Gremmels (SPD) „Stationäre Pflege als Regel ist vom Tisch – Recht auf freie Wohnortwahl auch für Intensivpflegebedürftige“

In der letzten Woche hat der Deutsche Bundestag das Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (IPReG). beschlossen. Die stationäre Pflege als Regel ist vom Tisch. Das Recht auf freie Wohnortwahl gilt auch für Intensivpflegebedürftige“, freut sich der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) war umstritten. Beatmungspatienten musste fürchten, gegen ihren Willen auf Druck der Krankenkassen ins Pflegeheim zu kommen. Auch in Kassel hat u.a. der Verein Intensiv Leben e.V. dagegen mobil gemacht. Dank der massiven Proteste konnte die SPD im parlamentarischen Verfahren ihrem Koalitionspartner CDU/CSU wichtige Zugeständnisse abringen. „So ist die ursprüngliche Absicht des Gesetzes, Intensivpflege in der Regel in stationären Pflegeeinrichtungen durchzuführen, nicht mehr vorgesehen“, so Gremmels, der sich für die Interessen des Kasseler Vereins bei den Gesundheitspolitikern der Grossen Koalition stark gemacht hat.

Nach Protesten von Betroffenen und ihrer Familien wird das Recht auf Wahl des Wohnortes auch für Menschen mit Intensivpflege anerkannt. Das Gesetz sieht nun ein sogenanntes Teilhabeplanverfahren vor. Das heisst, künftig geht es in erster Linie darum, Mängel zuhause zu beseitigen, anstatt den Umzug in ein Pflegeheim zu vorzuschreiben“ , betont Gremmels.

Zukünftig schließt der Medizinische Dienst eine Zielvereinbarung mit den Betroffenen ab, um die intensivpflegerische Versorgung im gewünschten Lebensumfeld der Versicherten sicherzustellen. Das heißt, dass erkranke Menschen selbst über Ihren Lebensmittelpunkt entscheiden können.

Gremmels erwartet jetzt von den Krankenkassen, dass auf Grundlage dieses Gesetzes mit den Betroffenen zusammenarbeiten.

Leider wurden im Rahmen dieser Gesetzgebung die besonderen Anforderungen junger pflegebedürftiger Menschen, die eine tägliche Begleitung in Ausbildungs- und Arbeitsstätten brauchen, sowie die Besonderheiten ihrer Versorgung im familiären Umfeld nicht geregelt. Gremmels versprach, sich im noch laufenden Petitionsverfahren des Bundestags weiter um dieses Thema zu kümmern.