Gremmels (SPD): „Auch Interessen der Studierenden in der Corona-Krise berücksichtigen – Zuschüsse analog der Grundsicherung“

„Als Bundestagsabgeordneter einer Universitätsstadt, ist es mir wichtig, dass auch Studierende in der jetzigen Corona-Krise besser unterstützt werden. Fast zwei Drittel der Studierenden sind neben dem Studium erwerbstätig, vom Kurzarbeitergeld profitieren sie jedoch nicht“, erklärt der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels. „ In der jetzigen Situation fallen viele Nebenjobs weg und der Gang zum Jobcenter ist keine Option, denn Studierende haben keinen Zugang zur Grundsicherung. Wer diese beantragt, muss sein Studium unterbrechen und verliert in diesem Fall ein Semester, da Hartz IV nicht für Studierende gilt. Hier greift das BAföG“, ergänzt er.

„BAföG zu beantragen ist jedoch mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden. Eltern müssen ihre Einkommensverhältnisse offenlegen und es besteht eine zeitaufwendige Antragsbearbeitung durch die BAföG-Ämter. Im Hinblick auf die steigende Zahl der Anträge auf Kurzarbeitergeld kann das zum Problem werden. Bevor die Studierenden zusätzliche Hilfe beantragen können, müssen ihre Eltern versorgt werden. Dass Studierende in diesem Fall in eine unverschuldete, existenzielle Notlage rutschen, muss verhindert werden“, so Gremmels.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU), die in der Bundesregierung zuständig ist, muss handeln. „Für Studierende, die bereits BAföG erhalten, muss die Auszahlung erhöht werden. Für Studierende, die bisher noch nicht BAföG berechtigt waren, sollte ein schneller und unbürokratischer Zugang zur Ausbildungsförderung gewährleistet werden“, sagt der SPD Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.

Die Instrumente für die Umsetzung sind gegeben, auch der Zugang zur Grundsicherung konnte schnell umgesetzt werden. Anja Karliczek kann sich bei ihrem Kabinettskollegen und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil erkundigen, der die Verbesserung für die Grundsicherung auf den Weg gebracht hat.  Die Vermögensprüfung fällt vom 01. März bis 30. Juni dieses Jahres weg und die tatsächliche Aufwendung für Unterkunft und Heizung werden bezahlt. „Eine vergleichbare Regelung muss es auch für das BAföG geben. Wie bei der Grundsicherung, sollte die Verbesserung als Zuschuss und nicht als Darlehen ausgezahlt werden“, so Timon Gremmels abschließend.