Mit der Grundsteuer C können Städte und Gemeinden gegen Grundstücksspekulation vorgehen.
„Mit der heutigen Verabschiedung der Gesetzentwürfe zur Reform der Grundsteuer schaffen wir es nach Jahrzehnten der Diskussion zwischen Bund und Ländern, eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen zukunftsfest zu erhalten und weiterzuentwickeln. Dies ist auch eine gute Nachricht für die Städte und Gemeinden in der Region Kassel“, so der Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.
„Dank des Einsatzes der SPD und von Finanzminister Olaf Scholz ist es gelungen, ein wertabhängiges und damit gerechtes Grundsteuer-Modell durchzusetzen. Dadurch wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig. Wenn in den Verhandlungen auch schmerzhafte Kompromisse notwendig waren, ist nun insgesamt eine vernünftige Basis für die weiteren Entscheidungen in Bundestag und Bundesrat erreicht worden“, erläutert Gremmels.
„Für uns als SPD ist besonders wichtig, dass die Berechnung der Grundsteuer sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war für die SPD ein entscheidender Punkt, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen bei der Grundsteuer begünstigt werden. Außerdem werden wir mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit helfen wir Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben. Dies ist eine gute Nachricht auch für die Schaffung eines besseren Wohnungsangebotes in Kassel“, erklärt Timon Gremmels.