Am 29. Januar 2020 habe ich zum Gebäudenergiegesetz gesprochen. Die Energieeffizienz von Gebäuden ist ein wichtiger Baustein, um die Klimaziele in Deutschland zu erreichen. Bis 2050 soll der Gebäudesektor weitestgehend klimaneutral sein. Zwei wesentliche Bausteine dafür sind einerseits ein niedriger Energieverbrauch durch guten Wärmeschutz und andererseits die Nutzung von erneuerbaren Energien, z. B. für das Heizen.
Mit dem Gesetzesentwurf für ein Gebäudeenergiegesetz, das wir in dieser Woche in erster Lesung beraten haben, vereinfachen wir das Energiesparrecht für Gebäude und fassen verschiedene Vorgaben neu zusammen: Es führt das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz in einem neuen Gesetz zusammen. Der Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes hat außerdem zum Ziel, die Anforderungen der EU-Gebäuderichtlinie umzusetzen. Wir führen damit zusammen, was zusammengehört. Dadurch entbürokratisieren und vereinfachen wir bestehendes Recht.
Wichtig ist, dass das Gebäudeenergiegesetz im Kontext der Klimapolitik der Bundesregierung gesehen wird. Es ist ein wesentlicher Baustein, um hohe energetische Standards sicherzustellen. Wir wollen die Einsparpotentiale, die sich durch eine energetische Sanierung im Gebäudebestand ergeben, nutzen, um unsere Klimaziele zu erreichen.
Die gesamte Rede gibt es unter: https://dbtg.tv/fvid/7424537