„Besonders Soloselbstständige, Künstler*innen und Schauspieler*innen sind von den aktuellen Einschränkungen besonders betroffen. Umso erfreulicher, dass ab sofort bis zu 7.500 Euro Neustarthilfe beantragt werden können“, sagt der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.
„Dieses im Wesentlichen von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) konzipierte Zuschussprogramm für Kleinst-Selbständige umfasst eine einmalige Zahlung von bis zu 7.500,- Euro. Das Geld wird als pauschale Betriebskostenhilfe anerkannt und nicht auf die Grundsicherung angerechnet“, führt Gremmels fort.
Auf Initiative der SPD wurde dieses Programm auch für nur kurz befristet beschäftigte Schauspieler*innen und Künstler*innen erweitert.
„Damit erweitern wir die Hilfeleistung für die vielen Kleinstunternehmer*innen, die durch die Corona-Pandemie in besonderer Weise eingeschränkt sind. Anders als bei anderen Programmen gibt es für die Verwendung der Mittel auch keine Vorgaben“, betont Gremmels.
Der Antrag auf Neustarthilfe kann direkt von der betroffenen Person gestellt werden und die Auszahlung soll laut Bundeswirtschaftsministerium innerhalb weniger Tage erfolgen.
„Die Neustarthilfe, die zunächst eine Laufzeit von Januar bis Juni 2021 hat, ist ein wichtiger Baustein, um die Folgen der Pandemie auch für die Soloselbstständigen abzumildern“, schließt Gremmels.
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