Neues aus Berlin und dem Wahlkreis: Newsletter Nr. 57

Liebe Leserin, lieber Leser,

wir erleben aktuell eine Unsicherheit, die in ihrer Qualität neu ist. Niemand, nicht die Virologinnen und Virologen, nicht die Ökonominnen und Ökonomen und auch nicht wir Politikerinnen und Politiker können die nächsten Wochen und Monate mit Sicherheit vorhersehen. Die Situation muss ständig neu bewertet, Fehleinschätzungen transparent gemacht und wenn nötig korrigiert werden. Aber ich habe keinen Zweifel: Wir haben alle Voraussetzungen, all das erfolgreich zu meistern. In dieser Ausnahmesituation zeigt sich vieles wie in einem Brennglas. Was in normalen Zeiten vor den Erfordernissen und der Geschäftigkeit des Alltags in den Hintergrund rückt: Wir leben in einer robusten Demokratie und werden im Bundestag und in den Landesparlamenten von Politikerinnen und Politikern vertreten, die nach bestem Wissen und Gewissen für das Wohl der Menschen in diesem Land entscheiden. Besonders beeindruckend ist der in den vergangenen Wochen sichtbar gewordene Zusammenhalt in unserer Gesellschaft: Wir stehen (mit Abstand) zusammen, im Kleinen wie im Großen, in der Nachbarschaft, im ganzen Land. Das bedeutet auch, bei sich selber anzufangen: Wie kann ich in diesen Zeiten solidarisch sein? Für uns Bundestagsabgeordnete bedeutet dies, dass wir dieses Jahr selbstverständlich auf eine Erhöhung der Diäten verzichten werden. Da die Diäten jedes Jahr an die Lohnentwicklung gekoppelt ist, wird es im nächsten Jahr wahrscheinlich zur Senkung der Abgeordnetenentschädigung führen.

Für uns Sozialdemokraten geht es in erster Linie darum, die Menschen hier und jetzt vor den negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie zu schützen. Wir haben kurzfristig Hilfen für Familien, Arbeitnehmende und Mieterinnen und Mieter beschlossen. Um die Umsetzung dieser Maßnahmen zu begleiten und auf Probleme reagieren zu können, haben wir eine Task Force „Soziale Folgen der Corona-Pandemie“ eingesetzt. Diese Task Force analysiert kontinuierlich die aktuelle soziale Lage und reagiert auf neue Probleme. Vor allem aber entwickelt sie im Zusammenspiel mit Ländern, Kommunen, Sozialpartnern und Sozialverbänden praktische Lösungen und Hilfen. Dabei haben wir vor allem diejenigen im Blick, die unglaublich viel leisten und unser Land am Laufen halten. Unser Ziel ist es, nicht nur die Bevölkerung vor den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Krise zu schützen, sondern insbesondere die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und letztlich zu stoppen. Nun gilt es, vorsichtig zu bleiben und gleichzeitig Perspektiven für eine wirtschaftliche Erholung für die Nach-Corona Zeit zu entwickeln. Deshalb ist es richtig, die Kontaktbeschränkungen weiter bis zum 3. Mai aufrechtzuerhalten, aber bestimmte Geschäfte und öffentliche Einrichtungen wieder in begrenztem Rahmen zu öffnen. Um die negativen sozialen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise abzumildern und Perspektiven für die Zeit danach aufzuzeigen, verlängern wir das Kurzarbeitergeld, unterstützen Unternehmen, helfen Selbständigen und landwirtschaftlichen Betrieben.

Für uns ist aber auch klar, über die gerechte Verteilung der Kosten, die die Krise verursacht, werden wir zu gegebener Zeit sprechen. Niemand darf sich aus der Verantwortung stehlen und starke Schultern können mehr tragen als Schwache. Wir sollten die Corona-Pandemie auch als Chance begreifen, uns als Gesellschaft weiterzuentwickeln. Deutschland sollte – gemeinsam mit unseren europäischen Partnern – stärker, solidarischer und bereit für den sozial-ökologischen Umbau der Wirtschaft aus der Krise gehen. Jetzt können wir die Weichen stellen, um zukunftsfeste Arbeitsplätze, innovative Technologien, klimafreundliche Mobilität und Industrieproduktion zu entwickeln.

Timon Gremmels

 

 

Solidarisch durch die Krise

Weitere Hilfen beschlossen

Wir wollen gut und sicher durch die Krise kommen. Deshalb hat der Koalitionsausschuss von CDU/CSU und SPD weitere Hilfen zur Unterstützung der Menschen und Betriebe beschlossen.

Wir erhöhen schrittweise das Kurzarbeitergeld. Ab dem 4. Monat auf 70% (mit Kindern 77%) und ab dem 7. Monat auf 80% (mit Kindern 87%).

Der Bezug von Arbeitslosengeld wird um 3 Monate verlängert. Wir unterstützen unsere Schulen beim digitalen Unterricht zu Hause. Und wir helfen der Gastronomie. Bars, Restaurants und Cafés profitieren vom 1. Juli an von der auf 1 Jahr befristeten Senkung der Mehrwertsteuer auf 7%.

Mehr Informationen gibt es unter:
https://www.timon-gremmels.de/2020/04/23/weitere-hilfen-in-der-coronakrise-im-koalitionsausschuss-beschlossen/

 

 

Die „Alltagsmaske“ zum Selbernähen

Gesundheitsschutz in Coronazeiten

Ab der kommenden Woche wird es auch in Hessen eine Pflicht zum Tragen geeigneter Behelfsmasken („Alltagsmasken“) beim Einkaufen sowie im Öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) geben. Die Coronakrise hat einen Mangel an medizinischen Schutzmasken deutlich zum Vorschein gebracht. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck daran, die Produktion von medizinischer Schutzausrüstung im Inland anzukurbeln, um den hohen Bedarf an geeigneter Schutzausrüstung vor allem für die Beschäftigten in Medizin und Pflege sowie im Handel decken zu können. Allein im Gesundheitsbereich geht die Bundesregierung davon aus, dass derzeit 450 Millionen FFP2-Masken und eine Milliarde OP-Masken benötigt werden. Derzeit unterstützt das Bundeswirtschaftsministerium Unternehmen durch die Schaffung von Förderprogrammen dabei, nationale und europaweite Produktionskapazitäten aufzubauen, um in Zukunft einen wesentlichen Beitrag dazu beitragen zu können, die eigene Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung sicherzustellen.

In der Zwischenzeit gibt es bereits viele in Eigenproduktion hergestellter Behelfsmasken. Bereits mit diesen einfachen „Behelfs-Mund-Nasen-Masken“ kann der Träger für einen erweiterten Schutz seiner Mitmenschen sorgen. Auch das Tragen eines Kopf- oder Halstuchs hilft bereits.

Eine schöne Anleitung zum Selbernähen hat der Landkreis Kassel auf seiner Internetseite in verschiedenen Sprachen bereitgestellt: https://www.landkreiskassel.de/pressemitteilungen/2020/maerz/naehen-heisst-helfen.php

Die Volkshochschule Region Kassel hat zudem eine Videoanleitung erstellt:
https://www.youtube.com/watch?v=m0mKj02EIRQ

 

Veranstaltungsbranche stärker in den Blick nehmen

Besondere Untersützung für die Branche notwendig

Die zur Eindämmung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus getroffenen Maßnahmen betreffen die deutsche Wirtschaft in allen Bereichen. Eine der Branchen, die jedoch besonders hart gebeutelt ist, ist der Veranstaltungssektor in der ganzen Vielfalt.

Mich erreichen viele Anfragen von Vereinen, Veranstaltern und Firmen aus der Veranstaltungsbranche, die mir ihre Sorgen und Nöte berichten. Diese Branche ist sehr vielfältig aufgestellt: Dazu gehören Veranstaltungsagenturen genauso wie Eventverleiher, Messebauer, Techniker, Cateringfirmen, Veranstaltungsstätten und allgemein anhängend natürlich auch Künstler und Kreative sowie Schausteller, die sich auf die Durchführung von Veranstaltungen und Volksfesten spezialisiert haben, um nur einige exemplarisch aufzuführen.

Vor allem diese Firmen sind es, die als erstes von zahlreichen Veranstaltungsabsagen betroffen waren. Aufgrund der weiteren Notwendigkeit, den Gesundheitsschutz und damit die weitere Ausbreitung einzudämmen, wird es für die Veranstaltungsbranche auf absehbare Zeit keine Möglichkeit geben, die eigentliche Betriebstätigkeit in diesem Geschäftsbereich aufzunehmen. Viele Großveranstaltungen, seien es Messe, Kongresse, aber auch Freizeitveranstaltungen wie Konzerte oder Volksfeste finden in den Sommermonaten statt. Es ist davon auszugehen, dass die Auftragsbücher für den Rest des Jahres relativ leer bleiben. Dadurch, dass diese Branche mit als letzter Wirtschaftszweig erst wieder in die „Normalität“ zurückkehren wird, folgt die Notwendigkeit, für diese Firmen passgenaue Hilfsmaßnahmen aufzulegen.

Ich habe mich in einem Brief an Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier dafür eingesetzt, die spezifischen Besonderheiten der Veranstaltungsbranche gezielt in den Blick zu nehmen. Wir haben das Thema auf dem Schirm und werden über weitere Lösungen und Hilfsmöglichkeiten intensiv beraten.

 

Gutscheinlösung bei Veranstaltungsabsagen

Wirtschaftliche Folgen für Veranstalter abmildern

Durch die COVID-19-Pandemie und der damit verbundenen Veranstaltungsverbote mussten lange geplante Musik-, Kultur-, Sport- und sonstige Freizeitveranstaltungen abgesagt und viele Freizeiteinrichtungen geschlossen werden. Laut Schätzungen des Bundesverbands der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft wurden rund 80.000 Veranstaltungen für März bis Mai abgesagt. Es wird von Schäden in Höhe von 1,25 Mrd. Euro ausgegangen.

Das führt dazu, dass eine Vielzahl von bereits erworbenen Eintrittskarten für Freizeitveranstaltungen nicht mehr eingelöst werden können. Museen, Freizeitparks oder Schwimmbäder können auf unbestimmte Zeit nicht besucht werden. Inhaber von Eintrittskarten wären daher nach geltendem Recht berechtigt, die Erstattung des Eintrittspreises oder Entgelts von dem jeweiligen Veranstalter oder Betreiber zu verlangen.

Die Veranstalter wären infolge mit einem erheblichen Liquiditätsabfluss konfrontiert und durch die gleichzeitig entstehenden Einnahmeverluste bedeutet dies für viele eine existenzbedrohende Situation. Hinzukommen Absagen von Veranstaltungen bis weit ins Jahr hinein, die mit erheblichen Konsequenzen für alle Kultur- und Medienakteure verbunden sind.

Leider sieht das Infektionsschutzgesetz für diese Fälle keine Entschädigung vor, auch nicht nach der aktuellen Überarbeitung. Die Kultur- und Kreativwirtschaft wird von uns jedoch nicht alleine gelassen. Die Veranstalter von Freizeitveranstaltungen werden mit dem von uns eingebrachten Gesetzentwurf berechtigt, den Inhabern von Eintrittskarten statt der Erstattung des Eintrittspreises einen Gutschein zu übergeben.

Der Gutschein kann dann entweder für eine Nachholveranstaltung oder eine alternative Veranstaltung eingelöst werden. Soweit eine Freizeiteinrichtung aufgrund der CO-VID-19-Pandemie zu schließen war, ist der Betreiber berechtigt, dem Nutzungsberechtigten ebenfalls einen Gutschein zu übergeben. Der Inhaber des Gutscheins kann jedoch die Auszahlung des Gutscheinwertes verlangen, wenn ihm die Annahme des Gutscheins aufgrund seiner persönlichen Lebensverhältnisse unzumutbar ist oder, wenn der Gutschein nicht bis zum 31. Dezember 2021 eingelöst wird. Das bedeutet konkret: Benötigt ein Ticketinhaber aufgrund seiner finanziellen Situation eine Auszahlung, ist dieser berechtigt, die vollständige Erstattung des Kaufpreises zu verlangen.

 

Interessen der Studierenden in der Corona-Krise berücksichtigen

Finanzielle Hilfen dringend nötig

Als Bundestagsabgeordneter einer Universitätsstadt, ist es mir wichtig, dass auch Studierende in der jetzigen Corona-Krise besser unterstützt werden. Fast zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, vom Kurzarbeitergeld profitieren sie jedoch nicht. In der jetzigen Situation fallen viele Nebenjobs weg und der Gang zum Jobcenter ist keine Option, denn Studierende haben keinen Zugang zur Grundsicherung. Wer diese beantragt, muss sein Studium unterbrechen und verliert in diesem Fall ein Semester, da Hartz IV nicht für Studierende gilt. Hier greift das BAföG. BAföG zu beantragen ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Eltern müssen ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und es besteht eine zeitaufwendige Antragsbearbeitung durch die BAföG-Ämter. Im Hinblick auf die steigende Zahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld kann das zum Problem werden. Bevor die Studierenden zusätzliche Hilfe beantragen können, müssen ihre Eltern versorgt werden. Dass Studierende in diesem Fall in eine unverschuldete, existenzielle Notlage rutschen, muss verhindert werden.

In dieser Woche beraten wir mit dem Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz einen Entwurf, der die Folgen für Wissenschaftler und Studierende minimieren soll. Dazu gehört, dass Studierende keine finanziellen Nachteile beim BAföG erleiden, falls wegen Corona Vorlesungen ausfallen oder allgemein das Sommersemester 2020 nicht wie geplant stattfinden kann. Aus unserer Sicht reicht der von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) eingebrachte Entwurf jedoch nicht aus. Für Studierende, die bereits BAföG erhalten, muss die Auszahlung erhöht werden. Für Studierende, die bisher noch nicht BAföG berechtigt waren, sollte ein schneller und unbürokratischer Zugang zur Ausbildungsförderung gewährleistet werden. Die Instrumente für die Umsetzung sind gegeben, auch der Zugang zur Grundsicherung konnte schnell umgesetzt werden. Anja Karliczek kann sich bei ihrem Kabinettskollegen und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erkundigen, der die Verbesserung für die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat. Die Vermögensprüfung fällt vom 01. März bis 30. Juni dieses Jahres weg und die tatsächliche Aufwendung für Unterkunft und Heizung werden bezahlt. Eine vergleichbare Regelung muss es auch für das BAföG geben. Wie bei der Grundsicherung, sollte die Verbesserung als Zuschuss und nicht als Darlehen ausgezahlt werden.

 

Meine Rede zum Geologiedatengesetz

Am heutigen Donnerstag habe ich im Bundestag während der abschließenden Beratung zum Geologiedatengesetz gesprochen. Das Gesetz sieht vor, dass geologische Daten dauerhaft gesichert und sowohl für Behörden als auch für die Öffentlichkeit zugänglich sind. Das soll u.a. einen besseren und effizienteren Umgang mit dem geologischen Untergrund, mit Rohstoffen oder bei der Energiegewinnung ermöglichen.

Auch die geologischen Aufgaben des Bundes und der Länder, wie z. B. die Entwicklung von Planungsgrundlagen und die Suche nach Lagerstätten für radioaktive Abfälle, soll dadurch transparenter werden.

Die komplette Rede gibt es unter: https://dbtg.tv/fvid/7441978

 

 

Lob für die Politik der Corona-Hilfsmaßnahmen

Feedback für unsere Politik

Als Politiker erhält man viel Feedback für getroffene Entscheidungen. Meistens handelt es sich um eine Abwägung in unterschiedlichster Form, müssen doch viele verschiedene Themen und Folgen berücksichtigt und miteinander in Einklang gebracht und abgewogen werden. Das gilt auf der kommunalpolitischen Ebene genauso wie für Landes- und Bundespolitiker.

Umso erfreulicher ist es, wenn wir für das entschlossene Handeln und die unbürokratische Umsetzung von Hilfspaketen auch einmal Lob bekommen. Darüber habe ich mich so sehr gefreut, dass ich diese Kommentare an dieser Stelle mit Euch einmal teilen möchte. Abbildungen in anonymisierter Form.

 

 

Kabinett beschließt Rentenerhöhung zum 1. Juli

Rentenerhöhung kommt

Wie auch in den Vorjahren erfolgt zum 1. Juli 2020 eine Anhebung der Renten. Rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren ab Juli von der Rentenerhöhung. Die Bezüge steigen demnach in Westdeutschland um 3,45 Prozent. Im Osten steigt die Rente um 4,20 Prozent. Damit nähern sich die Ostrenten bis auf 97,2 Prozent der West-Rente an. Das Ziel der vollständigen Angleichung von Ost- und West-Rentenbezügen soll 2024 erreicht werden.

Bei einer angenommenen monatlichen Rente in Höhe von 1.000,- Euro steigt dieser Betrag demnach um 34,50 Euro.

Für die Zeit bis 2025 gilt die doppelte Haltelinie: Das Rentenniveau liegt im Verhältnis zu den erzielten Löhnen bei mindestens 48% Rentenhöhe und der Beitragssatz soll unter 20% verbleiben. Unser Ziel bleibt für die Zeit nach 2025 bestehen: eine gerechte und bezahlbare Rente. Ein Baustein auf dem Weg ist die Grundrente, die ab 2021 eingeführt wird. Wir fordern die Union auf, ihre Blockade bei der Grundrente endlich aufzuheben. Es ist unredlich, dass einige Unionspolitiker die aktuelle Coronakrise dazu missbrauchen, die Grundrente wieder infrage zu stellen. Wir setzen auf die Vertragstreue von CDU/CSU und fordern, dass der Kabinettsbeschluss zur Umsetzung der Grundrente im parlamentarischen Verfahren nun endlich begonnen wird. Die Grundrente hilft gerade den Menschen, die es in der Coronakrise besonders schwer haben.

Mehr Informationen und Berechnungsgrundlagen zur Rente gibt es unter: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2020/200320_rentenanpassung_2020.html