Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 71

Liebe Leserin, lieber Leser,

gut zwei Wochen leben wir jetzt im sogenannten Lockdown light. Die exponentielle Infektionsdynamik konnte zwar aufgehalten werden, eine Abnahme der Neuinfektionen ist jedoch noch nicht zu verzeichnen. Wir setzen deshalb alles daran, dass die Risiken für die Gesundheit der Menschen und der Schaden für unser Land möglichst klein gehalten werden.

Ein nennenswerter Teil der Neuinfektionen findet im Privaten statt. Bund und Länder haben sich deshalb darauf geeinigt, die Regeln für private Zusammenkünfte zu verschärfen. Auf private Reisen und Feiern sollte vorerst verzichtet werden. Schulen und Betreuungseinrichtungen bleiben geöffnet – das ist für die Schüler*innen wichtig, aber auch für deren Eltern. Damit das so bleibt, werden die Länder zeitnah Vorschläge machen, wie Ansteckungsrisiken in Schulen weiter reduziert werden können.

Da ein Ende der Krise – trotz guter Nachrichten bei der Impfstoffentwicklung – noch nicht in Sicht ist, sind zeitlich befristete Eingriffe in die Grundrechte der Bürger*innen vorerst unausweichlich. Umso wichtiger ist es deshalb, die beschlossenen Maßnahmen von Bund und Ländern auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen. Auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion soll künftig jede Schutzmaßnahme begründet, befristet, verhätnismäßig und jeweils durch ein Regelbeispiel im Infektionsschutzgesetz unterlegt werden. Damit sorgen wir für mehr Transparenz – und stärken so die Akzeptanz in der Bevölkerung.

Privat verlangen die November-Schließungen einiges von uns ab. Aber auch beruflich sind viele betroffen. Wir Sozialdemokrat*innen drücken deshalb auf die Tube: Sowohl direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine oder Einrichtungen haben mit der Novemberhilfe Anspruch auf außerordentliche Unterstützung. Zusätzlich werden mit der Verlängerung der schon laufenden Überbrückungshilfe durch den Einsatz von Bundesfinanzminister Olaf Scholz Künstler*innen und Kulturschaffende gezielt unterstützt. Soloselbständige, die keine Fix-kosten geltend machen können, aber gleichzeitig aufgrund der Pandemie hohe Umsatzeinbußen haben, erhalten eine Neustarthilfe von bis zu 5.000 Euro – je nachdem, wie hoch ihr Umsatz vor der Krise war.

Und damit Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler*Innen in den kommenden Monaten finanziell nicht plötzlich vor einem Scherbenhaufen stehen, gibt es die Überbrückungshilfen bis Mitte 2021. Zugleich verlängern wir das bewährte Kriseninstrument des Kurzarbeitergeldes: Bis Ende 2021 entlasten wir so Unternehmen und erhalten Arbeitsplätze.

Unabhängig von der Pandemie stärken wir in dieser Woche Familien den Rücken: Mit dem Ganztagsfinanzierunggesetz wird der Bund in den Jahren 2020 und 2021 jeweils eine Milliarde Euro für den Ausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder zur Verfügung stellen. Kinder im Grundschulalter und ihre Eltern müssen sich darauf verlassen können, dass eine Betreuung vorgehalten wird. Um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für diese Kinder gesetzlich zu verankern, führen Bund und Länder derzeit Gespräche.

Timon Gremmels

 

 

LKW-Abwrackprämie sichert auch Jobs in Kassel

Autogipfel

Die Beschlüsse des Autogipfels der Bundesregierung in dieser Woche sind eine gute Nachricht, insbesondere auch für das Daimler-Achsenwerk und deren Beschäftigte in Kassel.

Für den Austausch alter LKW sowohl in den Unternehmen als auch in den öffentlichen Flotten stellt der Bund zusätzlich 1 Mrd. € zur Verfügung. Gefördert wird neben der Anschaffung von Lkw mit Elektro- und Wasserstoffantrieb auch die Anschaffung von fabrikneuen Lkw mit konventionellen Antrieben, die die Anforderungen der aktuellen Abgasstufe Euro VI erfüllen und zusätzliche Umweltvorteile aufweisen.

Fördermittel gibt es aber nur dann, wenn gleichzeitig ein Lkw der Abgasstufen Euro III, IV und V verschrottet wird. Damit stellen wir sicher, dass für jeden geförderten neuen Lkw ein alter Lkw von der Straße kommt.

Als besonderen Anreiz zum Umstieg auf alternative Antriebe werden Elektro- und Wasserstoffantriebe stärker gefördert als konventionelle Antriebe. In den Bereichen, in denen alternative Antriebe noch nicht in ausreichendem Umfang verfügbar sind, kann die Förderung sauberer Verbrenner dazu beitragen, die Minderung der CO2-Emissionen deutlich zu beschleunigen. Die Beschlüsse werden jetzt in Förderrichtlinien umgesetzt. Es ist damit zu rechnen, dass die Anschaffung eines neuen LKW – je nach Abgasstufe des alten Lastkraftwagens – zwischen 10.000 und 15.000 Euro gefördert werden wird.

Diese Abwrackprämie für ältere LKW sichert damit auch Arbeitsplätze im Daimler-Achsenwerk. Das ist eine wichtige Unterstützung zur Transformation der Automobilindustrie.

 

 

Telefonsprechstunde

Samstag, 21. November 2020: 10 – 13 Uhr

Am Samstag, 21. November 2020, biete ich in der Zeit von 10:00 bis 13:00 Uhr eine Bürgersprechstunde per Telefon an. Trotz der bestehenden Einschränkungen, die zur Eindämmung des Corona-Virus notwendig sind, stehe ich so interessierten Bürger*innen im telefonischen Gespräch für Fragen etwa rund um die Corona-Novemberhilfen für von der Teilschließung betroffene Betriebe, rund um das Bevölkerungsschutzgesetz oder für andere Anliegen gern zur Verfügung.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger bitte ich, sich mit einer kurzen Beschreibung des Anliegens / des Themengebiets vorab per E-Mail an timon.gremmels.wk@nullbundestag.de oder per Telefon unter 0561 – 700 10 52 anzumelden.

 

 

Neustarthilfe für Künstler*innen und Solo-Selbstständige

Corona Unterstützungsprogramm

Mit der „Neustarthilfe“ sorgt unser Finanzminister Olaf Scholz dafür, dass Künstler*innen und Kulturschaffende die Einschränkungen in der Corona-Krise besser verkraften können. Soloselbständige bekommen schnell und unbürokratisch einen Zuschuss von bis zu 5.000 €. Damit wird eine Lücke geschlossen: Viele Soloselbständige konnten keine Betriebskosten geltend machen, und fielen so aus dem Schutzschirm. Zusätzlich zur Neustarthilfe stehen ihnen natürlich auch alle anderen Hilfen zur Verfügung, unter anderem der vereinfachte Zugang zur Grundsicherung.

Außerdem wurde mit der Novemberhilfe ein außerordentliches Instrument eingeführt: Sowohl direkt als auch indirekt betroffene Unternehmen (z.B. Caterer), Betriebe, Selbstständige, Vereine oder Einrichtungen können bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahr erstattet bekommen.

Das entschlossene Krisenmanagement von Olaf Scholz zahlt sich aus. Die Arbeitslosigkeit ist nur minimal gestiegen und auch die Wirtschaftsleistung ist weniger zurückgegangen, als viele erwartet haben. Auch die Steuereinnahmen werden in diesem und im kommenden Jahr spürbar höher sein als bisher angenommen. Die Wirtschaftsweisen bescheinigen in ihrem Jahresgutachten: Die Politik hat „rasch und entschlossen gehandelt“ – mit kräftigen Wachstums­impulsen und dem richtigen Einsatz von Kurzarbeit.

 

 

 

Befristet, abgewogen und begründet: Gesetzesänderung im Infektionsschutzgesetz schafft Transparenz

Gemeinsam gut durch die Krise kommen

Die Corona-Pandemie ist für uns alle eine Herausforderung: Abstand halten geschlossene Restaurants und Kinos, keine Urlaube – die beschlossenen Maßnahmen sind zwar zeitlich befristet, greifen aber in die Grundrechte von Bürger*innen ein. Sie sind aber notwendig, denn das Virus bedroht die Gesundheit der Menschen. Die Beschränkungen sind notwendig, um das Grundrecht jeder Person auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen. Umso wichtiger ist es, die Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie auf eine sichere Rechtsgrundlage zu stellen.

Ziel der Änderungen am Infektionsschutzgesetz ist es, einen effektiveren Grundrechtsschutz für die Bürgerinnen und Bürger, eine stärkere parlamentarische Kontrolle der Exekutive und mehr Rechtssicherheit im Corona-Krisenmanagement zu erreichen. Hierzu wird in dem 3. Bevölkerungsschutzgesetz in einem neuen § 28a IfSG konkretisiert, unter welchen Voraussetzungen, welche Grundrechte wie lange und zu welchem Zweck im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeschränkt werden dürfen. Bislang sah das Gesetz eine sehr weite Generalklausel vor. Dieser Spielraum wird nun durch den Deutschen Bundestag auf Drängen der SPD inhaltlich und prozessual eingeengt und die Bundesregierung dem Bundestag gegenüber einer regelmäßigen Berichtspflicht über die Entwicklung der Pandemie unterworfen. Darüber hinaus werden Anpassungen im Infektionsschutzgesetz vorgenommen, um die Länder, die Gesundheitsämter, die Krankenhäuser oder die Pflege-, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen bei der Bekämpfung der Pandemie weiter zu unterstützen. Vorbereitet wird außerdem der Start der Impfstrategie zum 16. Dezember, die Testkapazitäten werden erhöht, beispielsweise durch die Einbeziehung der veterinär-medizinischen Labore, und die Überwachung der Impfungen in den Impfzentren wird sichergestellt. Außerdem werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Krankenhäuser noch im Dezember weitere finanzielle Hilfe erhalten können.

Unser Land ist bislang vergleichsweise gut durch diese Krise gekommen – vor allem, weil die allermeisten Bürger*innen sich konsequent und verantwortungsvoll an die Regeln gehalten haben. Wir haben es gemeinsam in der Hand, dass das auch in Zukunft so bleibt.

Mehr Informationen gibt es online unter:
https://www.spdfraktion.de/themen/neue-regeln-corona-schutzmassnahmen

 

 

Meine Rede zur Energiesicherheit mit Nord Stream 2

Erdgas als Energiebrücke

Am Donnerstag sprach ich im Deutschen Bundestag über Nord Stream 2. Nord Stream 2 ist ein für ganz Europa wichtiges Projekt. Die Pipeline erlaubt eine Diverzifizierung der Gaslieferungen nach Europa. Ein großer Vorteil der Pipeline ist auch im weiteren Verlauf die Möglichkeit, mit nur geringen Umrüstkosten auch grünen Wasserstoff über Nord Stream 2 nach Deutschland und Europa zu transportieren. Damit handelt es sich um eine wichtige Investition in die europäische Versorgung mit Energie.

Als Zwischen- und Brückentechnologie wird Erdgas benötigt, um Energiesicherheit zu erreichen. Dazu ist auch ein entschiedeneres Vorangehen des Bundeswirtschaftsministers Altmaier bei allen Fragen rund um die Energiewende und blauer CO2-freier Wasserstoff notwendig.

Die Rede gibt es unter:
https://dbtg.tv/fvid/7484799

 

 

Ganztagsbetreuung auch für Grundschulkinder

Rechtsanspruch bis 2025

Ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt besteht für Kinder ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Ein vergleichbarer bundesweiter Anspruch für Kinder im Grundschulalter existiert aber bislang noch nicht. Berufstätige Eltern von Grundschulkindern stehen deshalb nicht selten vor einem Problem: Wer kümmert sich nach Schulschluss um ihr Kind?

Das soll sich ändern: Mit dem Ganztagsfinanzierungsgesetz, das wir in 2. und 3. Lesung beraten, sollen die finanziellen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass Kinder im Grundschulalter ab 2025 bis in den Nachmittag betreut werden. Der Rechtsanspruch selbst wird nach einer abschließenden Einigung zwischen Bund und Ländern in einem gesonderten Gesetzgebungsverfahren auf den Weg gebracht.

Für den Ausbau verlässlicher und bedarfsgerechter Bildungs- und Betreuungsangebote war bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen, dass der Bund die Länder mit 2 Milliarden Euro fördert und hierfür ein Sondervermögen in entsprechender Höhe einrichtet. Im Zuge des Konjunkturpakets wurde darüber hinaus vereinbart, dass der Ausbau der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote mit weiteren Bundesmitteln in Höhe von bis zu 1,5 Milliarden Euro gefördert werden soll.

 

 

Wir benötigen einen Zukunftspakt für Erneuerbare Energie

Positionspapier

Zusammen mit weiteren Kolleginnen und Kolleginnen der SPD-Bundestagsfraktion haben wir vor den Verhandlungen mit CDU/CSU über den Entwurf der EEG-Novelle unsere Positionen konkretisiert. Darüber hat der Tagesspiegel-Background heute berichtet. Wir fordern darin u.a. einen umfangreicheren und schnelleren Ausbau der erneuerbaren Energien durch einen verbindlichen Zukunftspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen.

Neben mir haben an dem Papier der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Matthias Miersch sowie die Energie- und Klimapolitiker Bernd Westphal, Johann Saathoff, Nina Scheer und Klaus Mindrup mitgearbeitet.

Das Papier gibt es auf meiner Webseite unter:
https://www.timon-gremmels.de/2020/11/16/zukunftspakt-erneuerbare-energien/

 

 

Wunsch erfüllen mit dem Wunschbaum

Spendenaktion des Jobcenters

Mit der „Aktion Wunschbaum“, die in Kooperation vom Jobcenter Stadt Kassel, Forum Vita e.V. und Jumpers – Jugend mit Perspektive durchgeführt wird, können Weihnachtswünsche für Kinder aus bedürftigen Familien erfüllt werden.

Gemeinsam mit meinen Landtagskollegen Manuela Strube und Wolfgang Decker sind wir in diesem Jahr als Spender dabei. Um die Aktion „Wunschbaum“ zu unterstützen, gibt es folgende Möglichkeiten: einfach eine „Wunschkarte“ im Laden „Goldmarie“ (Frankfurter Str. 58 34121 Kassel) abholen, ein Geschenk bis zu 20,- Euro kaufen und im Laden „Goldmarie“ abgeben. Alternativ kann auch eine Geldspende erfolgen: Entweder im Laden oder durch eine Überweisung an den Förderverein Jumpers e. V., IBAN: DE10 5209 0000 0000 1215 09 Volksbank Kassel e.G., Verwendungszweck: Wunschbaum Goldmarie.

 

 

Was in dieser Woche noch beraten wurde

Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag

  • Wir haben in dieser Woche über einen Entwurf zum Sanierungs- und Insolvenzrecht beraten. Unternehmen, die wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, sollen damit bei der Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen unterstützt und eine mögliche Insolvenz abgewendet werden. Vor allem durch Corona in Schwierigkeiten geratene Unternehmen sollen so Erleichterungen erhalten, um den Betrieb zu retten.
  • Nur wer gut informiert ist, kann ganz gezielt für das Alter vorsorgen. Mit der Digitalen Rentenübersicht sollen alle Bürger*innen den Stand ihrer Anwartschaften aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Altersvorsorge auf einen Blick einsehen können.
  • Bis zum Jahr 2022 soll die öffentliche Verwaltung digital arbeiten: Bürger*innen, aber auch Unternehmen sollen künftig schnell, effizient und nutzer*innenfreundlich auf Verwaltungsdienste und -portale zugreifen können. Es ist nicht zeitgemäß, dass Bürger*innen für die Beantragung von Leistungen immer wieder die gleichen Daten angeben müssen, die der Verwaltung an anderer Stelle bereits bekannt sind. Unter strenger Beachtung des Datenschutzes wird die öffentliche Verwaltung effektiver. Ziel ist es, bürokratische Hürden für Bürger*innen abzubauen.