Gremmels und Decker (beide SPD): „Mit der Überbrückungshilfe werden die Coronafolgen für weiterhin betroffene Unternehmen und Selbstständige abgemildert“

„Wir befinden uns noch immer in der Covid-19-Pandemie. Trotz zahlreicher Lockerungen und Unterstützungsmaßnahmen gibt es zahlreiche Branchen, die weiterhin massiv von Umsatzrückgängen betroffen sind“, sagen die beiden Kasseler SPD-Abgeordneten Timon Gremmels (Bundestag) und Wolfgang Decker (Landtag).

„Wir haben Wort gehalten und uns wie versprochen dafür stark gemacht, vor allem die vielen klein- und mittelständischen Unternehmen, Selbstständigen und gemeinnützigen Organisationen nicht allein zu lassen“, sagt Gremmels. “Vor allem diejenigen Branchen, die noch immer unter den Folgen der Coronakrise leiden, wie zum Beispiel die zahlreichen Unternehmen aus der Veranstaltungsbranche, die Reisebusunternehmen, das Schausteller-Gewerbe und viele weitere Dienstleistungsbetriebe, wie z.B. das Gastro- und Hotelgewerbe benötigen nach Auslaufen der Soforthilfe auch für die Monate Juni bis August 2020 weitere finanzielle Unterstützung“, sagen die beiden heimischen Abgeordneten.

Die Überbrückungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung des Bundes und der Länder für kleine und mittelständische Unternehmen, Selbstständige sowie gemeinnützige Organisationen. Mit der Überbrückungshilfe erhalten betroffene Betriebe und Selbstständige die Möglichkeit, bis zu 80% der betrieblichen Fixkosten erstattet zu bekommen. Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, der die Umsatzrückgänge zum Vergleichszeitraum abschätzt sowie die betrieblichen Fixkosten aufführt, für die eine Erstattung beantragt wird.

„Damit bauen wir eine Brücke für besonders betroffene Branchen, damit diese durch die von ihnen unverschuldete wirtschaftliche Notlage kommen“, so Decker und Gremmels abschließend.

Wer antragsberechtigt und was erstattungsfähig ist, ist übersichtlich auf folgender Webseite aufgeführt. Nähere Informationen über die weiteren hessischen Corona-Hilfen erfolgen, sobald die Ausführungsbestimmungen festgelegt worden seien.

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html

Die weiteren Eckpunkte zur Überbrückungshilfe finden Sie übersichtlich aufbereitet unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/allgemeine-informationen-zur-ueberbrueckungshilfe.html