Gremmels: „Tierheime erhalten in der Pandemie 7.500 Euro Zuschuss vom Bund.“

„Die Corona-Pandemie stellt auch die Tierschutzvereine in Deutschland vor große finanzielle Probleme. Die Vereinsaktivitäten sind stark eingeschränkt und damit auch die Möglichkeit Spenden für die Tierheime zu gewinnen. Durch den Lockdown ist ebenfalls die Vermittlung der Tiere erschwert und ergibt einen höheren Betreuungsbedarf der Tiere“, erklärt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.

Im Dezember 2020 hat der Deutsche Bundestag daher eine Förderung für die Tierheime beschlossen. Im Haushalt des Bundesumweltministeriums wurden, um die Situation der Tierheime zu verbessern und das Tierwohl zu sichern Mittel in Höhe von 5 Millionen Euro veranschlagt.

„Mich freut es, dass die notwendige Förderrichtline nun in Kraft getreten ist und die Tierschutzvereine, die Träger eines Tierheimes sind, einen einmaligen Betriebskostenzuschuss von 7.500 Euro beantragen können. Damit helfen wir den Tierheimen die Corona-bedingten Mindereinnahmen oder Mehrausgaben abzufedern“, so Gremmels.

Antragsberechtigt sind alle in Deutschland tätigen privatrechtlich organisierten Träger von Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen, die gemeinnützig tätig sind und über einen Freistellungsbescheid des Finanzamtes verfügen. Die Anträge sind in digitaler Form beim Bundesamt für Naturschutz einzureichen. Die Freischaltung der Internetseite erfolgt am Freitag, den 23. April 2021.

Weiter Informationen finden Sie auf der Homepage des Bundeministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unter: https://www.bmu.de/