Liebe Leserin, lieber Leser,
passgenau, sozial gerecht und ökologisch zukunftstauglich – mit insgesamt 130 Mrd. Euro haben wir in dieser Woche das größte Konjunkturprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik auf die Schiene gesetzt. Ein Programm für Familien, für Kommunen, für Auszubildende, für kleine und mittelständische Unternehmen, für die Kultur und für die Umwelt. Und ein Programm, das erkennbar unsere sozialdemokratische Handschrift trägt. Wir haben die Mehrwertsteuer um 3 Prozent bis Jahresende gesenkt und verbessern die Abschreibungsregeln für Unternehmen. Wir modernisieren unser Land und investieren in die Energie- und Mobilitätswende, in die Digitalisierung und in die soziale Infrastruktur, etwa in Kitas und Schulen. Wir sichern Arbeit und Ausbildungsplätze, stärken die Kaufkraft der Bürgerinnen und Bürger und stellen Überbrückungshilfen dort bereit, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
In dieser Woche ist es gelungen, die Blockadehaltung der Union zu durchbrechen und endlich eine Einigung bei der Grundrente zu erzielen. Damit kann die Grundrente pünktlich zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Insgesamt 1,3 Millionen Menschen werden einen spürbaren Aufschlag auf ihre Rente bekommen – unter ihnen vor allem Frauen, die Kinder großgezogen oder Angehörige gepflegt haben. Damit bekommen die Menschen endlich Gewissheit: Dass sie nämlich von ihren langjährigen Beitragszahlungen am Ende des Erwerbslebens auch etwas haben – und nicht im Alter auf Sozialleistungen angewiesen sind. Das verstehen wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten unter Gerechtigkeit. Unsere Hartnäckigkeit hat sich gelohnt. Einen lesenswerten Kommentar dazu gibt es unter:
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/grundrente-kommentar-deutschland-1.4953496
Ein weiterer wichtiger Meilenstein konnte in dieser letzten Sitzungswoche vor der parlamentarischen Sommerpause auf den Weg gebracht werden: Wir schlagen einen verlässlichen Pfad aus der Kohleverstromung ein. Bis 2038 schalten wir das letzte Kohlekraftwerk ab! Strittige Fragen zwischen Union und SPD zum Ausstiegspfad konnten ausgeräumt werden. Wir unterstützen die Standorte bei der Umrüstung auf hocheffiziente Kraftwerke und bereiten damit die Zukunft der Energieversorgung vor. Auf Basis der Beschlüsse der Kohlekommission haben wir einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss gesetzlich fixiert, der viele Interessen zusammenbindet: Der Ausstieg ist sozial, ökologisch und rechtssicher. Den Kritikern – denen der Kohleausstieg nicht schnell genug geht – sei gesagt, dass Deutschland als einziges Industrieland zeitgleich auch aus der Atomkraft (bis 2022) aussteigt. Zudem hat die SPD durchgesetzt, dass das Ziel, das bis 2030 65 Prozent des Stroms aus erneuerbarer Energie kommen muss, erstmals gesetzlich festgeschrieben wird.
Corona-bedingt müssen wir in diesen Wochen leider auf unser Treffen bei den traditionellen Volksfesten verzichten. Dennoch besteht die Gelegenheit, uns zu treffen und auszutauschen: Im Rahmen meiner Sommertour biete ich wieder Wanderungen in unserer Region an. Dabei können wir in ungezwungener Atmosphäre ins Gespräch kommen. Ich freue mich auf Eure Teilnahme. Mehr dazu findet ihr auf den folgenden Seiten. Genießt die Sommerzeit!
Timon Gremmels
Spätestens 2038 ist Schluss mit Kohlestrom
65% Ziel Erneuerbarer Energien im Gesetz festgeschrieben
Aus Verantwortung für künftige Generationen steigen wir aus der Atomenergie aus und schalten spätestens 2038 das letzte Kohlekraftwerk ab. Wir beenden die Verlagerung der Umweltkosten in die Zukunft und stellen gleichzeitig sicher, dass die vom Kohleausstieg betroffenen Regionen neue Zukunftsperspektiven erhalten. Das Kohleausstiegsgesetz ist ein zentraler Baustein für die Energiewende in Deutschland.
Dem Ausstieg aus der Kohle liegen die Beschlüsse der Kohlekommission zu Grunde. Wir haben lange verhandelt, da die Beschlüsse einen gesamtgesellschaftlichen Kompromiss beinhalten, der viele sehr unterschiedliche Interessen zusammenbinden muss. Wir haben auf der einen Seite die Unternehmen, die ein Recht darauf haben, dass ihre Genehmigung nicht einfach so erlischt, obwohl sie bei der Investitionsentscheidung darauf vertraut haben. Daher werden diese auch entschädigt. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern helfen wir mit dem Anpassungsgeld. In den Strukturwandel in den Revieren investieren wir massiv. Und nicht zuletzt halten wir mit den stetigen Abschaltungen der Kohlekraftwerke die Klimaziele von Paris ein. Und wir steigen nicht nur aus, sondern wir steigen auch ein in die Zukunft der Energieversorgung – und die muss erneuerbar sein. Das alles haben wir nun in zwei Gesetzen zusammengebracht.
Für neue Jobs, neue Schienen- und Straßenanbindungen und Investitionen in Bildung und Forschung stehen bis 2038 insgesamt 40 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Kohleausstieg kann nur erfolgreich sein, wenn damit gleichzeitig neue Zukunftsperspektiven und Chancen für die Beschäftigten einhergehen. Den Transformationsprozess zu gestalten, ist eine Aufgabe mit bundesweiter Bedeutung. Bund, Länder und betroffene Gemeinden werden die Kohleregionen in einem gemeinsamen Kraftakt unterstützen.
Die SPD hat der Union abgerungen, dass das 65-Prozent-Ziel erstmals gesetzlich festgeschrieben wird. Im Zuge der Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz werden wir im Herbst dann festlegen, welche Ausbaupfade es für Wind, Sonne, Wasserkraft und Biomasse bis 2030 geben muss.
Gemeinsam in unserer Region unterwegs
Timons Sommertour 2020
Auch wenn in diesem Jahr durch die Corona-Pandemie praktisch unser gesamtes Leben, so wie wir es kennen, auf den Kopf gestellt wurde, werde ich während der Sommerpause wieder einige Touren durch den Wahlkreis Kassel unternehmen. Das bietet mir als Wahlkreisabgeordneter die Gelegenheit, mit vielen Menschen aus unserer Region zusammenzukommen.
Mit Einhaltung der Abstands- und Hygieneregelungen biete ich in diesem Sommer auch wieder drei Sommerwanderungen an. Los geht es am Freitag, 24. Juli 2020 um 15:00 Uhr in Helsa-Eschenstruth. Gemeinsam mit unserem Helsaer Bürgermeisterkandidaten Andreas Schönemann, Landrat Uwe Schmidt und dem aktuellen Bürgermeister Tilo Küthe wandern wir von und nach Eschenstruth über den Themenweg Hirschhagen. In Eschenstruth kehren wir im Anschluss in den Biergarten der Lachshuhnklause ein.
Am Sonntag, 2. August, 11:00 Uhr, wartet auf uns eine Wandertour mit Alpakas. Mit maximal 15 Personen können wir durch Fuldatal mit den süßen Tieren laufen.
Und am Mittwoch, 26. August, 15:00 Uhr, wandern wir zusammen mit unserem Ahnataler Bürgermeisterkandidaten Stephan Hänes und Vellmars Bürgermeister Manfred Ludewig über Vellmar nach Ahnatal.
Zur besseren Planung und Übersicht bitte ich um Anmeldungen in meinem Wahlkreisbüro unter timon.gremmels.wk@nullbundestag.de oder telefonisch unter 0561-700 10 52.
Konjunkturpaket sichert Deutschlands Zukunftsfähigkeit
Unterstützung in Zeiten der Corona-Pandemie
Am 3. Juni hat die Koalition ein umfassendes Konjunkturpaket zur Bewältigung der Corona-Folgen beschlossen. In dieser Woche haben wir im Bundestag das Gesetz über begleitende Maßnahmen zur Umsetzung des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets sowie den Zweiten Nachtragshaushalt 2020 verabschiedet.
Parallel dazu werden die Grundgesetzänderungen sowie ein Gesetz zur finanziellen Entlastung der Kommunen auf den Weg gebracht. Der Bund wird den Kommunen mit einem pauschalen Ausgleich für die in diesem Jahr zu erwartenden Gewerbesteuerausfälle und – dauerhaft – mit der Übernahme von bis zu 74 Prozent der Kosten für Unterkunft in der Grundsicherung für Arbeitssuchende helfen. Auch bei der Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs erhalten Länder und Kommunen Unterstützung vom Bund. Die neuen Länder werden zusätzlich um jährlich 340 Mio. Euro entlastet.
Weitere Unterstützung bekommen Gesundheitsfonds und soziale Pflegeversicherung, die durch Beitragsmindereinnahmen und Mehrausgaben stark belastet sind.
Zur Finanzierung von Zukunftsinvestitionen werden dem Energie- und Klimafonds 26 Mrd. Euro sowie außeruniversitären Forschungseinrichtungen 500 Mio. Euro zugewiesen. Weitere Maßnahmen sind die Unterstützung der Deutschen Bahn mit 5 Mrd. Euro sowie 1,5 Mrd. Euro für internationale Maßnahmen.
Eine Gesamtübersicht gibt es unter:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Konjunkturpaket/2020-06-03-konjunkturpaket-beschlossen.html
Mehrwertsteuer sinkt!
Zweites Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet
Um der Gefahr eines geringeren Wachstums infolge der Corona-Pandemie zu begegnen, werden schnell wirkende konjunkturelle Stützungsmaßnahmen umgesetzt. Auch die Steuerpolitik muss helfen, die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren und Beschäftigung zu sichern. Dazu hat der Bundestag in dieser Woche das „Zweite Corona-Steuerhilfegesetz“ mit vielen verschiedenen Maßnahmen beschlossen.
Mit der befristeten Senkung der Mehrwertsteuer im 2. Halbjahr 2020 wird ein Konjunkturimpuls gesetzt und Verbrauchern geholfen, gut durch die Krise zu kommen. Familien erhalten einen Kinderbonus von insgesamt 300 Euro und Alleinerziehende einen höheren Entlastungsbetrag.
Unternehmen werden zur Förderung ihrer wirtschaftlichen Erholung mit der Einführung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter, der Verbesserung der Möglichkeiten der Verlustverrechnung, der Erhöhung der steuerlichen Forschungszulage sowie weiteren steuerlichen Erleichterungen unterstützt.
Im Verlauf der parlamentarischen Beratung haben die Koalitionsfraktionen noch die vollständige Übernahme des Länder- und des Gemeindeanteils an den Mehrbelastungen des Kinderbonus durch den Bund beschlossen.
Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Pauschalreisevertragsrecht
Reisebranche kann Kunden Gutscheine anbieten
Insbesondere in der Reise- und Tourismuswirtschaft hat die COVID-19-Pandemie zu erheblichen Einschränkungen sowie Verlusten geführt. Gerade die Reiseveranstalter und auch die Reisevermittler stehen unverschuldet vor einer großen Welle von Rückzahlungsforderungen der Kundinnen und Kunden, die ihre Reisen aufgrund der Corona-Krise und der daraus folgenden weltweiten Reisewarnungen nicht antreten konnten. Reiseveranstalter sind dadurch teilweise in existenzbedrohende Liquiditätsengpässe geraten. Obwohl bereits erste Lockerungen der Beschränkungen vorgenommen wurden, ist nicht vorhersehbar, wann mit einer Normalisierung des Reisebetriebs gerechnet werden kann. Dies kann und wird gravierende Folgen für diese Branche haben.
Jedoch können auch Reisende auf eine Rückzahlung der erbrachten Vorauszahlungen angewiesen sein, weil sie sich als Folge der COVID-19-Pandemie erheblichen Einkommensverlusten und schwindenden finanziellen Rücklagen ausgesetzt sehen. In Ergänzung zu den zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie bereits getroffenen Regelungen wird nun eine gesetzliche Regelung geschaffen, die den Reiseveranstaltern die Möglichkeit gibt, den Reisenden statt der sofortigen Rückerstattung des Reisepreises einen Reisegutschein im Wert der erhaltenen Vorauszahlungen anzubieten. Der Gutschein ist gegen eine etwaige Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert und kann bis Ende 2021 bei dem Reiseveranstalter eingelöst werden. Danach wandelt er sich automatisch wieder in einen Rückzahlungsanspruch zurück. Die Reiseveranstalter erhalten somit die Möglichkeit, zunächst weiter mit den bereits vereinnahmten Vorauszahlungen zu wirtschaften und den Fortbestand ihres Unternehmens sicherzustellen. Den Reisenden entstehen wiederum aus der Annahme eines Gutscheins keine Nachteile, da die Gutscheine im Fall einer Insolvenz des Reiseveranstalters werthaltig bleiben und somit auch in wirtschaftlicher Hinsicht attraktiv sind. Die Reisenden sind nicht verpflichtet, die Gutscheine anzunehmen. Entscheiden sie sich dagegen, haben sie unverändert einen Anspruch auf Rückerstattung ihrer Vorauszahlungen. Durch diese Regelung wird ein fairer Interessenausgleich erreicht.
Rechtswidrige Inhalte im Netz besser prüfen
Plattformen müssen neue Prüfmaßnahmen entwickeln
Am Donnerstag hat der Deutsche Bundestag u.a. die Änderung des Telemediengesetzes in 2. und 3. Lesung beraten. Anbieter audiovisueller Mediendienste und Videosharingplattform-Dienste müssen demnach neue Verfahren zum Umgang mit Nutzerbeschwerden einführen. Nutzerinnen und Nutzer sollen rechtswidrige Inhalte melden können. Die Anbieter müssen Verfahren zum Umgang mit diesen Beschwerden und den rechtswidrigen Inhalten entwickeln. Anlass ist eine EU-Richtlinie, die bis zum 19. September 2020 in deutsches Recht umzusetzen ist.
Außerdem wird das Deutsche-Welle-Gesetz geändert. Die Deutsche Welle soll-künftig weitere barrierefreie Angebote zur Verfügung stellen. In Bezug auf den Kinder- und Jugendschutz soll sie potenziell schädliche Angebote kennzeichnen.
Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz beschlossen
Pflege zuhause weiter möglich
Außerklinische Intensivpflegepatientinnen und -patienten sollen auch in Zukunft selbst entscheiden können, wie und wo sie leben möchten. Mit dem Gesetz eines Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetzes respektiert die Bundesregierung diese Wahlfreiheit. Wenn ein Mensch gut zu Hause gepflegt wird und er damit weiter am Leben seiner Familie teilhaben kann, dann muss das auch möglich sein.
Das neue Gesetz macht erstmals Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause. So dürfen nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste außerklinische Intensivpflege erbringen. Krankenhäuser und Heime werden verpflichtet, ihre PatientInnen von den Beatmungsgeräten zu entwöhnen, wann immer das möglich ist. Zudem sollen die Eigenanteile, die die Versicherten bei der Inanspruchnahme von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen derzeit zu leisten haben, erheblich reduziert werden. So erhalten Versicherte eine Wahlmöglichkeit, die unabhängiger ist von eigenen finanziellen Belastungen.
Bei der Rehabilitation gilt: Rehabilitation vor Pflege. Dieser Grundsatz wird mit dem Gesetz gestärkt, indem wir Patienteninnen und Patienten den Zugang zu geriatrischen Rehabilitationsmaßnahmen erleichtern. Sie sollen künftig nach ärztlicher Verordnung ohne Überprüfung der medizinischen Erforderlichkeit durch die Krankenkasse erfolgen können.
Ebenfalls gestärkt werden soll das Wahlrecht der Versicherten bei der Auswahl einer Rehabilitationseinrichtung: Wenn Versicherte eine andere als von der Krankenkasse bestimmte Einrichtung wählen, sollen sie die Mehrkosten künftig nicht mehr vollständig, sondern nur zur Hälfte selbst tragen. Zudem schaffen wir mehr Transparenz durch bundesweit einheitliche Versorgungs- und Vergütungsverträge bei Leistungen zur medizinischen Rehabilitation.
Was in dieser Woche noch beschlossen wurde
Auswahl weiterer Gesetzesbeschlüsse im Bundestag
- Mit der Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes wird das Werbeverbot auch auf Elektronische Zigaretten ausgeweitet, selbst wenn sie kein Nikotin enthalten. Das dient dem Gesundheitsschutz.
- Die Digitalisierung bietet große Chancen für die medizinische und pflegerische Versorgung der Patientinnen und Patienten in Deutschland. Grundlage ist dazu der Regierungsentwurf zum Patientendaten-Schutzgesetz. Basis dafür ist die eigens geschaffene Datenautobahn des Gesundheitswesens (Telematikinfrastruktur), bei deren Ausbau der Datenschutz und die Datensicherheit eine herausragende Rolle gespielt haben. Besondere Bedeutung kommt nun in einem weiteren Schritt einer sicheren, vertrauensvollen und nutzerfreundlichen Dokumentation zu. Hierzu dient in Zukunft eine von ihnen selbst geführten elektronischen Patientenakte (ePA). Das Gesetz soll Möglichkeiten und Vorteile der elektronischen Patientenakte für alle Versicherten nutzbar machen. Die Akte selbst bleibt ein freiwilliges Angebot.
- Im Zuge der COVID-19-Pandemie können Situationen eintreten, in denen die derzeit erforderliche Durchführung von Versammlungen zur Kandidierendenaufstellung für die Bundestagswahl 2021 in dem dafür vorgesehenen Zeitraum nicht möglich ist. Mit einer Änderung des Bundeswahlgesetzes sollen in Fällen einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt durch Rechtsverordnung abweichende Bestimmungen zur Aufstellung von WahlbewerberInnen getroffen werden können, um deren Benennung ohne die Durchführung von Versammlungen zu ermöglichen.
- Nicht erst seit dem jüngsten Skandal in Fleischfabriken der Firma Tönnies im Kreis Gütersloh steht das Thema der Verbesserung des Tierwohls im Einklang mit Umweltschutz auf unserer Agenda. Ein Antrag der Koalitionsfraktionen fordert die Bundesregierung auf, zukünftig für mehr Tierwohl, besseren Umweltschutz und eine zukunftsfähige Landwirtschaft zu sorgen.
US-Sanktionen gegen Nord Stream 2 gefährden die europäische Souveränität und Arbeitsplätze in Kassel
Gastbeitrag im Handelsblatt am 30.6.2020
Gemeinsam mit meinem Bundestagskollegen Markus Töns habe ich in einem Gastbeitrag im Handelsblatt unsere Forderung untermauert, dass es kein „America first“ in der Energiepolitik geben darf. Sollten Trump und Co. sich mit ihren Sanktionen durchsetzen, stehen auch Arbeitsplätze in Kassel auf dem Spiel.
Mit einer Anfang Juni vorgestellten Gesetzesinitiative von republikanischen und demokratischen Senatoren rund um den einflussreichen texanischen US-Senator Ted Cruz ist eine neue Eskalationsstufe im Streit um die Fertigstellung der Erdgaspipeline Nord Stream 2 erreicht, die das Potential hat, die Wirtschaftsbeziehungen zwischen Europa und den USA auf Dauer zu gefährden.
Die US-Senatoren haben sich mit ihrem jüngsten Vorstoß, dem „Klarstellungsgesetz zum Schutz der europäischen Energiesicherheit“, einer Kriegsrhetorik bemächtigt. Sie schreiben von „sofortigen und vernichtenden amerikanischen Sanktionen für alle, die in irgendeiner Weise mit der Installation der Pipeline zu tun haben.“ Konkret heißt das: Sollte dieser Gesetzentwurf beschlossen werden, würden die im Dezember 2019 vom US-Kongress beschlossenen Sanktionen, die sich bislang vor allem gegen die beteiligten Verlegeschiffe richten, massiv verschärft – und auf alle am Bau, dem Betrieb und der Wartung beteiligten Unternehmen ausgeweitet werden. Insgesamt wären dann wohl über 120 Unternehmen aus 12 europäischen Ländern betroffen; selbst deutsche Behörden und Amtsträger könnten zum Ziel von US-Sanktionen werden.
Den ganzen Beitrag gibt es online auf meiner Webseite:
https://www.timon-gremmels.de/2020/07/01/gastkommentar-im-handelsblatt-zu-den-extraterritorialen-sanktionen-bei-nordstream-2/
Meine Sommertour 2020
Hier können wir uns treffen
Auch in diesem Jahr nutze ich die parlamentarische Sommerpause für zahlreiche Veranstaltungen, Besuche und Gespräche im Wahlkreis.
Mittwoch, 15.07.2020, 20:00 Uhr
Insta-Live mit dem Juso-Bundesvorstandsmitglied Hanna Reichhardt zu Ausbildung und Studium in Corona-Zeiten
Instagram @gremmels
Donnerstag, 16.07.2020, 18:00 Uhr
Pizza und Politik
Treffpunkt: Im Innenhof des SPD-Haus in der Humboldtstraße 8A – bitte anmelden
Donnerstag, 30.07.2020, 16:00 Uhr
Besuch des Feierabendmarkts in Kaufungen
Wo: Kaufungen, Brauplatz
Dienstag, .11.08.2020, 15:00 Uhr
Bürgersprechstunde
Wo: Wahlkreisbüro in der Humboldtstraße 8A – bitte anmelden
Donnerstag, 13.08.2020, 17:00 Uhr
Grillen im Hof mit Manuela Strube
Wo: Innenhof des SPD-Haus in der Humboldtstraße 8A – bitte anmelden
Montag, 31.08.2020, 15:00 Uhr
Auf einen Kaffee mit Timon
Wo: Platz der elf Frauen, Friedrich-Ebert-Straße in Kassel
Dienstag, 01.09.2020, 18:00 Uhr
Fraktion vor Ort mit Katja Mast, MdB zum Thema 100 Jahre Betriebsverfassungsgesetz+
Virtuelle Veranstaltung