Woche drei Ausschüsse eingesetzt, damit das Parlament bis zum Amtsantritt der neuen Bundesregierung arbeitsfähig ist. So nehmen der Hauptausschuss, der Petitionsausschuss und der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung ihre Arbeit auf. Insbesondere auch im Hinblick auf die geplanten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes kommt dem Hauptausschuss eine besondere Rolle zu: Bis die regulären Ausschüsse eingesetzt sind, werden dort aktuelle Vorhaben beraten.

Obwohl in der Öffentlichkeit teilweise ein anderer Eindruck erweckt wird: Die Verhandlungen über einen Koalitionsvertrag zwischen SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP gehen zügig voran. Natürlich besteht Diskussionsbedarf bei den Themen, wo sich die drei Parteien politisch unterscheiden. Wir wollen die Verhandlungen bis Ende November abschließen, um bereits im Dezember den Bundeskanzler zu wählen. Wenn der Zuschnitt der Bundesregierung geklärt ist, werden wir auch die entsprechenden Bundestagsausschüsse und Fraktionsarbeitsgruppen einsetzen, um schnellstmöglich in die parlamentarische Arbeit der 20. Legislaturperiode einzusteigen.

Timon Gremmels

 

 

Klimakonferenz in Glasgow

Verbindliche Ziele für mehr Klimaschutz

Noch bis zum Wochenende läuft die Weltklimakonferenz im schottischen Glasgow. Ich habe drei Tage lang selber an der UN-Klimakonferenz teilgenommen. In den mit internationalen Fachleuten besetzten Diskussionsrunden und Arbeitsgruppen wurde über Maßnahmen zur Erreichung des 1,5 Grad Zieles debattiert sowie um Lösungsansätze gerungen. Für mich nimmt hier vor allem der zügige Ausbau der Erneuerbaren Energien eine besondere Schlüsselrolle ein. Der Transformationsprozess der Industriegesellschaft muss sozial-verträglich gestaltet werden.

Ich bin mir sicher: Wenn wir konsequent auf die Energiewende setzen, können wir sektorenübergreifend viele neue Absatzmärkte und hochqualifizierte Arbeitsplätze schaffen.

Ich freue mich vor allem darüber, dass in Glasgow ein konkreter Handlungswille bei allen beteiligten Akteuren erkennbar war. Die getroffenen Vereinbarungen stimmen durchaus optimistisch. 124 Staaten haben sich dazu entschlossen, die Entwaldung bis 2030 zu stoppen. Darunter zu meiner großen Überraschung auch Brasilien. Genauso wichtig ist, dass sich 105 Staaten verpflichtet haben, die Methan—emissionen bis 2030 – im Vergleich zu 2020 – um 30 Prozent zu senken. Methan ist um ein Vielfaches klimaschädlicher als CO2 und entsteht größtenteils in der Landwirtschaft.

Berechnungen der internationalen Energieagentur haben ergeben, dass alle in Glasgow erzielten Vereinbarungen und Absichtserklärungen die Erderwärmung auf 1,8 Grad begrenzen würden. Erstmals rücken wir damit zumindest in Reichweite des 1,5-Grad-Ziels – ein großer Fortschritt für den Klimaschutz! Ohne die in Glasgow errungenen Maßnahmen würde der Erwärmungspfad bei rund 2,7 Grad liegen. Das zeigt, dass weltweite Klimadiplomatie einiges bewegen kann. Natürlich müssen auch alle Maßnahmen entsprechend umgesetzt werden.
Dazu habe ich im Deutschen Bundestag gesprochen: https://dbtg.tv/cvid/7532351

Zusätzlich habe ich im Interview mit dem Vorwärts über meine Teilnahme an der Klimakonferenz gesprochen:
https://www.vorwaerts.de/artikel/klimakonferenz-kommen-erstmals-reichweite-15-grad-ziels

 

 

 

Kein Zurück zur Atomkraft!

Meine Rede im Deutschen Bundestag

Ich habe am Donnerstag noch einmal unseren Standpunkt klargemacht, dass eine Verlängerung der Laufzeiten von AKWs keine sinnvolle Alternative darstellt, um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Der Forderung der AfD, die Kernenergie als umweltfreundliche, sichere und kostengünstige Energieerzeugungsform zu deklarieren, entgegne ich ganz entschieden damit, dass die Risiken und damit verbundenen Kosten für die Aufbereitung des über jahrtausende strahlenden Atommülls auf nachfolgende Generationen ausgelagert werden. Atomstrom konnte nur deshalb günstig produziert werden, weil hohe staatliche Förderungen die Betreiber entlasteten und zudem die Entsorgungsfrage ungelöst auf unbestimmte Zeit in die Zukunft verschoben wurde. Das ist Augenwischerei!

Die Energieerzeugung aus Kernkraftwerken endet am 31.12.2022. Mit uns gibt es kein zurück! Wir wollen Deutschlands Energieerzeugung nachhaltig und klimafreundlich umbauen. Das geht nur mit einem zügigen Ausbau der Erneuerbaren Energien. Das schafft zudem hochqualifizierte neue Arbeitsplätze und unterstützt damit notwendigen Transformationsprozess unserer Wirtschaft.

Die ganze Rede gibt es unter:
https://dbtg.tv/cvid/7532310

 

Eingriffsintensive Grundrechtsmaßnahmen werden aufgehoben

Weiterhin Vorsicht geboten

Die Infektionszahlen steigen aktuell wieder deutlich an. Doch anders als im letzten Jahr sind heute mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland geimpft, mit der Folge, dass die Krankenhäuser weniger ausgelastet sind als im Vorjahr. Eingriffsintensive Maßnahmen wie Ausgangssperren, Lockdowns oder flächendeckende Schulschließungen wären mit Blick auf die hohe Impfquote in Deutschland nicht mehr verhältnismäßig. Daher haben wir uns entschlossen, die epidemische Lage nationaler Tragweite, die jene strikten Maßnahmen ermöglicht, nicht zu verlängern.
Da die Pandemie jedoch noch nicht überwunden ist und sich das Virus gerade unter den Ungeimpften derzeit stark verbreitet, ist es notwendig, dass die Bundesländer weiterhin effektive, aber grundrechtsschonende Schutzmaßnahmen erlassen können. Um hier Rechtssicherheit zu schaffen, bringen die Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen und FDP diese Woche einen Gesetzentwurf ein, der den Bundesländern bis zum 20. März 2022 moderate Maßnahmen wie die Maskenpflicht, 3G/2G-Regelungen oder die Erhebung von Kontaktdaten ermöglicht.

Des Weiteren sollen folgende Regelungen verlängert werden:

  • Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung (bis 20. März 2022),
  • Maßnahmen zur Corona-Arbeitsschutzverordnung (bis 20. März 2022),
  • Sonderregelungen zum Kinderkrankentagegeld: 30 statt 10 Kinderkranken-tage bzw. 60 statt 20 Kinderkrankentage für Alleinerziehende (bis in das Jahr 2022),
  • Aussetzung der jährlichen Mindesteinkommensgrenze im Künstlersozialver-sicherungsgesetz (bis Ende 2022),
  • Sonderregelung zum Entschädigungsanspruch für Eltern von Kindern in Be-treuungseinrichtungen (bis 20. März 2022),
  • Befugnis für bestimmte Arbeitgeber, Beschäftigtendaten zum COVID-19 Impf- bzw. Serostatus zu verarbeiten (bis 20. März 2022).

Fälschung von Impfnachweisen wird strafbar!Darüber hinaus planen wir Klarstellungen im Strafgesetzbuch, um künftig besser gegen Fälschungen und den Miss—brauch von Gesundheitszeugnissen – also Impfausweisen und Test-Zertifikaten – vorgehen zu können. Wir wollen so zunehmende Betrügereien mit gefälschten Impfnachweisen verhindern. Darüber hinaus werden die Strafgesetze zur Fälschung von Gesundheitszeugnissen ausgeweitet. Wer zur Täuschung Impfausweise oder Testzertifikate ausstellt, obwohl er dazu nicht befugt ist, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe bestraft. Auch machen sich künftig Ärztinnen und Ärzte strafbar, die ein unrichtiges Gesundheitszeugnis ausstellen. Der Gebrauch gefälschter Impfausweise und Testzertifikate wird künftig ebenfalls umfassend bestraft.