„Eltern brauchen in der Pandemie dringend Entlastung, deshalb gibt es jetzt Kinderkrankengeld, auch wenn das Kind nicht krank ist. Pro Elternteil kommen 10 Kinderkrankentage dazu, also insgesamt 20 Tage. Alleinerziehende haben Anspruch auf 40 statt 20 Tage“, erklärt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.
Künftig haben Eltern Anspruch auf Kinderkrankentage, wenn Kita und Schulen pandemiebedingt geschlossen sind, das Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt ist, der Präsenzunterricht an der Schule ausgesetzt ist und/oder eine Behörde empfohlen hat, keine Kinderbetreuung wahrzunehmen. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Januar 2021 für Kinder bis 12 Jahre. Bei Krankheit stellt wie gewohnt der Arzt eine Bescheinigung aus, ansonsten ist eine Bescheinigung von der Kita oder Schule notwendig.
„Insbesondere werden so auch Eltern im Home-Office entlasteten, denn für diese besteht ebenfalls ein Anspruch, wenn die Arbeit und die Kinderbetreuung zuhause nicht zu vereinbaren sind. Die Regelung wurde heute vom Bundestag verabschiedet. Jetzt braucht es nur noch die Zustimmung des Bundesrates, deshalb gibt es am kommenden Montag eine Sondersitzung“, führt Gremmels fort.
„Die Regelung ist eine Entlastung für viele Eltern. Ich hätte mir gewünscht, dass der von der SPD im Bundestag geforderte Sonderurlaub für Eltern mit 100 % Lohnfortzahlung gekommen wäre. Leider hat dies die Union blockiert“, so Gremmels abschließend.