„Mit einer Änderung des Referentenentwurfs von Bundesgesundheitsminister Spahn für die geplante Reform der Reha- und Intensivpflege ist die Position der Patienten in der Intensivpflege gestärkt worden. Mit dafür eingesetzt hat sich der Verein Intensivleben aus Kassel mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, die ich als zuständiger Berichterstatter im Petitions-Ausschuss und örtlicher Kasseler Bundestagsabgeordneter unterstütze und begleite“, informiert Timon Gremmels.
Ca. 24.000 Menschen benötigen die sog. Intensivpflege, wovon ca. 20.000 von ihnen, zuhause intensivpflegerisch betreut werden. Es handelt sich um Patienten, die z.B. einen Schlaganfall erlitten haben, von Geburt an oder nach einem Unfall künstlich beatmet werden müssen. Die Petenten aus Kassel setzen sich mit ihrer Petition für eine verlässliche und fachgerechte ambulante Intensivpflege für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein.
„Als Erfolg für die Intensivpflegepatienten konnte durchgesetzt werden, dass Patienten, die künstlich beatmet werden nun im Wesentlichen selbst entscheiden können sollen, wo sie versorgt werden. Der Hauptkritikpunkt, dass die außerklinische Intensivpflege mit Beatmung in den eigenen vier Wänden bei Erwachsenen nur noch die absolute Ausnahme sein sollte und entweder in stationären Pflegeeinrichtungen oder in speziellen Wohneinheiten mit strengen Qualitätsanforderungen untergebracht werden, wurde auf unseren gemeinsamen Druck entsprechend überarbeitet.
Auch der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung Jürgen Dusel äußerte sich erfreut darüber, dass das Bundesgesundheitsministerium „die deutliche Kritik der Betroffenen und ihrer Verbände“ angenommen habe. „Den Aufenthaltsort selbst wählen und entscheiden zu können, wo und mit wem man leben möchte, ist auch für Menschen mit Behinderungen ein existenzielles Recht, das unter keinen Umständen ausgehebelt werden darf“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. (www.rnd.de/politik/beatmungspatienten-spahn-ministerium-entscharft-gesetzentwurf-BJVXH4TZBMYWOYE2GCAZ2CMPOU.html)
Der Gesetzentwurf wird voraussichtlich am 5. Februar ins Kabinett gehen und von dort über den Deutschen Bundestag in dem zuständigen Gesundheitsausschuss im parlamentarischen Verfahren weiter beraten werden, wozu auch wieder Verbände und Vertreter der Betroffenen in einer Anhörung ihr Mitspracherecht geltend machen. Auch die Forderungen der Petenten aus Kassel werden dort weiter mit ausgewertet werden. Denn alle Kritikpunkte sind noch nicht ausgeräumt, insbesondere der akute Mangel an Pflegekräften für Intensivpflegepatienten. Ich werde das Anliegen der Betroffenen weiter unterstützen, “ so Timon Gremmels.