Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klimaschutzgesetz
„Mit einem historischen Urteil zum Klimaschutzgesetz bringt das Bundesverfassungsgericht unmissverständlich zum Ausdruck: Der Klimaschutz hat Verfassungsrang! Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen nach Artikel 20a des Grundgesetzes duldet keinen Aufschub! Mit Blick auf die Beschlüsse des Klimaschutzrates der Stadt Kassel vom 21. April gibt das Urteil dem Klimaschutz und der Energiewende in der Region neuen Rückenwind“, erklärt der örtliche Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker Timon Gremmels (SPD).
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts greift das vom Deutschen Bundestag beschlossene Klimaschutzgesetz zu kurz, da ausreichende Vorgaben für die Minderung der Emissionen ab dem Jahr 2031 fehlten. „Zur Verabschiedung des Klimaschutzgesetzes im Jahr 2019 ist die damals schon von Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) geforderte und nun vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Aufnahme eines Zielpfades für die Zeit nach 2030 noch am Widerstand von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) gescheitert“, ärgert sich Gremmels. „Damit zeigt sich einmal mehr, dass ambitionierter Klimaschutz und eine progressive Energiewende nur mit Mehrheiten diesseits der Union umzusetzen sind.“
„Um die Erderwärmung wie im Pariser Klimaabkommen vereinbart deutlich unter 2 und möglichst auf 1,5 Grad zu begrenzen, muss das Klimaschutzgesetz nun deutlich nachgeschärft werden. Als SPD-Bundestagsfraktion stehen wir jederzeit bereit, die erforderlichen Maßnahmen auf den Weg zu bringen“, so Gremmels abschließend.