Die Bundesregierung hat ein weiteres Maßnahmenpaket beschlossen, um die kurzfristigen Auswirkungen der Coronakrise für betroffene Unternehmen und Beschäftigte so gering wie möglich zu halten. Solo-Selbstständige und kleine Betriebe bis zu 10 Beschäftigten können mit einem Sofortprogramm zwischen 9.000 und 15.000 Euro beantragen.
Die Bundesregierung will vor allem kleine Betriebe, Freischaffende und Solo-Selbstständigen mit der Soforthilfe bei der Bewältigung der Krise helfen. Vor allem diese Betriebe können die Einnahmeausfälle nicht ohne weiteres kompensieren, laufen vor allem die monatlichen Belastungen, wie Miet- oder Pachtkosten doch weiter. Damit gewinnen kleinere Betriebe, neben der bereits ermöglichten Stundung von laufenden Steuervorauszahlungen beim Finanzamt, ein weiteres Mittel, um kurzfristig liquide zu bleiben. Betriebe bis zu fünf Mitarbeitern können bis zu 9.000 Euro maximal und Betriebe mit bis zu 10 Mitarbeitern bis zu maximal 15.000 Euro für 3 Monate in Anspruch nehmen. Das hilft vor allem, um während der dreimonatigen Phase die Miet- und Pachtkosten zu decken. Die Auszahlung wird über die Bundesländer organisiert, die ebenfalls weitere Hilfsprogramme auflegen.
Selbstständige erhalten zudem einen leichteren Zugang zur Grundsicherung, um den eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Dabei wird während der Krise auf die sonst übliche Einkommens- und Vermögensprüfung verzichtet.
Für Familien mit betreuungspflichtigen Kindern wird es Unterstützung für einen Verdienstausfall geben, wenn Eltern ihrer Tätigkeit aufgrund einer behördlichen Schließung von Kita- oder Schulen nicht nachgehen können. So sollen Eltern finanziell entlastet werden. Diese Regelung gilt auch für Selbstständige. Familien, die von Kurzarbeitergeld betroffen sind, erhalten zudem einen leichteren Zugang zum Kinderzuschlag.
Wer von Einnahmenausfällen betroffen ist, soll nicht auch noch Sorge um die Mietzahlungen für die eigenen vier Wände haben. Die Bundesregierung beschränkt die Kündigungsmöglichkeit von Wohn- und Geschäftsräumen durch Vermieter, wenn es zu Verzögerungen bei der Mietzahlung kommt.
Als eine weitere Maßnahme zur Stabilisierung der Wirtschaft legt der Bund einen Wirtschaftsstabilisierungsfond auf. Die ermöglicht neben den bereits beschlossenen Liquiditätshilfen über KfW-Programme großvolumige Stützungsmaßnahmen. Dazu gehören unter anderem staatliche Liquiditätsgarantien. Dieser Fonds ergänzt die bereits in der Finanzkrise geschaffenen Finanzmarktstabilisierungsfonds. Der Fonds wird mit 100 Milliarden Euro für Kapitalmaßnahmen sowie 400 Milliarden Euro für Liquiditätsgarantien ausgestattet.
Als weitere Maßnahme spannt der Bund einen Schutzschirm für Krankenhäuser auf. Damit die Kliniken die immensen Kosten tragen können, die zur Aufstockung und Behandlungskapazitäten und Personal aufwenden müssen, sollen finanziell entschädigt werden, um ihren Auftrag, die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung sicherzustellen, vollumfänglich gerecht werden zu können.
Das Bundesfinanzministerium unter der Leitung des Finanzministers Olaf Scholz bringt am Mittwoch zur Finanzierung dieser Maßnahmen einen Nachtragshaushalt 2020 im Bundestag ein. Der Nachtragsaushalt sieht ein zusätzliches Ausgabevolumen von rund 122,5 Mrd. Euro sowie Kredite zur Finanzierung der Belastungen von rund 156 Mrd. Euro vor. Mit diesen Regelungen wird eine Überschreitung der Schuldenbremse um 100 Mrd. Euro stattfinden, die aus Sicht der Bundesregierung angesichts einer außergewöhnlichen Notsituation angemessen ist.
Derzeit wird noch mit dem Land geklärt, welche Stelle die Auszahlung vornimmt. „Ich gehe davon aus, dass sich das im Laufe der Woche klärt“, sagt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.