Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 81

Gedenken an die Ermordnung von Halit Yozgat durch NSU-Terroristen

Liebe Leserin, lieber Leser,

hohe Inzidenzwerte und immer mehr Patienten auf den Intensivstationen der Krankenhäuser – die Fakten sprechen eine deutliche Sprache: Wir müssen die dritte Welle der Corona-Pandemie jetzt brechen! Seit Beginn der Krise wissen wir: Die Pandemie kennt weder Länder-, noch Kreis- oder Stadtgrenzen. Wir werden das Virus nur in den Griff bekommen, wenn Bundestag, Bundesregierung und die Bundesländer an einem Strang ziehen.

Die Bevölkerung erwartet zu Recht, dass wir bei der Impfkampagne ebenso an Fahrt aufnehmen wie beim Testen in Schulen und Betrieben. Vor allem wünschen sich die Menschen eine Perspektive: für nachvollziehbare Öffnungen des kulturellen, wirtschaftlichen und sozialen Lebens. Das sind auch die Rückmeldungen aus zahlreichen Gesprächen im Wahlkreis. Wenn wir diese Schritte gehen, müssen die zu treffenden Maßnahmen für die Menschen aber auch einheitlich und schlüssig sein. Deshalb setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion bereits seit November vergangenen Jahres für rechtssichere, transparente und bundeseinheitliche Regeln zur Eindämmung der Pandemie ein. Viele Monate hat sich die Union, aber auch das Bundeskanzleramt gegen unsere Vorschläge gesperrt.
Ziel ist, die so genannte Notbremse bundeseinheitlich zu regeln und das Krisenmanagement insgesamt auf eine rechtssichere, einheitliche und für die Bevölkerung nachvollziehbare Grundlage zu stellen. In den Verhandlungen mit der Union konnten wir wichtige Punkte durchsetzen: Rechtsverordnungen der Bundesregierung stehen immer unter einem Zustimmungsvorbehalt des Bundestages. Darüber hinaus schreiben wir eine Testangebotspflicht in Unternehmen fest und erhöhen die Kinderkrankentage.

Es ist selbstverständlich: Ausgangsbeschränkungen können immer nur das letzte Mittel sein. Und ich weiß, dass das ein heiß kontrovers diskutiertes Thema ist. Aus meiner Sicht müssen weitere Ausnahmen möglich sein. Der abendliche Spaziergang oder Lauf sollte nicht verboten werden. Zur Bekämpfung dieser besonders herausfordernden Situation und Eindämmung des Viruses zeigen wir uns solidarisch mit unseren Mitmenschen und schützen uns und andere, in dem wir uns jetzt noch einmal gemeinsam anstrengen und an die Regeln halten. In unserem Positionspapier „Es geht nur gemeinsam!“ gehen wir über die im IfSG vereinbarte Notbremse hinaus – und zeigen Perspektiven auf. So drängen wir darauf, die Produktion von Impfstoffen und Tests auszubauen, die Nutzung von bundesweit digitalen Anwendungen zur Kontaktnachverfolgung auszuweiten und die digitale Vernetzung unserer Gesundheitsämter zu beschleunigen.

Gleichzeitig ist es uns wichtig, die bestehenden Hilfs- und Unterstützungsprogramme für Arbeitnehmer:innen, Familien und Unternehmen aufzustocken und zu verlängern. Dazu gehören eine Verlängerung der Überbrückungshilfen III bis mindestens Ende 2021 sowie der Akuthilfen für pflegende Angehörige. Das habe ich am Donnerstag in einer Rede im Plenum deutlich gemacht. Hier gibt es meine Rede in voller Länge: https://dbtg.tv/fvid/7514861

In den vergangenen Monaten haben wir viel Geld in die Hand genommen, um der Pandemie und ihren Folgen mit voller Kraft entgegenzutreten. Aufgrund des länger andauernden Lockdowns sieht der Entwurf für den Nachtragshaushalt 2021 zusätzliche Mittel von rund 60 Milliarden zur Bekämpfung des Virus, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und zum Erhalt des sozialen Zusammenhalts in unserem Land vor. Und auch wenn die akute Krise überwunden ist, wird es noch dauern, bis wir die Folgen der Pandemie hinter uns lassen können. Deshalb ist es richtig, dass wir auch 2022 von der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse Gebrauch machen.

Timon Gremmels

 

 

Keine Reaktivierung der Atomkraft!

Meine Rede im Deutschen Bundestag

Statt einer unsinnigen und rückwärtsgewandten Energiepolitik mit der Erforschung neuer Kernkrafttechnologien anzuhängen, entgegne ich dem Antrag der AfD, dass es keine Forschung mehr für neue Atomreaktoren geben wird. Wir setzen uns stattdessen mit aller Kraft für das Gelingen der Energiewende ein! Ich bin froh, dass wir bereits in der rot-grünen Bundesregierung den Atomausstieg forciert haben. Und endlich: Ende des kommenden Jahres 2022 geht das letzte AKW vom Netz.

Wir brauchen eine progessive Wirtschafts- und Energiepolitik, die Innovationen und damit auch Beschäftigung fördern und zugleich dem Klimaschutz helfen. Mit den Erneuerbaren Energien haben wir bereits fortschrittliche Technologien verfügbar, die zum einen die Wertschöpfung vor Ort heben — und dabei zugleich auch keine negativen Folgekosten, etwa für eine Endlagerung, beinhalten.

Die komplette Rede gibt es unter:
https://dbtg.tv/fvid/7514771

 

 

Einladung zur Telefonsprechstunde

Freitag, 23. April 2021 – 17 bis 19 Uhr

Die Folgen der Corona-Pandemie, aber auch viele andere Themen bewegen Bürgerinnen und Bürger in meinem Wahlkreis.

Die nächste Telefonsprechstunde biete ich in der kommenden Woche am Freitag, 23. April 2021, in der Zeit zwischen 17 und 19 Uhr an.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger bitte ich um eine Anmeldung mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens / des Themengebiets vorab per E-Mail an timon.gremmels.wk@nullbundestag.de oder per Telefon unter 0561 – 700 10 52.

 

 

Kinderrechte ins Grundgesetz

Stärkung der Rechte von Kindern und Familien

Kinderrechte sollen explizit im Grundgesetz (GG) verankert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, den wir in dieser Woche in 1. Lesung beraten haben. Eine entsprechende Ergänzung des Artikels 6 macht künftig die Rechte der Kinder für alle sichtbar: Mit den dort formulierten Kinderrechten wird Gerichten, Verwaltungen und Gesetzgebern verdeutlicht, welch hohe Bedeutung Kinder und ihre Rechte haben. Denn Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Sie müssen besonders geschützt, gefördert und ernst genommen werden. Mit der Änderung des Grundgesetzes bekommt das Kindeswohl künftig Verfassungsrang.

Jetzt muss gemeinsam ein Weg für eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat gefunden werden. Wir haben die große historische Chance, einen entscheidenden Erfolg für die Stärkung der Rechte von Kindern und Familien zu erzielen.

 

 

Gute Finanzpolitik gegen die Krise

Nachtragshaushalt 2021

Schon die verschiedenen Hilfen für Arbeitnehmer:innen und Wirtschaft haben den Finanzbedarf der öffentlichen Kassen deutlich ansteigen lassen. Nun sind noch einmal erhebliche Finanzmittel für eine wirksame Impfkampagne und eine umfassende Teststrategie nötig. Diese sind zentrale Voraussetzungen, um die Pandemie zu bewältigen. Der Nachtragshaushalt enthält daher u. a. Mehrausgaben beim Bundesgesundheitsministerium in Höhe von 8, 7 Milliarden Euro, davon 6,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Impfstoffen.

Auch für die wirtschaftliche Bewältigung der Pandemie enthält der Nachtragshaushalt 2021 noch einmal mehr Mittel. Um 25,5 Milliarden Euro stocken wir die Hilfen für Unternehmen und Selbstständige auf. Damit stehen im Jahr 2021 insgesamt 65 Milliarden Euro für Wirtschaftshilfen zur Verfügung, die im ganzen Land stark nachgefragt werden und Unternehmen und damit auch Arbeitsplätze schützen. Mit dem Nachtragshaushalt setzen wir darüber hinaus weitere, bereits beschlossene Hilfen finanziell um, zum Beispiel den erneuten Kinderbonus in Höhe von 150 Euro pro Kind.

Zugleich verringern sich pandemiebedingt die Steuereinnahmen in diesem Jahr um schätzungsweise 8,8 Milliarden Euro gegenüber der ursprünglichen Planung. Mit weiteren 9,4 Milliarden Euro vollzieht der Entwurf finanzielle Belastungen nach, etwa bei den Zinsausgaben oder dem geringeren Bundesbankgewinn.
Darüber hinaus legen wir Geld bereit, um im weiteren Jahresverlauf schnell auf die weitere Entwicklung der Pandemie reagieren zu können. Die bereits existierende Vorsorge soll um weitere acht Milliarden Euro auf dann 43 Milliarden Euro aufgestockt werden. Bürgerinnen und Bürger, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Selbstständige und Unternehmen können sich darauf verlassen, dass die Hilfen solange zur Verfügung stehen, wie sie benötigt werden.

Mit dem Nachtragshaushalt werden die Gesamtausgaben im Jahr 2021 auf 547,7 Milliarden Euro steigen. Zur Finanzierung soll die Nettokreditaufnahme um 60,4 Milliarden Euro auf nunmehr 240,2 Milliarden Euro für 2021 erhöht werden. Betrachtet man die Jahre 2020 und 2021 als zentrale Jahre der Pandemiebewältigung gemeinsam, bliebe die Nettokreditaufnahme dennoch niedriger als ursprünglich geplant: Statt der für beide Jahre ehemals geplanten 397,6 Milliarden Euro sollen es mit dem Nachtragshaushalt 2021 insgesamt 370,7 Milliarden Euro sein. Die Beratungen hierzu haben begonnen.

 

 

Solarpflicht für Gewerbe- und Industrieneubauten nötig

Bundesweit Zubau seit 2017 verdreifacht

Vor Ostern machte der Kasseler Umwelt- und Baudezernent Christoph Nolda (Grüne) über eine Rathaussprecherin die Bundespolitik für den schleppenden Ausbau der Photovoltaik in Kassel verantwortlich. Dem habe ich entschieden widersprochen, schließlich sind die rechtlichen Grundlagen überall in Deutschland die gleichen und andere Städte sind deutlich weiter.

Als Fachsprecher der SPD-Bundestagsfraktion habe ich in der ‚Großen Koalition‘ mit dafür gesorgt, dass der Ausbau der PV vorangeht. Seit Beginn der Wahlperiode wurde der PV-Zubau bundesweit auf mittlerweile rund 5 GW pro Jahr verdreifacht. Wir haben den Solardeckel abgeschafft und spürbare Erleichterungen für den Mieterstrom auf den Weg gebracht. Der größte Anreiz für den Bau von Solaranlagen ist aber, dass künftig keine EEG-Umlage mehr auf selbstproduzierten Solarstrom gezahlt werden muss (bis 30 kwp). Noch in dieser Wahlperiode soll der Ausbaupfad für Energie aus der Sonne auf mindestens 10 GW angehoben werden. Entsprechende Verhandlungen laufen derzeit mit unserem Koalitionspartner.

Hinsichtlich einer Solarpflicht hat die SPD-Bundestagsfraktion dies in den Verhandlungen zum EEG 2021 bereits für gewerbliche und industrielle Neubauten gefordert. Es ist ein Unding, dass Logistiker und Co. – auch in der Region Kassel – große Flächenversiegelungen vornehmen, ohne die Dachflächen für eine sinnvolle Zweitnutzung zur Verfügung zu stellen. Wenn das nicht freiwillig geschieht, muss es gesetzliche Vorgaben geben. Leider haben CDU und CSU sich hier verweigert. Ich habe aber dafür gesorgt, dass diese Forderung Eingang in das SPD-Wahlprogramm zur Bundestagswahl gefunden hat. Abschließend appelliere ich an Umwelt- und Baudezernent Christoph Nolda, nicht die politischen Ebenen gegeneinander auszuspielen, sondern gemeinsam – jeder auf seiner Position – dafür zu sorgen, dass Kassel und die Region bei der Nutzung der Sonnenenergie weiter vorankommt.

 

 

Ausbildungsprämien werden verdoppelt

Unterstützung für Betriebe während der Corona-Pandemie

Während der Corona-Pandemie ist die Zahl der vorhandenen Ausbildungsplätze auch in unserer Region zurückgegangen. Damit sich diese Entwicklung in diesem Jahr nicht noch weiter fortsetzt steuert die Bundesregierung dagegen..

Um jungen Menschen zu einer guten Ausbildung und den Unternehmen bei der Fachkräfteentwicklung zu helfen, hat die Bundesregierung die Verlängerung und Aufstockung des Bundesprogramms ‚Ausbildungsplätze sichern‘ beschlossen. Damit trägt der Bund dazu bei, die Ausbildungsbereitschaft in den Betrieben zu stärken und unterstützt junge Menschen auch unter den verstärkten Einschränkungen der Pandemie einen Ausbildungsplatz zu finden.

Für das neue Ausbildungsjahr werden die Prämien zum 1. Juni 2021 von 2.000 und 3.000 Euro auf 4.000 und  6.000 Euro verdoppelt. Damit werden zusätzliche Anreize für Ausbildungsbetriebe geschaffen. Die Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit während einer Ausbildung werden zudem attraktiver: Künftig können auch Zuschüsse zur Vergütung der Ausbilderin oder des Ausbilders gezahlt werden. Wie bisher kann zudem die Ausbildungsvergütung bezuschusst werden. All diese Leistungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Mitarbeitenden beziehen. Bisher lag die Grenze bei 249 Mitarbeitenden. Auch Kleinstunternehmen mit bis zu vier Mitarbeitenden können einen Sonderzuschuss erhalten.

Die Übernahmeprämie wird bis Ende 2021 verlängert und auf 6.000 Euro verdoppelt. Mit der Prämie wird künftig auch die Übernahme eines Auszubildenden aus einem Insolvenzfall und bei pandemiebedingter Kündigung oder bei Abschluss eines Auflösungsvertrages unterstützt.

für das Bundesprogramm sind in diesem Jahr 500 Millionen Euro vorgesehen. Mit weiteren 200 Millionen Euro plant Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für das kommende Jahr. Damit unterstützen wir konkret Auszubildende und Betriebe. Die Ausbildungsprämien, Zuschüsse zur Verhinderung von Kurzarbeit, den Lockdown-II-Sonderzuschuss für Kleinstunternehmen und die Übernahmeprämie können bei der für den jeweiligen Ausbildungsbetrieb zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

 

 

Die Schiene europaweit stärken

Bahnverkehr stärken

Kein Verkehrssektor hat in den letzten Jahren in Deutschland und Europa so viel Aufschwung erfahren wie der Schienenverkehr. Das ist gut so, denn der Güter- und Personentransport mit der Bahn ist effizient, sauber und sicher.

Die SPD-Fraktion erwartet, dass das Bundesverkehrsministerium mit dem größten Bahn-Etat in der Geschichte der Bundesrepublik den Ausbau der Schiene weiter vorantreibt. Der Deutschlandtakt und die hierfür notwendigen Neu- und Ausbauprojekte sind bereits vorbereitet, genauso wie die Sanierung und weitere Elektrifizierung der Schienenwege. Das gilt es schnell umzusetzen.

Insbesondere der Schienengüterverkehr soll deutlich wachsen, wie wir in einem gemeinsamen Antrag mit dem Koalitionspartner festhalten. Gerade für die Unternehmen muss sich der Transport von Gütern auf der Schiene lohnen. Dazu brauchen wir auch einen starken europäischen Einzelwagenverkehr. Einzelwagensysteme bestehen aus mehreren Wägen verschiedener Versender und Empfänger, wohingegen beim Ganzzugsystem ein Wagenverband zwischen Versender und Empfänger verkehrt.

Für eine attraktive, konkurrenzfähige europäische Eisenbahn reichen nationale Bemühungen allein nicht aus. Die Bahn muss zum Rückgrat des europäischen Verkehrssystems werden – digitalisiert und elektrifiziert. Das muss auch für die Buchungen von Tickets über Landesgrenzen hinweg gelten.

 

 

Was in dieser Woche noch beraten wurde:

Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag

  • In dieser Woche haben wir über eine konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum beraten. Der Gesetzentwurf sieht vor, einen neuen Straftatbestand einzuführen: Wer eine Handelsplattform im Internet betreibt oder entsprechende Server-Infrastrukturen bereitstellt, die rechtswidrige Taten ermöglichen, soll mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden können. Mit der neuen Strafvorschrift sagt die Regierung dem illegalen Internethandel den Kampf an. Wenn auf kriminellen Plattformen Geschäfte mit entsetzlichen Bildern von sexualisierter Gewalt gegen Kinder gemacht werden oder Drogen, Waffen, gestohlene Daten verkauft werden, soll sich niemand mehr herausreden können, er habe nur die Plattform bereitgestellt und nichts gewusst. Ziel des Gesetzentwurfs ist eine effektive und konsequente Strafverfolgung im digitalen Raum.
  • Um den Verkehr in Deutschland Klima- und Bürgerfreundlich auszurichten, müssen zahlreiche Verkehrswege modernisiert oder ganz neu gebaut werden. Dafür braucht es die richtigen Rahmenbedingungen: weniger Bürokratie, mehr faire Lastenverteilung. Genau das bezweckt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf zur „Änderung des Bundesfernstraßengesetzes und des Gesetzes über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen“ im Bereich der Bundesfernstraßen und Schienen. Künftig werden Kommunen beim Ausbau von Straßen- und Eisenbahnkreuzungen von Bund und Ländern finanziell entlastet. In der Folge können die Kommunen beispielsweise verstärkt in eine sichere Infrastruktur für Radfahrer:innen investieren. Darüber hinaus vereinfacht der Gesetzentwurf, der in 2./3. Lesung beraten wird, die Verwaltungsabläufe beim Umbau von Bundesfernstraßen und der Schiene. So kann das Angebot für den Radverkehr und ÖPNV schneller ausgebaut werden.
  • Um Anleger:innen, insbesondere Kleinanleger:innen, zu schützen und ihnen den Zugang zu fairen Kapitalmarkt-Produkten zu ermöglichen, legt die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Anlegerschutzes vor, der in dieser Woche erstmals im Bundestag beraten wurde. „Wer für sein Alter eine schöne Reise oder ein neues Auto spart, soll vor bösen Überraschungen gefeit sein“, erklärt Finanzminister Olaf Scholz. Mit dem Gesetzentwurf werden die Kompetenzen der Finanzaufsicht bei der Überwachung von Finanzprodukten erweitert und der Vertrieb von Vermögensanlagen künftig noch effektiver reguliert. So sollen besonders riskante Formen von Anlageobjekten verboten werden. Informationen über Vermögensanlagen und Wertpapiere werden künftig auch auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) veröffentlicht.
  • Seit langem setzen wir uns mit Olaf Scholz an der Spitze für eine weltweite Mindestbesteuerung von Unternehmen ein, um Steuerdumping zu bekämpfen. Die Unterstützung der USA gibt uns jetzt den entscheidenden Rückenwind. Nur damit kann man sicherstellen, dass Unternehmen nicht mehr nur dort ihre Steuern zahlen, wo sie am niedrigsten sind – denn das schadet fast allen Staaten. Und auch bei der Besteuerung von Internet-Riesen wie Amazon, Google oder Apple gibt es bei den führenden Industrieländern eine neue Dynamik. Darauf hat Olaf Scholz lange hingearbeitet. Die Digitalsteuer ist wichtig, damit dort, wo die Gewinne erwirtschaftet werden, auch Steuern gezahlt werden. Wir unterstützen Olaf Scholz dabei, bis zum Sommer den Durchbruch zu erreichen. Internationale Unternehmen und große Digitalkonzerne müssen endlich ihren fairen Anteil zahlen.