Liebe Leserin, lieber Leser,
auch in dieser letzten Sitzungswoche vor der Sommerpause und zugleich letzten vor der Bundestagswahl haben wir wichtige Weichenstellungen für unser Land vorgenommen. Wir schaffen die Voraussetzung dafür, unser Klima und unsere Lebensgrundlagen zu schützen. Insgesamt acht Milliarden Euro fließen in das „Klimaschutz Sofortprogramm 2022“. Wir unterstützen den Wandel insbesondere dort, wo wir am meisten verändern müssen, zum Beispiel im Verkehr. Nicht zu Ende gedachte radikale Ideen zum CO2-Preis bringen dagegen niemandem etwas. Für uns Sozialdemokrat:innen heißt Klimapolitik: einen verlässlichen Weg aufzuzeigen, den alle mitgehen können. Sie muss sozial und für alle bezahlbar sein (mehr zum Klimaschutzgesetz auf Seite 2).
Verbraucher:innen können sich weiterhin auf uns Sozialdemokrat:innen verlassen: Demnächst gehören teure automatische Vertragsverlängerungen der Geschichte an. Handy-Vertrag, Fitnessstudio oder das Zeitschriften-Abo können dann nach Ablauf der anfänglichen Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Das spart Geld und belebt den Wettbewerb. Wir wollten auch die maximale Mindestvertragslaufzeit von zwei auf ein Jahr reduzieren, um die Verträge fairer zu machen. Dem hat sich die Union aber verweigert.
Nun ist der Sommer da, die Corona-Fallzahlen sind zum Glück niedrig, das Impftempo hoch. Es tut gut, wieder mit Familie und Freunden essen und trinken zu gehen, Konzerte, Theater-, Opern- oder Filmaufführungen zu besuchen. Doch auch in nächster Zeit wird Kultur nur mit weniger Gästen möglich sein, auch weil die Verbreitung von Corona-Varianten derzeit schwer abzuschätzen ist. Unter solchen Bedingungen kulturelle Angebote zu planen, können sich viele Veranstalter schlicht nicht leisten. Doch Kultur ist der Kitt in der Gesellschaft. Wir haben deshalb einen Sonderfonds in Höhe von 2,5 Milliarden Euro eingerichtet. Er sichert ab September gegen pandemiebedingte Ausfälle ab. Und wir bezuschussen die Ticketeinnahmen kleinrer Veranstaltungen. Denn gerade die Kleinkunst kann es sich nicht leisten, Veranstaltungen ohne volles Haus zu organisieren. Durch den Wirtschaftlichkeitsbonus kann die Veranstaltung trotzdem stattfinden, Künstler:innen ihre Gagen erhalten, die Bühnentechniker:innen bezahlt werden und die Veranstalter den Laden am Laufen halten.
Ich freue mich darauf, Euch in den kommenden Wochen und Monaten wieder regelmäßig persönlich zu treffen. Sei es bei einer im kleineren Rahmen wieder stattfindenden öffentlichen Veranstaltung, „Auf einen Kaffee mit Timon“, einem Infostand in einem Stadt- oder Ortsteil, bei einer meiner Sommerwanderungen oder zum Beispiel bei der Lesung über „Die Schmidts“. Ich freue mich, am 15. Juli 2021 (18 Uhr) Euch gemeinsam mit dem Autor Reiner Lehberger und Hans Eichel bei der Lesung im Stadtmuseum begrüßen zu dürfen. Aufgrund geltender Auflagen ist eine Voranmeldung unter timon.gremmels.wk@nullbundestag.de oder 0561 / 700 10 52 notwendig.
Timon Gremmels
Meine Rede zur sozialen Klimaschutz
60. Bundestagsrede
In dieser Woche habe ich meine 60. Rede gehalten. In der Rede habe ich die von uns erzielten Erfolge in der Energie- und Klimaschutzpolitik hervorgehoben. Wir haben endlich ein Klimaschutzgesetz geschaffen, wir sind Treiber des sozial-ökologischen Umbaus. Wir haben die Fesseln beim weiteren Ausbau der Photovoltaik gelöst und ambitioniertere Ausbaupfade festgelegt sowie CO2 einen sozialverträglichen Preis gegeben. Damit fördern wir den Wechsel auf ressourcenschonendere Technologien.
Es bleibt aber noch einiges zu tun. Gleichzeitig benötigen wir verlässliche und bezahlbare Pfade zur Klimaneutralität. Wir müssen Vertrauen schaffen und mit den Einnahmen aus der CO2-Bepreisung Anreize zur Abschaffung der EEG-Umlage schaffen. Das entlastet alle Bürger:innen unmittelbar.
Die komplette Rede findet ihr unter:
https://dbtg.tv/fvid/7530652
Klima- und Energiepaket auf dem Weg
Wichtige Erfolge auf dem Weg zur Klimaneutralität — auch Kommunen profitieren
Das Bundesverfassungsgericht hat uns jüngst Recht gegeben: Klimaschutz betrifft nicht nur die Gegenwart, sondern auch das Wohl künftiger Generationen. Schon 2019 wollten wir schärfere Reduktionsziele im Klimaschutzgesetz, das war aber zum damaligen Zeitpunkt mit CDU/CSU nicht zu machen. Mit der Novelle des Klimaschutzgesetzes, des Energiewirtschaftsgesetzes sowie zahlreichen Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz haben wir in dieser Sitzungswoche das letzte große energie- und klimapolitische Gesetzespaket dieser Legislaturperiode und damit ganz entscheidende Verbesserungen für die dezentrale Energiewende beschlossen. Das Gesetz sieht höhere CO2-Minderungsziele bis 2030 (Reduktion um 65 Prozent im Vergleich zu 1990) und 2040 (Reduktion um 88 Prozent) vor. Zudem werden die maximal zulässigen Jahresemissionsmengen für die Bereiche Energie, Industrie, Gebäude, Verkehr, Landwirt- und Abfallwirtschaft bis 2030 festgelegt. Für die Jahre 2031 bis 2040 und 2041 bis 2045 sollen zeitnah Vorgaben bestimmt werden. Das Ziel der Netto-Treibhausgasneutralität wird um fünf Jahre auf das Jahr 2045 vorgezogen.
Neben den neuen, noch ambitionierteren Klimazielen und dem Einstieg in die Wasserstoffwirtschaft profitiert vor allem die Solarenergie von den Neuregelungen. Die Ausschreibungsvolumina für große PV-Anlagen werden im kommenden Jahr von 2 auf 6 GW verdreifacht. Daneben haben wir erfolgreich durchgesetzt, Stromspeicher, die in Verbindung mit einer Solaranlage betrieben werden, endlich wirksam von Doppelbelastungen bei Abgaben und Umlagen zu befreien. Ganz besonders freue ich mich aber, dass es uns mit der Ausweitung der finanziellen Beteiligung von Standortgemeinden auf solare Freiflächenanlagen gelungen ist, das Gute mit dem Nützlichen zu verbinden: Mit bis zu 40.000 Euro jährlich können die Kommunen künftig an einem neuen 20 MW-Solarpark profitieren, bei den sehr großen ungeförderten Solarparks sind sogar noch höhere Zahlungen möglich. Künftig werden auch Zulassungsverfahren effizienter und für den Vorhabenträger einfacher werden. Erreicht wird dies durch Änderungen am Bundes-Immissionsschutzgesetz, Wasserhaushaltsgesetz und Bundeswasserstraßengesetz. Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden Regelungen für das sog. Repowering (die Modernisierung einer Windenergieanlage) ergänzt. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir weitere Verfahrensbeschleunigungen auf den Weg bringen. Das hat für uns große Bedeutung. Denn wo bereits eine Anlage auf einer infrastrukturell gut erschlossenen und akzeptierten Fläche steht, kann sie weiter nachhaltig und mit modernster Technik genutzt werden. Zusätzlich werden Kommunen künftig finanziell an Photovoltaik-Freiflächenanlagen beteiligt. Bislang gibt es dies nur bei Windkraftanlagen.
Trotz dieser erheblichen Verbesserungen müssen wir mit Bedauern festhalten, dass die Unionsfraktion längerfristige Weichenstellungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiterhin blockiert. Ausbaupfade bis zum Jahr 2030 und langfristig wirtschaftliche Vergütungssätze für neue Solaranlagen sind etwa bis zuletzt am Widerstand von CDU und CSU gescheitert. Sowohl die Anhebung der Ausbaupfade als auch die erforderliche Anpassung am sog. Atmenden Deckel müssen daher unmittelbar zu Beginn der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden. Damit zeigt sich einmal mehr: Eine ambitionierte Energie- und Klimapolitik gibt es nur mit Mehrheiten diesseits der Union.
Einladung zum Stadtteilspaziergang in Süsterfeld-Helleböhn
Dienstag, 29. Juni 2021, 9 – 12 Uhr
Am kommenden Dienstag bin ich gemeinsam mit dem SPD-Ortsverein Süsterfeld-Helleböhn mit dem Rad im Stadtteil unterwegs. Unsere Tour führt uns durch Stadtteil über den Rennsteig, Helleböhnweg, am Döncherand entlang über die Leuschnerstraße am ehemaligen Jordan-Gelände vorbei. Dort entsteht zum Beispiel künftig ein von der GWH entwickeltes Wohngebiet.
Die Gelegenheit zum Gespräch wird es gegen 9:45 Uhr am Olof-Palme-Haus sowie gegen 11 Uhr auf dem Rhönplatz geben.
Ich freue mich auf zahlreiche Gespräche und Einblicke im Stadtteil. Treffpunkt ist am Dienstag, 29. Juni 2021 um 9 Uhr gegenüber vom Magazinhof (Parkplatz L4).
Jung und erfolgreich – Was Gründer:innen von der Politik erwarten
Dienstag, 6. Juli 2021, 19:30 Uhr
Ob Startup-Gründerin oder erfolgreiche Unternehmensnachfolge. In den Chefetagen innovativer Unternehmen gibt es einen spürbaren Trend: Junge Menschen und vor allem auch junge Frauen erobern und entwickeln zunehmend erfolgreiche Ideen, gehen neue Wege in der digitalen Welt und gründen oder übernehmen Firmen, die sie erfolgreich weiter entwickeln. Auch die Ansprache von Kund*innen und Mitarbeiter*innen verändert sich, wird oftmals wertschätzender, einfühlsamer. Junge Gründer:innen und Startups schaffen regionale Netzwerke und tragen einen wesentlichen Teil zur Wertschöpfung durch innovative Arbeitsplätze und neue Räume bei.
Ich möchte am Dienstag, 6. Juli 2021, ab 19:30 Uhr, zum digitalen Gespräch mit Verena Hubertz (Kitchen Stories), Steffi Schürmann (Neue Denkerei) und Benjamin Federmann (doks.innovation) einladen. Die Gründer*innen berichten von ihren Herausforderungen im beruflichen Alltag, ihre Motivation zu gründen und welche Erwartungen sie an Politik und Gesellschaft haben.
Das digitale Onlineformat wird am Dienstag, 6. Juli 2021, ab 19:30 Uhr, über meine Facebook-Seite unter fb.com/TimonGremmels übertragen. Über die Chatfunktion besteht die Möglichkeit, Fragen an die Teilnehmer*innen zu stellen.
Insektensterben in Deutschland stoppen
Wichtiger Erfolg für den Erhalt unserer Ökosysteme
In Deutschland leben rund 33.000 verschiedene Insektenarten. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass hier zu Lande die Insektenpopulationen immer stärker abnehmen. Insekten wie beispielsweise Bienen und Hummeln kommt jedoch eine bedeutende Rolle in den Ökosystemen zu: Sie stehen am Anfang der Nahrungskette und sorgen durch Bestäubung dafür, dass Pflanzen befruchtet und Samen ausbildet werden können. Zudem leisten sie einen wichtigen wirtschaftlichen Beitrag zur Bestäubung von Nutzpflanzen.
Die Bundesregierung hat deshalb zum Schutz der Insekten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes auf den Weg gebracht, der in dieser Woche abschließend beschlossen wurde. Um die Lebensbedingungen von Insekten zu verbessern, sieht das Gesetz die Aufnahme von Streuobstwiesen, artenreichem Grünland, Steinriegeln und Trockenmauern in den Kreis der gesetzlich geschützten Biotope vor. Außerdem dürfen bestimmte Schädlingsbekämpfungsmittel (Biozide) in Schutzgebieten nicht eingesetzt werden.
Weil mehr als die Hälfte der Insekten nachtaktiv ist, wird künftig in Schutzgebieten der Neubau von Straßenbeleuchtungen sowie von leuchtenden Werbeanlagen verboten.
Der Spatenstich an der Fuldaschleuse ist ein gutes Signal für die wassersporttreibenden Vereine
Bund übernimmt Hälfte der Umbaukosten
Mit dem Spatenstich am Dienstag zum Umbau der Kasseler Fuldaschleuse bricht eine neue Zeitrechnung für alle wassersporttreibenden Vereine in Kassel an.
Mit der Ertüchtigung der Schleuse haben der Bund, der 50 % der Umbaukosten trägt, und die Stadt Kassel sowie das Land Hessen, die jeweils 25 % der Kosten tragen, den Weg geebnet, dass das Leben auf den Fluss zurückkehrt.
Das ist für die touristische Nutzung mit der Fuldaschifffahrt oder auch für den Zissel sowie die zahlreichen Kanu-, Ruder und sonstigen wassersporttreibenden Vereine eine sehr gute Nachricht und eine wichtige Zukunftsperspektive nach Jahren der eingeschränkten Nutzung der Fulda.
Die Fuldaschleuse wurde wegen erheblicher Mängel im Jahr 2016 stillgelegt. Der Bund und die Stadt Kassel haben sich auf eine Grundstücksübertragung geeinigt, so dass die Schleuse nach rund 70 Jahren mittlerweile wieder in städtisches Eigentum übergegangen ist. Mit der hälftigen Kostenübernahme komme der Bund seiner Verantwortung nach, auch die Nebenwasserstraßen in einem angemessenen Zustand zu halten. Ich freue mich sehr, dass sich der Einsatz meiner Vorgängerin Ulrike Gottschalck und mir in Berlin gelohnt hat.
Was in dieser Woche noch beraten wurde:
Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag
- In dieser Woche haben wir uns für die Stärkung der Rechte für faire Verträge für Verbraucher:innen eingesetzt. Wir wollen, dass Verbraucher:innen beim Abschluss von Verträgen besser geschützt sind. Daher haben wir ein Gesetz für faire Verbraucherverträge beschlossen. Wir haben gegen die Union durchgesetzt, dass die automatische Vertragsverlängerung von einem Jahr, die Verbraucher:innen oft teuer zu stehen kam, abgeschafft wird. In Zukunft gilt: Maximal zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit bei Strom, Fitnessstudio- oder Zeitungsabo sowie bei Handy- und Internetverträgen, danach monatlich kündbar. Die Union hat gegen die Interessen der Verbraucher:innen einer Verkürzung der maximalen Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren auf ein Jahr abgelehnt. Wir setzen uns aber weiterhin dafür ein. Zudem führen wir einen Kündigungsbutton ein. Wer online einen Vertrag abschließt, kann diesen dann künftig online mit einem einfachen Klick kündigen und bekommt die Kündigung auch sofort bestätigt. Wir verbessern zudem den Schutz vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Verträgen. Anbieter müssen künftig dokumentieren, dass sie eine Einwilligung der Verbraucher:innen für Werbeanrufe haben. Unerlaubte Telefonwerbung soll zudem effizienter sanktioniert werden. Im parallel verhandelten Energiewirtschaftsgesetz regeln wir, dass Strom- und Gasverträge in Textform erfolgen müssen. Ein ungewollter Anbieterwechsel wird so verhindert.
- Feindeslisten, verhetzende Beleidigung und das Abrufen oder Zugänglichmachen von sog. Missbrauchsanleitungen wird künftig zur Straftat heraufgestuft. Um Menschen besser vor Hass und Hetze zu schützen, wird die Verbreitung von sog. Feindeslisten künftig bestraft. Feindeslisten sind Sammlungen von personenbezogenen Daten, die bei anderen die Bereitschaft wecken sollen, Straftaten gegen die betroffenen Personen zu begehen. Damit setzt die Bundesregierung eine weitere Maßnahme um, die der Kabinettausschuss zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus beschlossen hat. Durch einen neuen Straftatbestand (künftig § 126a des Strafgesetzbuchs) wird die Verbreitung von Feindeslisten mit nicht allgemein zugänglichen Daten unter Strafe gestellt, wenn dadurch Personen in Gefahr geraten oder eingeschüchtert werden. Journalistische Berichterstattung, die Personen namentlich nennt, sowie Recherchearbeit von Vereinen, die der Aufdeckung extremistischer Strukturen dient, sind ausdrücklich nicht erfasst. Darüber hinaus schließen wir eine Lücke im Strafrecht, indem wir die verhetzende Beleidigung von Juden, Muslimen, von Menschen mit Behinderung oder Homosexuellen zur Straftat heraufstufen. Künftig werden verhetzende Beleidigungen mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet. Außerdem regelt der Gesetzentwurf, dass sog. „Missbrauchsanleitungen“ künftig strafrechtlich besser erfasst werden – gerade, weil in den letzten Jahren die Zahl der registrierten Fälle sexuellen Kindesmissbrauchs gestiegen ist. Im Internet (vor allem im sog. Darknet) sind Anleitungen abrufbar, die beschreiben, wie sexueller Missbrauch von Kindern vorbereitet, ermöglicht, durchgeführt oder verschleiert werden kann. Solche „Missbrauchsanleitungen“ werden nicht selten bei Beschuldigten aufgefunden, die des sexuellen Missbrauchs verdächtigt werden. Wer Anleitungen zum sexuellen Missbrauch von Kindern verbreitet oder abruft, macht sich künftig strafbar. Künftig soll das Verbreiten und Zugänglichmachen solcher Anleitungen mit Gefängnis bis zu drei Jahren oder Geldstrafe sanktioniert werden. Wer die Anleitung abruft oder besitzt, soll bis zu zwei Jahre Gefängnis oder eine Geldstrafe erhalten.