Liebe Leserin, lieber Leser,
in der letzten Sitzungswoche dieses Jahres haben wir mit der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ein wichtiges sozialdemokratisches Projekt unter Dach und Fach bringen. Beim Klimaschutz gehen wir einen wichtigen Schritt voran. Die jüngsten Klimabeschlüsse des Europäischen Rates sind für uns ein Auftrag, die Treibhausgasemissionen noch schneller zu reduzieren. Den Erneuerbaren Energien kommt dabei eine Schlüsselfunktion zu: Wir sorgen dafür, dass Strom umweltschonend produziert und die Kosten sozial verträglich auf mehrere Schultern verteilt werden. Mit der Einigung auf eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes stärken wir die Energiewende als Mitmachprojekt für alle. Mehr Infos findet ihr auf der folgenden Seite 2.
Das Jahr 2020 war vor allem geprägt durch die Corona-Pandemie. Zweifellos: Es war richtig, dass wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten vor gut drei Jahren die Verantwortung übernommen haben und in die Regierung eingetreten sind. Ohne die Sozialdemokratie stünde Deutschland in dieser Pandemie-Zeit heute nicht so robust da und nicht so solidarisch.
Doch noch hat uns das Virus im Griff. Es geht nicht anders: Das Weihnachtsfest kann nur im engsten Kreis stattfinden, Silvesterfeiern sind nicht wie gewohnt möglich. Viele Unternehmen und Geschäfte, insbesondere der Einzelhandel, mussten in dieser Woche schließen. Das ist bitter, aber notwendig. Denn nur indem persönliche Kontakte noch deutlicher reduziert werden, können wir die Gesundheit der Menschen schützen. Aber unsere Zusage gilt: Wir werden Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler*innen in dieser schwierigen Lage weiter unterstützen. Dazu haben wir die Überbrückungshilfe III abermals erweitert: Unternehmen, die im Dezember und auch im neuen Jahr direkt oder indirekt von den Schließungen betroffen sind, werden aufgefangen. Dafür haben wir die Förderbeträge noch einmal angehoben. Außerdem setzen wir auch im Januar die Insolvenzantragspflicht aus.
In dieser Wahlperiode wird es keine Entscheidung mehr zum Einsatz von bewaffneten Drohnen der Bundeswehr mehr geben. Das ist gut so! Ich hätte nicht zustimmen können, da eine notwendige breite Diskussion mit der Zivilgesellschaft über den Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten im Einsatz einerseits und der berechtigten Sorge der Einsatzführung am „Joy-Stick“ Corona-bedingt nicht stattfinden konnte.
Jetzt ist aber erstmal Zeit zum Durchschnaufen. Genießt die anstehenden Weihnachtstage und für den bevorstehenden Jahreswechsel wünsche ich Euch alles Gute!
Timon Gremmels
P.S.: Mein Tipp für die ruhigen Tage: Schaut Euch die Folgen von „Kassels kleinstem Weihnachtsmarkt“ an.
Mehr Infos und Link zu den Videos: https://bit.ly/37ul0Jn
EEG erleichtert Eigenstromnutzung – Städte und Gemeinden profitieren
Gute Nachricht für die Energiewende
Die Koalitionsfraktionen haben sich auf die Verabschiedung des Erneuerbare Energien Gesetzes verständigt: Das Verhandlungsergebnis ist ein starkes Signal für Klimaschutz und Beschäftigung.
Der Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Solarenergie kann jetzt weiter Fahrt aufnehmen. Die Ausbaupfade werden angehoben, das zarte Pflänzchen Mieterstrom kann sich weiter entwickeln, damit viel mehr Menschen von günstigem Solarstrom profitierne können. Ebenfalls aufatmen können Besitzer von Altanlagen.
Neben der Anhebung der Ausbaupfade für die Solar- und die Windenergie, die dem europäischen Green Deal Rechnung tragen und im kommenden Jahr umgesetzt werden sollen, konnten wir zahlreiche weitere Verbesserungen am EEG 2021 erreichen: Mit einer auskömmlichen Vergütung, einer spürbaren Entbürokratisierung und der Verankerung des Mieterstroms im Quartier wird das zarte Pflänzchen Mieterstrom endlich zum Blühen gebracht. Künftig werden auch die Mieterinnen und Mieter von günstigem Solarstrom vom eigenen Dach profitieren können. Das bringt die Energiewende insbesondere in den Städten einen bedeutenden Schritt weiter.
Auch die Pioniere der Energiewende können ebenfalls aufatmen: Altanlagen, deren EEG-Vergütung ab dem 1. Januar 2021 nach dann 20 Jahren Förderung ausläuft, können ohne unverhältnismäßige Anforderungen an die Messtechnik und ohne EEG-Umlage wirtschaftlich weiterbetrieben werden.
Durch Verbesserungen am sogenannten „Atmenden Deckel“ werde zugleich sichergestellt, dass der Zubau von privaten Dachanlagen langfristig zu attraktiven wirtschaftlichen Bedingungen möglich bleibt. Und auch der Zubau gewerblicher PV-Dachanlagen bleibt ebenfalls attraktiv: Die Auktionspflicht wird nicht wie ursprünglich geplant auf 100 kWp abgesenkt sondern bleibt bei 750 kWp; eine gute Nachricht gerade auch für die in diesem Segment stark vertretene nordhessische Solarindustrie.
Darüber hinaus gibt es spürbare Erleichterungen beim solaren Eigenverbrauch. Dieser wird unter 30 kWp künftig vollständig von der EEG-Umlage befreit. Hinzu kommen zahlreiche Verbesserungen auch bei der Windenergie, darunter spürbare Verbesserungen bei der Kommunalbeteiligung als auch bei der Frage des Weiterbetriebs ausgeförderter Anlagen.
Wir greifen Kommunen, in denen Windparks errichtet werden, finanziell unter die Arme und fördern den Eigenverbrauch beim Solarstrom. Und auch Betreiber von Altanlagen gehen nicht leer aus: Wind- und Solaranlagen, die älter als 20 Jahre sind, können weiter am Netz bleiben.
Als SPD-Bundestagsfraktion haben wir die Energiewende immer als Mitmachprojekt verstanden. Nach zähen parlamentarischen Beratungen mit unserem Koalitionspartner können wir in jeder Hinsicht Erfolg vermelden: Das EEG 2021 steht nun ganz im Zeichen einer bürgernahen und dezentralen Energiewende. Mit der heutigen Verabschiedung und der bereits erfolgten Abschaffung des Solardeckels sowie den Verbesserungen der Anrechenbarkeit von Solarstrom im Gebäudeenergie-Gesetz ist das Jahr 2020 ein gutes Jahr für die Solarenergie.
Schluss mit der Ausbeutung in der Fleischindustrie
Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz (Arbeitsschutzkontrollgesetz)
In dieser Woche haben wir im Deutschen Bundestag das Arbeitsschutzkontrollgesetz beschlossen. Damit sorgen wir für einen besseren Schutz von Beschäftigten in der Fleischindustrie.
Dafür verändern wir das ganze Geschäftsmodell derjenigen Betriebe, die in der Vergangenheit immer wieder durch die unerträgliche Behandlung ihrer Beschäftigten aufgefallen sind. Unbezahlte Überstunden, überteuerte und schlechte Unterkünfte, mangelnde Hygiene, unrechtmäßige Anrechnung von Arbeitsmaterial und Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz gehören damit der Vergangenheit an.
Um die organisierte Verantwortungslosigkeit in der Fleischindustrie zu durchbrechen verpflichten wir die Unternehmen in ihrem Kernbereich nur noch mit eigenen Beschäftigten tätig zu werden. Werkverträge und Leiharbeit werden dort verboten. Allein in der Fleischverarbeitung können per Tarifvertrag in engen Grenzen und auf drei Jahre befristet, abweichende Vereinbarungen getroffen werden. Das stärkt die Tarifbindung in einer Branche mit wenigen Tarifverträgen, gilt aber nur für eine sehr begrenzte Anzahl von Leiharbeitskräften. Beim Schlachten und Zerlegen gilt auch diese Ausnahme nicht. Werkverträge werden für den gesamten Kernbereich verboten.
So kann die Verantwortung für die Einhaltung des Arbeitsschutzes und die Zustände in den Fabriken nicht länger verwischt werden. Sie liegt nun eindeutig allein bei den Inhabern der Fleischfabriken, die sich nicht mehr hinter Sub-Unternehmer-Ketten verstecken können.
Das Gesetz wird außerdem mit einheitlichen Kontrollstandards, einer Mindestbesichtigungsquote und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeitsschutz sorgen. In der Fleischindustrie wird die elektronische und manipulationssichere Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht gemacht. Außerdem stellt das Gesetz klar, dass auch erforderliche Rüst-, Umkleide- und Waschzeiten zur Arbeitszeit gehören und bezahlt werden müssen. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften für alle Branchen verbessert, um beispielsweise gesundheitsgefährdende Massenunterkünfte zu beschränken.
Was mir sehr wichtig ist: Die Metzgerei um die Ecke betrifft unser Gesetz nicht. Kleine Handwerksbetriebe sind explizit von den strengeren Vorschriften ausgenommen. Wer weniger als 50 Menschen beschäftigt, ist von den Verschärfungen nicht betroffen. Das Verkaufspersonal zählt dabei nicht mit. Denn diese Betriebe waren in der Vergangenheit nie das Problem. Was wir mit diesem Gesetz beenden, sind die oft miserablen Zustände in den Fleischfabriken – und das ist höchste Zeit.
Jugendschutz online und offline wird gestärkt
Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allem im digitalen Raum
Das Internet ist aus dem Alltag von Kindern und Jugendlichen nicht mehr wegzudenken – nicht erst seit den pandemiebedingten Einschränkungen. Mit der veränderten Nutzung des Mediums Internet gibt es Risiken, die von den bisher geltenden Vorschriften nicht mehr angemessen erfasst werden. Mit einem Gesetzentwurf für eine zweite Änderung des Jugendschutzgesetzes werden diese Lücken nun gefüllt.
Der Entwurf sieht vor, dass Anbieter von Internetdiensten zu Voreinstellungen verpflichtet werden, die Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexualisierter Anmache, Hassrede, Tracking und finanzieller Abzocke schützen sollen. Sie sollen außerdem bei Spielen oder in sozialen Netzwerken nicht mehr einfach von Fremden gefunden und angesprochen werden können.
Um riskante Medien besser erkennen und bewerten zu können, sollen Eltern und pädagogische Fachkräfte mit einheitlichen und aussagekräftigen Alterskennzeichnungen eine klare Orientierungshilfe bekommen.
Zur Durchsetzung der Neuregelungen soll die „Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien“ (BPjM) zur „Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz“ weiterentwickelt werden.
Jahressteuergesetz: Alleinerziehende werden dauerhaft entlastet
Ehrenamt wird durch Erleichterungen gestärkt
Mit dem Jahressteuergesetz 2020, das wir in dieser Woche im Bundestag verabschiedet haben, werden Bürger*innen, Unternehmen und Vereine steuerlich bessergestellt.
Um in der Pandemie zu helfen, führen wir eine Homeoffice-Pauschale ein, verlängern die Steuerfreiheit für Arbeitgeberzuschüsse zum Kurzarbeitergeld sowie die Zahlungsfrist für die Steuerbefreiung von Corona-Sonderzahlungen.
Das Ehrenamt wird gefördert: Die Übungsleiter- und die Ehrenamtspauschale werden erhöht, die Arbeit der gemeinnützigen Vereine wird vereinfacht und das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecksetzungen wird u.a. um Klimaschutz und Freifunk erweitert.
Der auf 4.008 Euro angehobene Entlastungsbetrag für Alleinerziehende war bislang befristet – jetzt wird er dauerhaft gewährt. Zudem wird die steuerliche Förderung von Investitionen kleiner und mittlerer Betriebe ausgebaut.
Durch die rückwirkende Einziehung bereits verjährter Steueransprüche sorgen wir dafür, dass Steuerhinterzieher*innen auch dann nicht davonkommen, wenn ihre Taten lange zurückliegen. Sie sollen ihre Beute auf keinen Fall behalten können. Weitere Maßnahmen dienen der Verhinderung von schwerem Umsatzsteuerbetrug.
Bedauerlicherweise konnten wir CDU/CSU nicht dazu bewegen, das politische Engagement gemeinnütziger Organisationen im Jahressteuergesetz zu regeln. Auf allen Ebenen haben wir uns für eine gesetzliche Klarstellung eingesetzt, dass eine gemeinnützige Organisation nicht um ihre Steuerbefreiung fürchten muss, wenn sie sich politisch betätigt.
Was in dieser Woche noch beraten wurde
Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag
- Die aktuelle Krise ist für Schuldner*innen und Unternehmen gleichermaßen herausfordernd. Um Unternehmen in der Krise in ihren Restrukturierungsbemühungen zu unterstützen, führen einen Rechtsrahmen für wirtschaftliche Restrukturierungen ein. Ebenfalls verlängern wir als Antwort auf den aktuellen Shutdown die Aussetzung der Insolvenzstellungsfrist in den Januar 2021. Damit sollen Insolvenzen von Unternehmen vermieden werden, die einen Anspruch auf die November und Dezemberhilfe haben, dieser Anspruch jedoch noch nicht ausgezahlt wurde. Ebenfalls verkürzen wir für Schuldner*innen im Rahmen eines Restschuldbefreiungsverfahrens die Verfahrensdauer von sechs auf drei Jahre.
- Um eine marktbeherrschende Stellung von global agierenden Digitalkonzernen entgegenzutreten, reformieren wir das Wettbewerbsrecht. Mit verschiedenen Maßnahmen sollen auch neue Anbieter die Chance zum Zugang von Daten erhalten. Denn nur durch den Zugang zum Kunden besteht die Chance, sich für neue Anbieter am Markt zu etablieren.
Weihnachtsappell für eine humanitäre Aufnahme Geflüchteter
Für eine menschenrechtswürdige Unterbringung
Ich habe in dieser Woche diesen fraktionsübergreifenden Appell zur humanitären Situation auf den griechischen Inseln mitgezeichnet.
„In der Nacht vom 8. auf den 9. September 2020 wurde das Flüchtlingslager Moria auf der griechischen Insel Lesbos durch einen Brand zerstört. Bereits zuvor war das Lager Moria über Jahre zum Symbol des Versagens europäischer Asylpolitik geworden: Zeitweise mussten über 20.000 Menschen in einem Camp ausharren, das für 3.000 Menschen ausgerichtet war. Die Versorgungs- und Hygienesituation war katastrophal.
Deutschland hat auf diese Situation gemeinsam mit anderen europäischen Ländern reagiert, Hilfsgüter entsandt und die Aufnahmezusage auf knapp 3.000 Menschen erhöht.
Dennoch leben die Menschen auch drei Monate nach dem Brand immer noch unter menschenunwürdigen Bedingungen auf den griechischen Inseln oder auf dem Festland.
Die humanitäre Situation im neuen Übergangslager Kara Tepe ist laut übereinstimmenden Berichten von Menschenrechtsorganisationen deutlich schlechter als im Camp Moria: Die Unterkünfte sind nicht winterfest, immer noch gibt es keine ausreichende sanitäre Versorgung – Duschen und Toiletten fehlen vielfach. Gewaltsame Übergriffe auch gegen besonders Schutzbedürftige sind an der Tagesordnung. Unter diesen Bedingungen leiden besonders die vielen Kinder.
Angesichts dieser Zustände kritisieren wir umso mehr, dass humane Aufnahmestrukturen wie das auf Lesbos betriebene Flüchtlingslager „PIKPA“ für besonders schutzbedürftige Menschen aufgelöst wurden.
Uns ist bewusst, dass nur ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem, das von echter europäischer Solidarität geprägt ist, die Asyl- und Migrationsfrage langfristig lösen kann. Diese europäische Lösung ist jedoch immer noch nicht in Sicht.
Die begrüßenswerten Aufnahmen der Bundesregierung reichen noch nicht aus. Deswegen fordern wir als Abgeordnete des Deutschen Bundestages die Bundesregierung auf, sich für die Einhaltung menschen- und europarechtlicher Standards einzusetzen, die Aufnahme Geflüchteter von den griechischen Inseln in Deutschland zu beschleunigen und die Zusagen angesichts der Aufnahmebereitschaft in Bundesländern, Städten und Gemeinden zu erhöhen.
In Deutschland haben über 200 Kommunen sowie einzelne Bundesländer zugesagt, zusätzliche Geflüchtete aufzunehmen. Diese Zusagen übersteigen die vom Bund koordinierte Aufnahme deutlich. Wir sehen die Bundesregierung in der Pflicht, den Kommunen und Ländern, die eine menschenrechtswürdige Unterbringung ermöglichen können und wollen, eine Zusage für die Aufnahme zu erteilen.
Basierend auf den genannten Gründen stellen wir folgende Forderungen an die Bundesregierung:
1) Die Bundesregierung muss sich auf EU-Ebene verstärkt für eine europäische Lösung einsetzen, die menschen- und europarechtlichen Standards entspricht.
2) Der Bundesinnenminister muss gemeinsam mit aufnahmebereiten Ländern und Kommunen einen konstruktiven Weg für die zukünftige Aufnahme von Geflüchteten anstoßen und vorantreiben – auch über das bereits zugesagte Kontingent hinaus.
3) Die Bundesregierung muss – gerade in dieser Jahreszeit – die verstärkte Aufnahme von Geflüchteten in Deutschland beschleunigen und sich gegenüber weiteren EU-Mitgliedsstaaten dafür einsetzen, dass sie Schutzsuchende freiwillig aufnehmen.“