Liebe Leserin, lieber Leser,
wir leben in turbulenten Zeiten. Das hat die Demonstration der sogenannten Querdenker in Kassel am letzten Wochenende gezeigt (S. 3). Aber auch der schwere Fehler der Bundeskanzlerin, bei den Beratungen mit den Ministerpräsiden*innen in der Nacht zu Dienstag den Vorschlag einer Osterruhe zu präsentieren, die rechtlich so kurzfristig nicht mehr umsetzbar war, zählt dazu. Zwar haben sich Frau Merkel und die Ministerpräsiden*innen dafür entschuldigt und die Entscheidung – nach massiven Protesten der Regierungsfraktionen – zurückgenommen, aber der Vertrauensverlust in die Politik ist groß. Auch in meinen vielen persönlichen Gesprächen wächst das Unverständnis für das Krisenmanagement insbesondere der CDU-Minister Spahn und Altmaier.
Wichtig ist, dass verstärkt getestet und geimpft wird. Seit Anfang März können sich die Bürger:innen in lokalen Testzentren, Apotheken oder im Einzelhandel einmal pro Woche kostenlos testen lassen. Jetzt muss endlich auch die Impfkampagne Fahrt aufnehmen – der Gesundheitsminister muss endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Aber auch die Unternehmen sind aufgefordert, ihren Pflichten als Arbeitgeber umfassend nachzukommen und alle Beschäftigten, die nicht im Homeoffice arbeiten, regelmäßig zu testen. Die Einschränkungen des öffentlichen und privaten Lebens müssen auch immer mit einer Öffnungsperspektive verbunden sein. Es ist deshalb sinnvoll, dass die Länder im Rahmen von Modellprojekten unter strengen Schutzmaßnahmen und einer konsequenten Teststrategie die Auswirkung von Öffnungsschritten überprüfen können.
Wir haben immer gesagt, dass wir das Notwendige tun, damit alle gut durch die Krise kommen. Das heißt für uns als SPD-Bundestagsfraktion: Wir dürfen nicht gegen eine Krise wie die Corona-Pandemie ansparen. Wir haben viel Geld in die Hand genommen, um die Gesundheit der Bürger:innen zu schützen, Arbeitsplätze von Millionen von Beschäftigten zu sichern und Einkommensausfälle der Unternehmen abzufedern und Zukunftsperspektiven zu ermöglichen.
Zum vierten Mal hat sich die Fraktion vergangene Woche mit den vier großen Gewerkschaften und Gesamtbetriebsräten der Automobil- und Zulieferindustrie zusammengeschaltet. Mit Finanzminister Olaf Scholz haben wir intensiv über die Lage der Branche unter Corona, aber auch über den Transformationsprozess insgesamt gesprochen. Auch dank Kurzarbeitergeld und Strukturhilfen der Bundesregierung ist die Branche stabil.
Gleichzeitig bereiten sich die Unternehmen auf den Umbau vom Verbrenner zu mehr Elektromobilität vor. Um die Klimaziele zu erreichen, muss massiv in die europäische Ladeinfrastruktur, Batteriezellproduktion und Halbleitertechnik investiert werden. Wir stellen nationalen Alleingängen und unrealistischen Zielsetzungen ein konstruktives, gemeinsames Anpacken entgegen. Das ist auch für den Prodktionsstandort Nordhessen wichtig. Wir sind als Zukunftsregion hier bereits auf einem sehr guten Weg.
Für die bevorstehende Osterzeit wünsche ich Euch ein paar geruhsame Tage und eine kurze Auszeit vom derzeit herausforderndem Alltag.
Timon Gremmels, MdB
Das Lobbyregister kommt
Absolute Transparenz notwendig
Wir schaffen Transparenz und klare Verhaltensregeln für Lobbyismus.
Wer Lobbyarbeit gegenüber dem Bundestag und der Bundesregierung betreibt, muss sich künftig in ein verbindliches Lobbyregister eintragen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 50.000 Euro. Außerdem werden wir einen Verhaltenskodex einführen. Verstöße dagegen werden im Lobbyregister veröffentlicht. Lobbyist:innen, die sich nicht an die Verhaltensregeln halten, bekommen außerdem keinen Hausausweis und können nicht mehr an öffentlichen Anhörungen des Bundestages teilnehmen.
Eine persönliche Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten befindet sich auf meiner Webseite:
https://www.timon-gremmels.de/2021/03/25/persoenliche-erklaerung/
Mehr Transparenz und schärfere Regeln für Abgeordnete
Maskendeals in der Union unredlich
Die Maskenaffäre bei der Union muss rechtliche Konsequenzen haben, so wie wir sie schon seit langem fordern. Es geht eben nicht nur um die Aufarbeitung von Einzelfällen. Stattdessen brauchen wir klare und verschärfte gesetzliche Regeln in drei Bereichen:
- Ein Lobbyregister mit scharfen Sanktionen
- Unerlässlich ist die Ausweitung von Anzeigepflichten bei Nebentätigkeiten und Nebeneinkünften im Abgeordnetengesetz, um für mehr Transparenz zu sorgen.
- Strafen für Bestechung und Bestechlichkeit im Parlament müssen verschärft werden, denn das sind keine Kavaliersdelikte, sondern ist schwere Kriminalität.
Wir setzen uns außerdem dafür ein, dass die Veröffentlichungspflicht für Parteispenden auf 2.000 Euro abgesenkt wird. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dazu einen 10-Punkte-Plan vorgelegt, der Parteivorstand hat einen entsprechenden Beschluss gefasst, mit dem wir bei der kommenden Wahl antreten. Wir werden den Druck auf CDU und CSU weiter hochhalten. Lange Zeit stand die Union auf der Bremse, jetzt müssen der öffentlich geäußerten Empörung auch Taten folgen. Wir geben uns nicht mit internen Richtlinien und Selbstverpflichtungen zufrieden.
Mehr Infos zum 10-Punkte-Plan der SPD:
https://www.spdfraktion.de/themen/zehn-punkte-plan-mehr-transparenz
Ich bin ein „gläserner Abgeordneter“. Alle Informationen dazu gibt es unter:
https://www.timon-gremmels.de/der-glaeserne-abgeordnete/
Solidarität ist Nächstenliebe
Fastenpredigt
Als ich 2019 gefragt wurde, eine Fastenpredigt zu halten, habe ich mich für das Thema „Solidarität ist Nächstenliebe“ entschieden. Durch die Coronapandemie kann die Predigt in dieser Osterzeit jedoch nur virtuell stattfinden.
Ich danke Pastoralreferent Stefan Ahr vom Dekanat Kassel-Hofgeismar der Katholischen Kirche für die Möglichkeit, als Politiker eine Fastenpredigt halten zu dürfen. Das ist für uns beide ein Experiment, eine neue Erfahrung.
Für mich sind Predigten dann gut, wenn ich beim Verlassen der Kirche noch etwas mitnehme, über das ich dann noch eine Weile nachdenken kann. Ich hoffe, dass ich dieser selbstgestellten Anforderung in meiner ersten Fastenpredigt genüge.
Die komplette Fastenpredigt ist auf dem YouTube-Kanal des Dekanat Kassel-Hofgeismar zu sehen:
Innenminister Peter Beuth (CDU) trägt Verantwortung für die Vorkommnisse in Kassel
Sogenannte Querdenker-Demo
Die Geschehnisse rund um die sogenannte Querdenker-Demo am letzten Samstag in Kassel bewegt unsere Region noch immer. Die Stadt Kassel hat alles versucht, um die Querdenker-Demonstration zu verhindern.
Am späten Freitagnachmittag hat der hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, die Kundgebung – ohne Aufmarsch, mit Masken- und Abstandspflicht und auf 6.000 Menschen begrenzt – auf den Schwanenwiesen zu erlauben. Am Samstag kamen dann aber rund 20.000 Menschen aus der ganzen Republik nach Kassel, die sich weitestgehend nicht an die gerichtlichen Auflagen gehalten haben. Offensichtlich hat das Lagezentrum im hessischen Innenministerium die Situation völlig unterschätzt und zu wenig Einsatzkräfte nach Kassel geschickt. Wie es zu so einer gravierenden Fehleinschätzung kommen konnte – für die einzig und allein der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) die politische Verantwortung trägt – ist mir völlig schleierhaft. Schließlich hätte man aus den Erfahrungen mit den sog. Querdenker-Demos in Leipzig, Dresden und Berlin wissen müssen, dass sich diese Klientel nicht an Auflagen hält.
Die Polizistinnen und Polizisten in Kassel wurden von Innenminister Beuth im Stich gelassen. Sie haben unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit einen guten Job gemacht, um die grundgesetzlich geschützte Demonstrationsfreiheit zu gewährleisten. Fehlverhalten Einzelner muss aufgeklärt werden und Konsequenzen haben.
Unabhängige Gerichte, die über unsere Gesetze und unsere Verfassung wachen, sind eine wesentliche Säule der Demokratie. Politische Vorgaben darf es nicht geben. Allerdings wäre es wünschenswert, dass diese bei künftigen Entscheidungen auch berücksichtigen, ob und wie getroffene Auflagen in der Praxis auch umsetzbar sind.
Investieren und Anreize setzen, um aus der Krise zu kommen
Sparpolitik ist jetzt nicht angesagt
Die Corona-Pandemie hat gravierende Auswirkungen auf alle Bereiche. Auch auf die Haushalte von Bund und Ländern. Während die Steuereinnahmen zurückgehen, sind die staatlichen Ausgaben gestiegen. Zugleich wäre eine Sparpolitik in und nach der Krise ein völlig falscher Weg, um gut aus der Krise zu kommen. Wer diesen Weg verfolgt, setzt unsere Zukunft aufs Spiel oder will harte Einschnitte in den Sozialstaat. Wir stehen als SPD für eine Finanz- und Haushaltspolitik, die die großen Zukunftsinvestitionen finanziert, so zukunftsfähige Arbeitsplätze schafft, ein klimaneutrales Wachstum ermöglicht und den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt. Wir schützen nicht nur Beschäftigte, Selbstständige und Unternehmen von heute, sondern kümmern uns auch um künftige Generationen – indem wir das Rekordniveau an Investitionen in der Finanzplanung bis 2025 beibehalten.
Bis Ende März wird sich die Koalition darüber eine Meinung bilden – vor dieser Entscheidung kann sich niemand drücken, hier ist auch die Union in der Pflicht, damit Wirtschaft und Beschäftigte gut durch die Krise kommen. Die Bewältigung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, Investitionen in die Zukunft unseres Landes und in den sozialen Zusammenhalt stehen für uns nicht zur Disposition.
Schaffung von Ausbildungsplätzen wird unterstützt
Nachwuchskräfte
In der vergangenen Woche wurde im Bundeskabinett die Verlängerung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ beschlossen. Damit wird deutlich, dass um jeden Ausbildungsplatz gekämpft wird und Unternehmen ermutigt werden, auch in Zeiten der Pandemie und Wirtschaftskrise an der Ausbildung festzuhalten.
Das ist für junge Menschen eine gute Nachricht. Wichtigste Punkte dabei: Die Ausbildungsprämie wird für das kommende Ausbildungsjahr verdoppelt, eine Ausbildervergütung wird zukünftig vergeben und die Anzahl der förderfähigen Unternehmen wird deutlich erhöht.
Die Ausbildungsprämie wird für das kommende Ausbildungsjahr (das heißt für Ausbildungen, die ab dem 1. Juni 2021 beginnen) von 2.000 Euro auf 4.000 Euro bei stabilen Ausbildungsniveau bzw. von 3.000 Euro auf 6.000 Euro bei gestiegenem Ausbildungsniveau erhöht. Außerdem wird es zukünftig nicht nur einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung geben, sondern auch zur Ausbildervergütung. Damit wird der Anreiz verstärkt, Auszubildende und Ausbilder*innen, trotz Kurzarbeit in den Betrieben zu halten. Die Förderungen können künftig Unternehmen mit bis zu 499 Beschäftigten in Anspruch nehmen. Bislang liegt die Grenze bei 249 Beschäftigten. Für kleine Betriebe wird es ebenfalls Sonderzuschüsse geben, wenn sie ein bestehendes Ausbildungsverhältnis fortgesetzt haben.
Die Weiterentwicklung des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ ist ein zentraler Beitrag zur Stabilisierung des Ausbildungsmarkts in der Pandemie, damit unterstützen wir Unternehmen in ihren Bemühungen um den Erhalt und Ausbau von Ausbildungsplätzen.
Weitere Informationen:
https://www.bmbf.de/de/das-sollten-kmu-jetzt-wissen-11839.html
„Demokratie erleben mit der Juniorwahl“
Schulen können sich jetzt zur „Juniorwahl“ anmelden
Der Deutsche Bundestag bietet auch in diesem Jahr Schulklassen ab der Jahrgangsstufe 7 mit der Juniorwahl ein Angebot der politischen Bildung für Jugendliche an. Wie der demokratische Willensbildungsprozess funktioniert, können Schülerinnen und Schüler mit der Juniorwahl erleben. Am Beispiel der Bundestagswahl, die bei der Juniorwahl zum Unterrichtsbestandteil wird, eignen sich Schülerinnen und Schüler selbstständig Wissen über politische Teilhabe und Mitwirkungsmöglichkeiten an. Den Höhepunkt der Juniorwahl bildet die Durchführung des Wahlakts, bei dem die Schülerinnen und Schüler selber für einen ordnungsgemäßen Wahlablauf sorgen.
Junge Menschen treffen wichtige Entscheidungen, die ihre Zukunft betreffen: Von der Ausbildungs- und Berufswahl, setzen sich für mehr Klimaschutz und soziale Gerechtigkeit ein oder engagieren sich für ihren Verein oder ihr Jugendzentrum. Ich habe bereits bei der zuletzt in Hessen stattgefundenen Kommunalwahl die Initiative ‚Jugendwahl Kassel‘ in ihrer Forderung unterstützt, das Wahlalter auf 16 Jahre für Kommunalwahlen, Landtags-, Europa- und Bundestagswahlen abzusenken. Um die Perspektiven, Forderungen und Wünsche junger heranwachsender Menschen stärker im demokratischen Prozess einbringen zu können, unterstütze ich die Forderung nach einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahren. Das gibt jungen Menschen die Möglichkeit, sie für politische Themen zu begeistern und für ihre Interessen einzustehen, für sich zu werben, öffentlich Gehör zu finden und so ihre Perspektiven in die politische Willensbildung einzubringen. Dafür setzt sich die SPD auch in ihrem Wahlprogramm zur Bundestagswahl ein. Demokratie lebt von engagierten Menschen, die für demokratische Werte einstehen und sich für das Gemeinwohl einsetzen. Und das lässt sich mit der Juniorwahl ausprobieren.
Mehr Informationen gibt es unter:
https://www.juniorwahl.de
Was in dieser Woche noch beraten wurde:
Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag
- In dieser Woche haben wir über über das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz beraten. Die Corona-Pandemie stellt die EU vor große Herausforderungen – nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich. Um diesen Herausforderungen zu begegnen, wurde zusätzlich zum eigentlichen Haushalt der EU – dem Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) für die Jahre 2021 bis 2027 in Höhe von 1.074 Mrd. Euro – das EU-Wiederaufbauprogramm „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. Euro ins Leben gerufen. Mit dem Wiederaufbauprogramm soll die wirtschaftliche Kraft Europas schnell wiederhergestellt werden. Das Programm investiert in den Klimaschutz und die Digitalisierung. Die Mittel dafür sind teils Zuschüsse, teils Darlehen, die an die Mitgliedstaaten vergeben werden. Die EU finanziert das Programm und damit erstmalig auch Zuschüsse über Anleihen am Finanzmarkt.
- Digitale Endgeräte bestimmen den heutigen Alltag – und dafür braucht es einen hohen Datenschutz. Rechtlich geregelt ist das bisher in einem Nebeneinander von Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), Telekommunikations-Gesetz (TKG) und Telemedien-Gesetz (TMG). Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Telekommunikationsdiensten, wie Telefonie und SMS, und Telemedien, wie soziale Netzwerke, nicht mehr zeitgemäß und führt zu Rechtsunsicherheiten.Daher hat die Bundesregierung einen Entwurf des Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetzes (TTDSG) vorgelegt, welcher die Datenschutz-Bestimmungen des TMG und des TKG aufhebt und im TTDSG zusammenführt. Durch eine klare Rechtslage soll die Privatsphäre aller geschützt werden.
- Wir haben in dieser Woche in 1. Lesung Änderungen in der Strafprozessordnung (StPO) beraten. Ziel ist es, das Strafverfahren weiter den sich wandelnden gesellschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen anzupassen. So werden u.a. die Ermittlungsbefugnisse beim Einsatz von automatisierten Kennzeichenlesesystemen zu Fahndungszwecken beispielsweise nach einem Banküberfall angepasst. Strafverfolgungsbehörden können künftig auch Auskunft über bereits ausgelieferte Postsendungen von oder an beschuldigte Personen von den Postdienstleistern verlangen. Zur Stärkung der Opferrechte werden neue Regelungen zum Schutz von Zeugen in der StPO geschaffen. Außerdem wird definiert, wer in einem Verfahren der/die Verletzte ist. Daneben soll die sexuelle Selbstbestimmung als eigenes Schutzgut in das Gewaltschutzgesetz aufgenommen werden.
- Mit dem Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder will die Bundesregierung den Kampf gegen den sexuellen Missbrauch von Kindern und gegen die Verbreitung und den Besitz von Kinderpornographie forcieren. Das Gesetz haben wir in 2./3. Lesung beraten.
- Der bisherige Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Kindern soll in drei Straftatbestände aufgespalten werden, um je nach Schwere der Tat abgestufte Strafrahmen zu ermöglichen. Sexueller Missbrauch von Kindern soll künftig immer als Verbrechen geahndet werden. Die Verbreitung, der Besitz und die Besitzverschaffung von Kinderpornographie sollen ebenfalls als Verbrechen eingestuft werden. Mit einer Anhebung der Strafrahmen wird die Bewertung solcher Taten als schweres Unrecht deutlicher herausgestellt und den Gerichten ein ausreichender Handlungsspielraum zur Ahndung solcher Taten eröffnet werden.