Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 83

Liebe Lersin, lieber Leser,

in der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber an seine Verantwortung aus Art. 20a Grundgesetz erinnert, für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen – und deshalb bis Ende kommenden Jahres die Treibhausgasreduktion auch ab 2030 näher zu regeln. Genau das wollten wir bereits im Klimaschutzgesetz festlegen. Doch die Union hat sich damals gegen verbindliche Ziele ab 2030 gesperrt. Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat in dieser Woche einen Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorlegen, der ein neues deutsches Klimaziel für 2030 und weitere Reduktionsziele in den nachfolgenden Jahren vorsieht. #gleichzeitig aber sicherstellt, das Klimaschutz- und Energiewende auch für mittlere und untere Einkommensgruppen bezahlbar bleibt. Neben der Festlegung der Zielmarke der „Klimaneutralität 2045“ zeigen wir auf, wie die Einsparung von CO2 gelingen kann: durch den Ausbau der Erneuerbaren Energien. Leider steht das unionsgeführte Bundeswirtschaftsministerium auch hier auf der Bremse. Die Erneuerbaren Energien liefern nicht nur sauberen Strom, die vielen innovativen Unternehmen der Branche sorgen überdies für neue Jobs und stärken die Wertschöpfung in der Region. Wir Nordhessen geben Peter Altmaier hier gern auch noch etwas Nachhilfe, wie sich die Energiewende und Transformation der Wirtschaft und Beschäftigung nachhaltig und innovativ entwickeln lassen (Seite 4).

Die Folgen der Pandemie haben unser Leben in den letzten Monaten massiv beeinträchtigt. Um das Leben und die Gesundheit der Menschen zu schützen, mussten wir teilweise weitreichende Einschränkungen beschließen. Gleichwohl gilt ein zentrales Gebot unseres Rechtsstaates: Wenn von bestimmten Personengruppen keine Infektionsgefahr mehr ausgeht, sind Grundrechts­einschränkungen nicht mehr zu rechtfertigen. Und da hinreichend belegt ist, dass vollständig geimpfte und an Covid-19 genese Menschen (sechs Monate nach ihrer Gesundung) andere höchstwahrscheinlich nicht mehr infizieren, können Grundrechtseinschränkungen für diese Personengruppen nicht mehr gelten – sie sind weder notwendig noch begründbar. Auf unseren maßgeblichen Druck hin hat die Bundesregierung an einer Rechtsverordnung gearbeitet, durch die vollständig Geimpfte und Genesene ihre Freiheitsrechte schnell wieder zurückbekommen. Die Verordnung soll noch in dieser Woche im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Möglichkeit, sich impfen zu lassen, nicht zur sozialen Frage wird.

Anders als CDU/CSU haben wir die Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche immer im Blick behalten. Wir alle wissen, dass sie in dieser Zeit die besonders Leidtragenden sind: Geschlossene Kitas, Schulen und Sportstätten isolieren junge Menschen und bringen sie an ihre Belastungsgrenzen. Umso mehr müssen wir jetzt dafür tun, damit Lernrückstände aufgeholt werden und Angebote für Ferien, Freizeit und Sport gemacht werden können. Mit dem zwei Milliarden schweren Aufholpaket sorgen wir dafür. Und ganz besonders nehmen wir diejenigen in den Blick, die vorher schon benachteiligt waren – unter anderem mit einem Kinderfreizeitbonus von einmalig 100 Euro je Kind. Er soll im Herbst an Kinder gehen, die im Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) bezugsberechtigt sind, weil ihre Eltern Grundsicherung beziehen oder nur wenig verdienen (Seite 2).

Die Pandemie hat drastisch gezeigt, wie wichtig eine verlässliche Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur ist – nicht nur für Kinder und ihre Eltern, sondern auch für die Wirtschaft und unsere Gesellschaft. Deshalb ist es wichtig, dass wir nun auch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Schulkinder einen wichtigen Schritt nach vorn geschafft haben. Damit die Länder genügend Zeit haben, die Infrastruktur für ein solches Betreuungsangebot aufzubauen, tritt der Rechtsanspruch ein Jahr später als geplant, 2026, in Kraft. Das fördert der Bund über ein Sondervermögen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro und ist auch bereit, sich an den Betriebskosten zu beteiligen: mit 100 Mio. jährlich ab 2026 und dann ansteigend bis 2030 mit 960 Mio. pro Jahr.

Timon Gremmels, MdB

 

 

Corona-Aufhol-Paket für Kinder und Jugendliche kommt

2 Mrd. Hilfsprogramm für mehr Teilhabe

Kinder und Jugendliche leiden unter den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen besonders, das habe ich aus vielen Gesprächen in den letzten Monaten mit Eltern in meinem Wahlkreis und auch in der eigenen Familie deutlich zu spüren bekommen. Daher begrüße ich es ausdrücklich, dass das Bundeskabinett heute auf unsere Initiative ein 2 Mrd. Hilfsprogramm auf den Weg gebracht hat, diese Folgen der Pandemie abzumildern.

Geschlossene Krabbelgruppen, Kitas, Schulen und Jugendclubs seien das Gegenteil von dem, was Kinder und Jugendliche für ihre emotionale, kognitive und soziale Entwicklung brauchen. Gleichaltrige und Personen außerhalb der Kernfamilie zu treffen, ist für ihre eigene Entwicklung wesentlich. Gerade diejenigen, die aus schwierigen Familienverhältnissen, oder finanzschwachen Familien kommen, profitieren davon, sich auszutauschen, gemeinsam zu spielen und zu lernen.

Zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion habe ich erfolgreich für ein Corona-Aufhol-Paket für Kinder und Jugendliche gekämpft. Wir investieren zwei Milliarden Euro, um schulische Lernrückstände aufzuholen und soziale Entwicklung zu fördern. Ich bin besonders froh, dass mit diesem Programm die Kinder ganzheitlich in den Blick genommen werden. Wir investieren in einen Strauß von Maßnahmen. Dabei geht es uns darum, schulische Lernrückstände aufzuholen, Kita-Kinder zu fördern und Kindern und Jugendlichen Freizeit-, Ferien-, und Sportaktivitäten zu ermöglichen. Für bedürftige Familien stellen wir im August 2021 einen Kinderfreizeitbonus in Höhe von 100 Euro bereit und erleichtern den Zugang zur individuellen Lernförderung über das Bildungs- und Teilhabepaket.

Etwa 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen haben durch corona-bedingte Schulschließungen Lernrückstände aufgebaut. Deshalb müssen wir in die Zukunftschancen unserer Kinder investieren. Alle sollen bestmögliche Bildungs- und Lebenschancen haben. Deshalb beteiligen wir uns auch als Bund daran, die entstandenen Nachteile möglichst zügig auszugleichen.

Mehr Informationen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/alle-meldungen/kinder-und-jugendliche-nach-der-corona-pandemie-staerken-178888

 

 

 

Talk zum Tag der Kinderbetreuung

Montag, 10. Mail 2021 – 19 Uhr

Am Montag, 10. Mai 2021, 19 Uhr, werde ich über meine Facebook-Seite live mit Achim Mathusek von der Erweiterten Schulbetreuung der Grundschule Frommershausen über aktuelle Herausforderungen in der Kinderbetreuung sowie Chancen in der pädagogischen Arbeit ins Gespräch kommen.

Mit dem Corona-Aufhol-Paket erhalten Kita-Kinder und Schülerinnen und Schüler wichtige Unterstützungsmaßnahmen, damit sie corona-bedingte Lernrückstände wieder aufholen können.

Fragen können via Chat gestellt werden.

 

 

Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten werden gestärkt

Wahlen zum Betriebsrat werden leichter

Betriebsräte sorgen für ein partnerschaftliches Miteinander im Betrieb und für bessere Arbeitsbedingungen. Mit dem Regierungsentwurf für ein Betriebsrätemodernisierungsgesetz wird es einfacher, Betriebsräte zu gründen und zu wählen – gerade auch in kleineren Betrieben.

Dem Regierungsentwurf zufolge soll das vereinfachte Wahlverfahren künftig in Betrieben mit bis zu 100 Beschäftigten verpflichtend sein – bisher galt das nur in Betrieben mit fünf bis 50 Beschäftigten. Wenn Wahlvorstand und Arbeitgeber:innen sich darauf einigen, kann das vereinfachte Wahlverfahren künftig auch in Betrieben mit bis zu 200 Beschäftigten angewendet werden.

Um mehr Beschäftigte für den Betriebsrat zu motivieren, werden die Schwellen für die Aufstellung eines Wahlvorschlages gesenkt. In Betrieben mit bis zu 20 Beschäftigten müssen dazu keine unterstützenden Unterschriften mehr vorliegen. In Betrieben mit 21 bis 100 Beschäftigten reichen nun schon zwei Unterschriften. Bei größeren Betrieben muss jeder Wahlvorschlag von mindestens einem Zwanzigstel der Wahlberechtigten unterstützt werden, 50 Unterschriften reichen immer.

Auch der Kündigungsschutz für die Organisation von Betriebsratswahlen wird ausgeweitet: Er soll nun für sechs Beschäftigte gelten, die zur Wahl einladen – und nicht wie bisher nur für drei.

Muss der Betriebsrat zur Durchführung seiner gesetzlichen Aufgaben die Einführung oder Anwendung von KI im Betrieb beurteilen, ist dazu oft besonderer Sachverstand erforderlich. Deshalb soll der Betriebsrat ohne weiteres Sachverständige hinzuziehen dürfen, Diskussionen über die „Erforderlichkeit“ entfallen damit. Auch eine weitere wichtige Verbesserung für die Arbeit von Betriebsräten.

 

Gastfamilien gesucht

Deutsch-amerikanischer Jugendaustausch

Ahle Wurst, Kunst, Kultur, Reisen in andere deutsche Städte, die Bundesliga und natürlich das Erkunden unserer Grimm Heimat Nordhessen sind einige der Highlights für die jungen Stipendiaten, die im August wieder aus den USA nach Deutschland für ein Jahr kommen.

Das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) ermöglicht seit 1983 jedes Jahr jungen US-Amerikaner*innen mit einem Vollstipendium ein Schuljahr in Deutschland zu erleben. Zeitgleich sind junge Deutsche für ein Austauschjahr in den USA.

Gastfamilie kann jede*r werden – egal ob alleine oder als Großfamilie, egal ob in der Stadt oder auf dem Land. Wichtig sind Humor, Neugier und Toleranz sowie die Bereitschaft, sich auf ein „Familienmitglied auf Zeit“ einzulassen“. Die Organisation Experiment e.V., die das Parlamentarische Patenschaftsprogramm für den Deutschen Bundestag organsiert, ist auf der Suche nach Gastfamilien. Die 50 US-Amerikaner*innen reisen voraussichtlich Mitte August 2021 an und bleiben für 10 Monate in Deutschland. Interessierte können sich an die Geschäftsstelle von Experiment e.V. in Bonn wenden. Ansprechpartner ist Matthias Lichan (Tel.: 0228 95722-21, E-Mail: lichan@nullexperiment-ev.de). Weitere Informationen rund um das Thema Gastfamilie gibt es unter www.experiment-ev.de/gastfamilie-werden.

Parallel zur Suche nach Gastfamilien für die US-amerikanischen Stipendiat*innen verläuft die Bewerbungsphase für deutsche Schüler*innen, die mit dem Stipendium ein Auslandsjahr in den USA verbringen möchten. Bewerbungen für das 39. PPP im Schuljahr 2022/23 sind ab sofort und noch bis zum 10. September 2021 möglich. Weitere Informationen gibt es unter www.bundestag.de/ppp.

Das PPP ist ein gemeinsames Programm des Deutschen Bundestages und des US-Kongresses, das die deutsch-amerikanische Freundschaft stärken möchte und jungen Menschen aus beiden Ländern für ihre Austauschzeit eine Patin oder einen Paten aus dem Bundestag zur Seite stellt.

 

 

 

Soziale Wohnungspolitik im Baugesetzbuch

Wohnen muss bezahlbar sein

Wohnen darf kein Luxus sein, den sich nur wenige leisten können. Wohnraum muss ausreichend verfügbar und dauerhaft bezahlbar sein – dafür braucht es eine aktive, staatliche Bodenpolitik. Nach Jahren zäher Blockaden und Verzögerungen haben wir nun das Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen.

Mit dem Baulandmobilisierungsgesetz ermöglichen wir Städten und Gemeinden mit einem erweiterten Baugebot, Bodenspekulationen zu verhindern. So können sie in Gegenden mit angespannten Wohnungsmärkten bald Eigentümer:innen verpflichten, auf Baugrundstücken Wohnungen zu bauen. Denn: Eigentum muss auch dem Allgemeinwohl dienen. Zum anderen wird es künftig schwieriger, bezahlbare Mietwohnungen in einem Mehrfamilienhaus in teure Eigentumswohnungen umzuwandeln. Denn das bedeutete bisher oft, dass die neuen Vermietenden die Miete erhöhen, um die Investitionen auszugleichen. Es kann nicht sein, dass dadurch viele Menschen aus ihren vier Wänden vertrieben werden.

Auch stärken wir für die Kommunen das Vorkaufsrecht: Wenn Grundstücke verkauft werden, hat die öffentliche Hand künftig mehr Zeit und Möglichkeiten, diese zu kaufen – um darauf selbst bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Hierbei wird ein Preislimit eingeführt, damit die Gemeinden keine spekulationsgetriebenen Summen bezahlen müssen. Außerdem werden Kommunen in den Innenstädten bestimmen können, dass Häuser mit einem Mindestanteil an sozialem Wohnungsbau gebaut werden müssen und so reine Luxusareale verhindert werden.

Darüber hinaus werden wir eine Reihe weiterer Maßnahmen ergreifen, um den Bau von bezahlbarem Wohnraum insgesamt zu beschleunigen: Nachverdichtungen werden flexibler ermöglicht, etwa durch den Ausbau von Dachgeschossen. Und künftig kann die Nachfrage nach Wohnraum eine Befreiung von Bebauungsplänen rechtfertigen. All das mit dem Ziel, deutlich mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

 

 

Rückenwind für Klimaschutz und Energie in der Region Kassel

Bundesumweltministerium legt Anpassungen am Klimaschutzgesetz vor

Mit einem historischen Urteil zum Klimaschutzgesetz hat das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich zum Ausdruck gebracht, dass der Klimaschutz Verfassungsrang hat. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Artikel 20a des Grundgesetzes duldet keinen weiteren Aufschub! Das Urteil bestätigt uns, dass es 2019 richtig gewesen ist, deutlich ambitioniertere Ziele und Pfade über 2030 hinaus zu definieren. Damals ist der nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Zielpfad für die Zeit nach 2030 noch am Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gescheitert.

Ein weiterer Beleg dafür, dass ein ambitionierter Klimaschutz und eine progressive Energiewende nur mit Mehrheiten diesseits der Union umzusetzen sind.

Um die Erderwärmung wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart deutlich unter 2 und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, muss das Klimaschutzgesetz deutlich nachgeschärft werden. Als SPD-Bundestagsfraktion beteiligen wir uns mit konkreten Vorschlägen. Unsere Bundesumweltministerin Svenja Schulze hat in dieser Woche gemeinsam mit Vizekanzler Olaf Scholz einen Reformvorschlag vorgelegt. Konkret sieht der Entwurf eine Minderung um 65% bis 2030 vor (bisher 55%). Weiter geht es mit 88% Minderung bis zum Jahr 2040. Und das Ziel der Klimaneutralität ist für 2045 vorgesehen.
Jetzt kommt es auf die Union und vor allem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier an, sich mit sinnvollen Beiträgen an der Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes zu beteiligen. Wir stehen hierzu bereit.

 

SPD-Bundesparteitag am Sonntag

Nominierung von Olaf Scholz

Am Sonntag um 11 Uhr startet der digitale Bundesparteitag. Neben der offiziellen Wahl des SPD Kanzlerkandidaten Olaf Scholz, wird Olaf mit dem Zukunftsprogramm seinen und unseren Plan von Morgen vorstellen. Mit dem Zukunftsprogramm #ausRespekt vor Deiner Zukunft beschließen wir einen Plan, wie wir gut durch die Krise kommen und kraftvoll durchstarten können. Als nordhessische Delegation unterstützen wir mit voller Kraft Olaf und unser Zukunftsprogramm! Unter https://parteitag.spd.de wird der Parteitag im Netz live übertragen.

 

Was in dieser Woche noch beraten wurde:

Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag

  • In dieser Woche haben wir über Verschärfungen im Steuerrecht beraten. Mit dem Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz soll Betrug bei der Erstattung von Kapitalertragsteuern bekämpft werden. So erhält das Bundeszentralamt für Steuern künftig ergänzende Informationen von den Finanzinstituten, die mit der Abführung und Bescheinigung der Kapitalertragsteuer befasst sind. Außerdem wird das Verfahren zur Betrugsbekämpfung ab dem Jahr 2021 digitalisiert. Auf diese Weise soll eine Neuauflage organisierter Steuerhinterziehungen verhindert werden. Denn in der Vergangenheit haben Cum/Ex-, Cum/Cum- oder Cum/Fake-Geschäfte enormen Schaden verursacht.
  • Und mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz sollen Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen unattraktiver werden, dazu haben wir im Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Abwehr von Steuervermeidung und unfairem Steuerwettbewerb beraten. Das Gesetz setzt die vom Rat beschlossenen Listenkriterien für nicht kooperative Steuerhoheitsgebiete, sogenannte Steueroasen, in deutsches Recht um und dient der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuervermeidung. Die EU führt eine Schwarze Liste von Staaten, die international anerkannte Standards im Steuerbereich nicht einhalten. Personen und Unternehmen sollen durch gezielte Maßnahmen davon abgehalten werden, Geschäftsbeziehungen in Staaten ohne die anerkannten Standards außerhalb der EU aufzunehmen oder fortzusetzen. Das Gesetz dient der Sicherung des Steueraufkommens, dem Schutz des europäischen Binnenmarktes und darüber hinaus der Durchsetzung internationaler Standards im Steuerbereich.
  • Seit dem 1. Oktober 2017 ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) in Kraft. Die Erfahrungen und Berichte der sozialen Netzwerke über den Umgang mit Beschwerden nach dem NetzDG zeigen, dass das Gesetz wirkt und ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung war. Mit dem Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes steuern wir in bestimmten Bereichen nach. So werden Berichtspflichten konkretisiert und vereinheitlicht, um deren Vergleichbarkeit und Aussagekraft sicherzustellen. Gleichzeitig wird das Beschwerde-Management ausgeweitet, d.h. die Überprüfung einer Beschwerde richtet sich auch gegen Entscheidungen, die eine Plattform aufgrund ihrer eigenen Gemeinschaftsregeln trifft. Vor allem aber werden die Rechte der Nutzer:innen gestärkt: Mit einem Wiederherstellungsverfahren können sie sich künftig gegen ungerechtfertigte Löschungen wehren. Konkret soll es ein Gegendarstellungs- und ein sich anschließendes Schlichtungsverfahren geben, in denen die Entscheidungen nochmals überprüft und begründet werden. Eine solche Schlichtung kann eine außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten zwischen Nutzer:innen und dem Anbieter eines sozialen Netzwerkes sein.