MdB Timon Gremmels zum Urteil des Amtsgericht Kassel zu den Äußerungen von Professor Kutschera

Zu dem Urteil des Amtsgericht Kassel zu den homophoben und meschenverachteten Äußerungen des Kasseler Biologie-Professors Kutschera erklärt der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels (SPD):

„Die Art und Weise wie Professor Kutschera ua. gegen die gleichgeschlechtliche Ehe und das Adoptionsrecht für Schwule und Lesben gehetzt hat, sind menschenverachtend, in keinster Weise hinnehmbar und auch wissenschaftlich nicht haltbar. Sein Auftreten hat zudem den Ruf der weltoffenen und Vielfalt unterstützenden Stadt Kassel und ihrer Universität geschadet.

Wenn sich Prof. Kutschera auf die Freiheit der Wissenschaft und Forschung (Artikel 5 Grundgesetz) beruft, so verkennt er, dass auch diese von Artikel 1 unseres Grundgesetzes ‚Die  Würde des Menschen ist unantastbar‘ eingeschränkt wird.

Dagegen hat Herr Kutschera mit seinen Äußerungen auch nach Meinung des Amtsgerichts mehr als offensichtlich verstoßen. Von der Universitätsleitung erwarte ich, dass nun auch disziplinarrechtliche Konsquenzen gezogen werden.“