An diesem Freitag wird der Bundestag das ‚Jahressteuergesetz‘ verabschieden. In diesem Gesetz werden viele Forderungen umgesetzt, die auch Vereine und Ehrenamtliche aus Kassel und Umgebung in letzter Zeit an mich herangetragen haben“, freut sich der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.
„So entlasten wir ehrenamtlich Tätige durch eine Anhebung der Übungsleiterpauschale auf von derzeit 2.400 Euro auf künftig 3.000 Euro und der Ehrenamtspauschale auf von derzeit 720 Euro auf künftig 840 Euro.
Für Vereine werden eine ganze Reihe von Vereinfachungen eingeführt. So wird die Grenze für den vereinfachten Zuwendungsnachweis für Spenden und Mitgliedsbeiträge bei der Steuererklärung von 200 Euro auf 300 Euro angehoben. Zudem werden die starren gesetzlichen Zeitvorgaben bei der Mittelverwendung für kleine steuerbegünstigte Körperschaften gestrichen. „Darüber hinaus setzen wir eine weitere Forderung aus der Vereinslandschaft um: Die Freigrenze, bis zu der gemeinnützige Vereine Einnahmen aus einer wirtschaftlichen Tätigkeit steuerfrei erzielen können, wird von 35 000 Euro auf 45 000 Euro erhöht. Das ist eine deutliche Stärkung des Ehrenamtes“, so Gremmels.
Des weiteren wird das Spektrum der anerkannten gemeinnützigen Zwecke erweitern unter anderem um „Klimaschutz“ und „Freifunk“ erweitert. Künftig können auch Zweckbetriebe zur Unterbringung, Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen eingerichtet werden.
Abschließend wird auch der Verbraucherschutz gestärkt. Wir unternehmen wichtige Schritte zu einer Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts. Dazu führen wir ein Zuwendungsempfängerregisters ein, so dass in Zukunft Bürgerinnen und Bürger rechtssicher und transparent nachprüfen können, welche Organisationen als gemeinnützig anerkannt sind.
„Der aus dem von Olaf Scholz geführten Bundesfinanzministerium stammende Gesetzentwurf zeigt, dass die SPD der Partner der Vereine und des Ehrenamtes ist“, betont Gremmels.