Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 70

Liebe Leserin, lieber Leser,

mit Sorge und Bestürzung schauen wir auf die aktuellen Ereignisse in Wien. Dort hat ein mutmaßlicher IS-Sympathisant fünf Menschen getötet. Mehrere Personen wurden schwer verletzt in Krankenhäuser eingeliefert. Bereits in den Wochen zuvor war bereits Frankreich das Ziel islamistisch motivierter Anschläge. Unsere Gedanken sind bei den Opfern und deren Angehörigen. Die Tat führt uns einmal mehr vor Augen: Unsere freiheitlich-demokratische Ordnung muss immer wieder aufs Neue verteidigt und beschützt werden.

Es geht um den Gesundheitsschutz vieler und um Solidarität mit besonders infektionsgefährdeten Menschen. Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen und Ältere sind vom Corona-Virus bedroht. Aber auch alle anderen können lebensbedrohlich erkranken. Darum müssen wir jetzt zusammenstehen und für einige Wochen mit deutlichen Einschränkungen leben. Es sind geeignete, begründete und befristete Maßnahmen, auf die sich Bund und Länder geeinigt haben. Restaurants, Bars, Freizeiteinrichtungen und Kulturbetriebe müssen im November geschlossen bleiben – Orte, an denen viele Menschen unterschiedlichen Alters zusammenkommen. Geschäfte, Kitas und Schulen sollen aber offenbleiben. Und es gibt für all diejenigen finanzielle Hilfen, die in diesen Wochen kein Geld verdienen können. Das gilt für Betriebe ebenso wie für Soloselbständige, Freiberufler*innen, Kreative oder Fachkräfte aus der Veranstaltungsbranche. Natürlich gibt es auch weiterhin alle Unterstützungsleistungen, die bereits beschlossen wurden – zum Beispiel das verlängerte Kurzarbeitergeld, das diese Woche im Bundesrat beschlossen werden soll. Niemand wird mit den Folgen der Krise alleingelassen. Wir brechen die Welle, und zwar jetzt. Wir alle gemeinsam.

Wir wollen, dass Wohnen kein Luxus wird, den sich nur wenige leisten können. Die Union hat lange gezögert, aber jetzt geht die Baugesetzbuch-Novelle mit vielen elementaren Änderungen diese Woche endlich ins Kabinett. Die SPD hat sich gegenüber Bauminister Seehofer insbesondere für zwei Punkte eingesetzt. Zukünftig müssen Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen deutlich erschwert werden. Denn das führt in der Regel zu hohen Mietsteigerungen. Und viele Menschen werden aus ihren eigenen vier Wänden vertrieben, weil sie sich die neue Miete nicht mehr leisten können – und schon gar nicht selbst die Wohnung kaufen können. Und wir wollen Grund- und Bodenspekulanten das Wasser abgraben. Denn natürlich treiben auch sie die Preise nach oben. Darum brauchen die Kommunen geeignete Werkzeuge, damit auf freien Flächen schnell und bezahlbar gebaut werden kann. Wohnen ist ein Menschenrecht – und nicht ein Kasino für Zocker mit viel Geld.

Die Automobilindustrie ist durch den Strukturwandel und die Corona-Pandemie gefordert. Tausende Arbeitsplätze mit hervorragend ausgebildeten Fachkräften und guter Bezahlung stehen auf dem Spiel. Wir halten dagegen, nicht nur mit Konjunkturprogrammen: Seit Monaten sind wir im engen Austausch mit Gewerkschaften und Betriebsräten, denn die Umstellung in der Antriebstechnologie muss jetzt vorbereitet werden. Mit den Gewerkschaften sind wir uns einig: Zunächst sollen regionale Förderprogramme die Transformation strukturell begleiten – und zwar direkt vor Ort. Dazu findet ihr unser Impulspapier auf Seite 2.

Timon Gremmels

 

 

 

Eine sozialdemokratische Politik für eine zukunftsfeste Automobilindustrie und ihre Beschäftigten

Impulspapier zur Automobilindustrie

Deutschland, insbesondere Nordhessen, ist ein Automobilland und soll es auch bleiben! Unsere Vorschläge sollen den Industriestandort Deutschland stärken, Arbeitsplätze schaffen und absichern. Wir wollen eine präventive Strukturpolitik, die schon in der Transformation gestaltend handelt, statt nach vollzogenen Strukturbrüchen die Scherben zusammenzukehren und mühsam zu versuchen, neue Strukturen aufzubauen.

Wir wollen den Verbrenner nicht verteufeln und durch aktive Strukturpolitik einen konstruktiven Weg hin zur E-Mobilität beschreiben. Wir müssen nun die Weichen stellen, um auch in Zukunft die modernsten Autos der Welt zu bauen, um Arbeitsplätze in Deutschland zu sichern. Dafür muss die Batteriezellfertigung in Deutschland angesiedelt werden. Wir dürfen nicht von China und Südkorea abhängig sein. Gemeinsam mit Vertretern aus Gewerkschaft und Industrie haben wir unter Federführung von Falko Mohrs und Martin Dulig und weiteren SPD-Wirtschaftspolitikern ein Papier entwickelt, das sozialdemokratische Impulse für die Transformation der Autoindustrie formuliert.

Die Automobilbranche ist die deutsche Leitindustrie in der Produktion einerseits sowie in Forschung und Entwicklung andererseits. Allein vom Fahrzeugbau hängen in Deutschland laut BMWi direkt 2,2 Millionen Arbeitsplätze ab. Die Automobilindustrie besitzt aufgrund ihrer Wirtschaftskraft und Arbeitsmarktrelevanz eine systematische Relevanz. Deutschland ist ein Industrieland und soll es bleiben.

Die EU hat sich ehrgeizige Klimaziele gesetzt um das max. 1,5-Grad-Ziel der Erderwärmung zu erreichen. Für diese Ziele ist eine Antriebswende in der Mobilität notwendig. Um die Zwischenziele bis 2030 im Verkehrsbereich zu erreichen, spielt die batteriebasierte Elektromobilität im Individualverkehr eine zentrale Rolle, denn aktuell und in den nächsten Jahren werden fast ausschließlich Elektrofahrzeuge serienreif als Alternative zur Verfügung stehen.

Das gesamte Impulspapier gibt es hier:
https://bit.ly/2TW5pKW

 

Telefon-Bürgersprechstunde

Samstag, 7. November 2020: 8 – 18 Uhr

Die Abgeordneten in der Region Kassel bieten am Samstag, 7. November 2020 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr wieder unsere Telefon-Bürgersprechstunde an.

Unter der Nummer 0561 – 700 10 17 stehen neben mir auch meine Abgeordnetenkollegen aus Bund und Land, Esther Dilcher, Wolfgang Decker, Oliver Ulloth und Manuela Strube für Fragen zur Verfügung.

Der Schwerpunkt unserer Sprechstunde liegt beim Teillockdown im November und den Hilfen für Beschäftigte, Betriebe und Selbstständige.

 

 

Bis zu 75% des Umsatzes werden vom Staat erstattet

Unterstützung für Betriebe und Beschäftigte

Die zur Eindämmung der weiteren Corona-Pandemie getroffenen Teilschließungen von bestimmten Branchen im November, treffen vor allem zahlreiche Betriebe in der Gastronomie sowie Künstler*innen und viele Selbstständige, aber auch Vereine und Einrichtungen in besonderem Maße. Um die wirtschaftlichen Verluste auszugleichen, wird es eine unkomplizierte ‚Novemberhilfe‘ geben, die bis zu 75 % des ausgefallenen Vergleichsumsatz ausgleicht. Die wesentlichen Punkte des Hilfsprogramms im Überblick: Alle Unternehmen, Betriebe, Selbstständige, Vereine und Einrichtungen, die auf der Grundlage des Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 28. Oktober 2020 von der Schließung betroffen und ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten oder Betriebe, die ihren Hauptumsatz mit von der Schließung betroffenen Unternehmen erzielen, sind antragsberechtigt. Pro Woche erhalten Förderberechtigte 75% des durchschnittlichen Umsatzes, der im November 2019 erzielt wurde. Solo-Selbstständige, die im November 2019 keinen Umsatz erwirtschaftet haben, können als Vergleichsumsatz den durchschnittlichen Monatsumsatz im Jahr 2019 wählen. Betriebe, die erst nach dem 31. Oktober 2019 gegründet wurden, können den Umsatz im Oktober 2020 oder den monatlichen Durchschnittsumsatz seit Gründung als Berechnungsgrundlage wählen. Werden andere Unterstützungsleistungen, wie Kurzarbeitergeld oder Überbrückungshilfen bezogen, erfolgt eine Anrechnung im Förderzeitraum.

Vor allem für Gastronomiebetriebe, die einen Lieferdienst eingerichtet haben, gibt es eine attraktive Sonderregelung: Damit werden Außer-Haus-Verkäufe nicht mit den 75 % verrechnet. Auch bei der Umsatzanrechnung werden neue Take-Away-Angebote von Restaurants ausgenommen, um betroffenen Gastronomen eine Ausweitung des Geschäftsfelds um einen Lieferservice schmackhaft zu machen.

Das Programm gilt für die Dauer der Schließungen im November 2020. Eine elektronische Beantragung durch Steuerberater und Wirtschaftsprüfer wird möglich sein. Die Auszahlung geschieht über die Überbrückungshilfeplattform des Bundes, sowie auch schon die Überbrückungshilfen II. Soloselbstständige sollen bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro direkt antragsberechtigt sein.

FAQ zur Novemberhilfe

Darüber hinaus erarbeiten das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium derzeit die Überbrückungshilfe III, die vor allem die besonderen Anforderungen der Veranstaltungsbranche und des Schaustellergewerbes in den Blick nehmen soll und betroffenen Unternehmen Zukunftsperspektiven für die Zeit nach der Krise eröffnen soll.

 

 

Verbot von Leiharbeit in der Fleischindustrie und Lieferkettengesetz

Union blockiert zwei wichtige Gesetzvorhaben

Unbezahlte Überstunden, überteuerte und miserable Unterkünfte, mangelnde Hygiene, Verstöße gegen das Arbeitszeit- und Mindestlohngesetz – in der Fleischwirtschaft sind die Missstände für viele Beschäftigte trauriger Alltag. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat einen Entwurf für ein Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgelegt, mit dem hier endlich ein Riegel vorgeschoben werden könnte. Doch die Union blockiert und hat dafür gesorgt, dass der Gesetzentwurf nicht zum Abschluss gebracht werden kann. Die Unternehmen der Fleischbranche müssen hier endlich Verantwortung für alle Beschäftigten übernehmen. Das Geschäftsmodell, das auf Sub-Sub-Sub-Unternehmer setzt, muss beendet werden. Das heißt: Keine Werkverträge und Leiharbeit mehr! Und von diesen Forderungen werden wir keinen Millimeter abrücken.

Ein weiteres Thema, bei dem die Union massiv auf der Bremse steht, ist das Lieferkettengesetz. Mit dem Lieferkettengesetz sollen Unternehmen für verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Produktionskette Verantwortung übernehmen.

Ausbeutung, Sklavenarbeit und der Einsatz von Kinderarbeit kommen vor allem in frühen Produktionsschritten vor. Unternehmen sollen künftig dafür Sorge tragen, dass während der gesamten Produktionskette keine Ausbeutung von Arbeitnehmer*innen stattfindet und keine Kinderarbeiter eingesetzt werden. Das ist zum Beispiel auf Kakaoplantagen oder bei der Nussernte in der Türkei leider zu oft der Fall. Unternehmer tragen nach unserem Willen künftig die Verantwortung für einen respektvollen Umgang mit allen an der Produktion beteiligten Mitarbeiter*innen. Bei Verstößen müssen zudem konkrete Haftungsregeln festgelegt werden, damit es nicht bei freiwilligen Lippenbekenntnissen bleibt. Auch im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollten verbindliche Standards gelten, die für alle Unternehmen verpflichtend sind. Wir fordern als SPD die Union auf, endlich ihre Blockadehaltung bei diesen beiden wichtigen Themen aufzugeben und zur sachorientierten Diskussion zurückzukehren.

 

 

Die öffentliche Gesundheit stärken

Bevölkerungsschutzgesetz

Die Corona-Pandemie stellt den öffentlichen Gesundheitsdienst und unser Gesundheitswesen weiter vor große Herausforderungen. Aufgrund neuer Erkenntnisse über COVID-19 und seine Verbreitung ist eine Anpassung der Regelungen im Infektionsschutz notwendig. Außerdem muss die bevorstehende Verfügbarkeit von Impfstoffen vorbereitet und festgehalten werden.

Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Bevölkerungsschutzgesetz, das diese Woche in erster Lesung beraten wurde, sieht unter anderem den Verzicht auf Meldung negativer Testergebnisse, Ausnahmen vom Arztvorbehalt bei bestimmten Testungen und die Möglichkeit der Einbeziehung veterinärmedizinischer Labore vor. Um die Grundlage für eine digitale Einreiseanmeldung nach Aufenthalt in Risikogebieten zu schaffen, sieht der Gesetzentwurf zudem eine entsprechende Verordnungsermächtigung der Bundesregierung vor. Außerdem soll der Entschädigungsanspruch nach § 56 IfSG für Fälle ausgeschlossen werden, in denen die Quarantäne durch Verzicht auf eine Reise in ein Risikogebiet im Ausland hätte vermieden werden können.

Das Robert-Koch-Institut soll zudem neue Instrumente erhalten und Schutzimpfungen in Impfzentren besser vorbereitet können. Der Gesetzentwurf enthält zudem weitere Regelungen zur Umsetzung des „Pakts für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“, der im September von Bund und Ländern beschlossen wurde und unter anderem die Digitalisierung der Gesundheitsbranche voranbringen soll. Wichtig ist, dass der Bundestag die Voraussetzungen und Grenzen von Grundrechtseinschränkungen konkretisiert. Wir wollen einen diesbezüglich erforderlichen Rahmen schaffen und im weiteren Verfahren insbesondere die Beteiligung des Parlaments in den Fokus nehmen.

 

Höhere Regelsätze in der Grundsicherung

Familien erhalten mehr Geld

Mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz 2021 werden die Regelsätze in der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozialhilfe und dem Asylbewerberleistungsgesetz an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten angepasst. Damit stellen wir sicher, dass niemand abgehängt wird.

Auf der Grundlage der jüngsten Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) wurden für fünf der sechs Regelbedarfsstufen höhere Bedarfe ermittelt. Besonders deutlich fällt die Anpassung bei den 14- bis 17-jährigen Kindern aus: Sie erhalten ab Anfang kommenden Jahres monatlich 45 Euro mehr. Mit einem Plus von 33 Euro monatlich fällt die Erhöhung bei den unter sechsjährigen Kindern ebenso deutlich aus. Die Regelbedarfsstufen liegen dann bei 373 Euro für die 14- bis 17-Jährigen und 283 Euro für die unter Sechsjährigen.

Und: Künftig werden auch Kosten für Mobilfunknutzung als regelbedarfsrelevant an-erkannt. Bisher galt dies nur für eine Doppelflatrate für Internet und Festnetztelefonie.

 

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz

Integration in den Arbeitsmarkt

Seit dem 2011 beschlossenen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) können im Ausland erworbene Berufsqualifikationen besser festgestellt und anerkannt werden. Das führte zu einer besseren Integration von Zuwander*innen in den deutschen Arbeitsmarkt. Gleichzeitig konnte so dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wurde, gehen wir noch weiter. Unter anderem werden die Datenlage zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse vereinheitlicht und bürokratische Strukturen beim Abschluss von Fernunterrichtsverträgen sowie bei digitalen Bildungsangeboten abgebaut. Zudem ist geplant, für die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten die Möglichkeit eines separaten Feststellungsbescheides über die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen bei reglementierten Berufen einzuführen.

 

 

Offshore-Ausbau Wind vorantreiben

Ausbauziele erhöht

Der Ausbau von Windanlagen auf See ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Zielmarke von 65 Prozent Erneuerbare Energien im Jahr 2030. Wind auf See liefert nahezu stetig Energie und durch enorme Technologieentwicklungssprünge konnten die Kosten deutlich gesenkt werden.

Der Regierungsentwurf, der in dieser Woche in 2./3. Lesung beraten wird, legt daher den Ausbau von Offshore-Windanlagen für das Jahr 2030 auf 20 Gigawatt fest. Und: Mit 40 Gigawatt bis zum Jahr 2040 wird erstmals auch ein ambitioniertes, langfristiges Ausbauziel angestrebt. Damit steht der Fahrplan für alle beteiligten Akteure – ein wichtiges Zeichen für den Klimaschutz. Damit diese Ziele auch realisiert werden können, werden Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt.

Bevor Flächen zum Ausbau ausgeschrieben werden, muss das vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) zukünftig ausführlich vorbereitet werden. Bietende werden beim Verzicht auf staatliche Förderung (sogenannte 0-Cent-Gebote) weiterhin nach objektiven Kriterien ausgesucht – das war uns wichtig. Wie das im Rahmen des bestehenden Ausschreibungssystems aussehen könnte oder aber andere Lösungen gefunden werden müssen, soll in zwei Jahren überprüft werden.

 

 

Was in dieser Woche noch beraten wurde

Auswahl weiterer Beratungen im Bundestag

  • Wir haben in dieser Woche über die Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen bersten. Es solll künftig der Fingerabdruck unter anderem verpflichtend gespeichert werden. Ebenfalls werden neue Verfahren eingeführt, die eine Fälschung des Ausweisbildes deutlich erschweren.
  • Wir erleichtern Eltern die Anmeldung ihrer Neugeborenen, in dem wir Prozesse vereinfachen, damit soll der Zugang zu zentralen Familienleistungen wie Elterngeld, Kindergeld und Namensbestimmung digital ermöglicht werden – das ist das Ziel des Regierungsentwurfs für ein Digitale-Familienleistungen-Gesetz.