Liebe Leserinnen und Leser,
wer 35 Jahre lang gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat, verdient eine Rente oberhalb der Grundsicherung – ohne Wenn und Aber. Das ist ein Gebot der sozialen Gerechtigkeit. Deshalb ist der Vorschlag von Hubertus Heil für eine Grundrente richtig – und finanzierbar. Zwei Drittel der Deutschen sehen das auch so – wir bleiben dran. Auch unser Konzept für ein Bürgergeld und die Weiterentwicklung des Sozialstaats sind richtig und wichtig für alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer.
In diesen Tagen jährt sich zum hundertsten Mal die erste Rede einer Frau in einem deutschen Parlament. Die Genossin Marie Juchacz sprach damals zu den Abgeordneten im Reichstag. Dieses historische Ereignis haben wir in dieser Woche angemessen gefeiert und an junge engagierte Frauen den Marie-Juchacz-Preis verliehen.
Wir haben in den letzten Jahren große Fortschritte bei der Gleichberechtigung der Geschlechter erreicht. Allerdings sind wir von einer wirklichen Gleichstellung von Mann und Frau noch weit entfernt. Eine der größten Ungerechtigkeiten ist die schlechtere Bezahlung von Frauen und deren schlechtere Karriereaussichten im Beruf. Mit zahlreichen Gesetzesänderungen und Initiativen haben wir Verbesserungen erreicht, aber der Weg ist noch weit. Gut sichtbar ist die Ungleichheit zwischen den Geschlechtern auch im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten. Frauen stellen die Hälfte der Bevölkerung, aber nur 31% der Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Deshalb wollen wir das Wahlrecht ändern und festschreiben, dass die Hälfte aller Listenplätze an Frauen zu vergeben ist und zwar im Wechsel. Nur so können wir in allen Parteien für eine deutlich bessere Vertretung von Frauen sorgen.
Mehr Geld für gute Schulen, bezahlbare Wohnungen und öffentlichen Nahverkehr – das ist unser Ziel. Jetzt haben Bund und Länder im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat den Weg für die notwendigen Änderungen im Grundgesetz frei gemacht. Das ist ein großer Erfolg. Denn jetzt können wir dafür sorgen, dass gute Bildung nicht vom Wohnort abhängt (siehe S.4), mehr bezahlbare Wohnungen entstehen und ein attraktiver ÖPNV die Mobilität vor Ort verbessert und die Umwelt entlastet. Das ist Politik für ein solidarisches Land.
Timon Gremmels
Reform § 219a — Ein erster Schritt in die richtige Richtung, der aber nicht ausreicht
Der Bundestag hat am Donnerstag über die Gesetzesänderung zum Paragraphen 219a abgestimmt. Nach langen Bedenken habe ich am Ende zugestimmt. Hier meine persönliche Erklärung dazu:
Im Dezember 2017 hat die SPD-Bundestagsfraktion einen Gesetzesentwurf beschlossen, der die komplette Streichung des Paragraph 219a zum Ziel hatte. Dabei stand für uns das Selbstbestimmungsrecht der Frauen im Mittelpunkt. Dieser Paragraph ist Ausdruck eines Misstrauens gegenüber Frauen und der selbstbestimmten Entscheidung über ihren Körper. Auch in der gesellschaftlichen Debatte, die wir in letzter Zeit erleben durften, wird immer wieder ein Frauenbild der Bevormundung deutlich – ein Frauenbild, das wir als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ablehnen. Diese Haltung bringen wir durch unsere fortschrittliche Gleichstellungspolitik auf allen Ebenen zum Ausdruck.
Mit dieser Haltung hat der SPD-Parteivorstand im April 2018 nach den Beratungen auf dem Bundesparteitag in Wiesbaden einen Beschluss verfasst: „Wir als Bundestagsfraktion und als sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung sind dazu aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen umgehend zu ergreifen. Es müssen möglichst schnell gesetzliche Änderungen verabschiedet werden, auf deren Grundlage Ärztinnen und Ärzte objektiv und straffrei über Schwangerschaftsabbrüche informieren können. Dabei muss das Informationsrecht für schwangere Frauen gewährleistet sein.“ An diesen beiden Kriterien messen wir diesen Kompromiss.
Der Kompromiss ist ein Schritt in die richtige Richtung, er geht aus unserer Sicht aber nicht weit genug. Deshalb werden wir uns auch weiterhin dafür engagieren, dass es eine echte Informations- und Aufklärungsfreiheit für Ärztinnen und Ärzte und Betroffene gibt. Für uns steht fest, der § 219 gehört abgeschafft. Mit der Fraktion der CDU/CSU war dies nicht möglich. Also bestand die Aufgabe pragmatische Lösungen zu finden.
Das beschlossene Gesetz ermöglicht Ärztinnen und Ärzten die rechtssichere Information, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Das schafft eine objektive und straffreie Information auf den Internetseiten von Ärztinnen und Ärzten. Die Bundesärztekammer wird eine zentrale Liste mit Ärztinnen und Ärzten, Krankenhäusern und Einrichtungen führen. Die Liste soll monatlich aktualisiert und verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden. Auch Ärztinnen und Ärzte können auf diese Informationen verweisen. Sie dürfen darüber hinaus auf ihrer Homepage auch über die Methoden informieren, indem sie die entsprechende Seite der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung zitieren, oder auf diese verlinken.
In Zukunft werden Frauen leichter erfahren können, welche Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung veröffentlicht die jeweils aktuelle Liste der Bundesärztekammer und weitere Informationen zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen. Der bundesweite zentrale Notruf „Schwangere in Not“ erteilt ebenfalls rund um die Uhr und in 18 Sprachen Auskunft. Das Informationsrecht der Frauen wird dadurch verbessert.
Vieles wurde noch nicht erreicht. Wir hätten uns gewünscht, dass die Ärztinnen und Ärzte im Rahmen ihrer Berufsordnung individuell entscheiden können, in welchem Umfang und mit welcher Wortwahl sie auf ihrer Internetseite über Schwangerschaftsabbrüche informieren.
In der gesellschaftlichen Debatte muss die Stigmatisierung von Schwangerschaftsabbrüchen beendet werden und die Kriminalisierung von Ärztinnen und Ärzten sowie die Verunglimpfung ihrer Arbeit aufhören. Denn wir möchten, dass alle Menschen diskriminierungsfrei, ohne Bevormundung und unabhängig von ihrer sozialen oder ökonomischen Situation, über ihre Familienplanung und ihr Sexualleben entscheiden können.
Wir tragen diesen Kompromiss mit, in der Hoffnung weiterzukommen auf dem Weg zu einer kompletten Streichung des § 219 a und somit zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Frauen in unserer Gesellschaft beizutragen!
Für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt
Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen — Gesetzgebungsverfahren begonnen
Schwarzarbeit und Sozialleistungsbetrug schädigen die Solidargemeinschaft und Beschäftigte. Durch Steuerbetrug fehlen jährlich Milliardenbeträge für Kindergärten, Schulen, Straßen oder sozialen Wohnungsbau. Bei illegaler Beschäftigung werden Regelungen zum Mindestlohn und Arbeitsschutz oft unterlaufen, auch zum Nachteil der ehrlichen Unternehmen. Die Bundesregierung hat deshalb heute einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Olaf Scholz beschlossen, der den Zoll stärken und Schwarzarbeit besser bekämpfen soll. Damit sorgen wir für einen fairen Arbeitsmarkt.
Der Gesetzentwurf sieht zusätzliche Befugnisse sowie eine deutliche personelle Aufstockung der Sondereinheit „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ vor. In der aktuellen Finanzplanung ist vorgesehen, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit bis 2026 von heute rund 7.900 auf mehr als 10.000 Stellen aufzustocken. Das Gesetz soll für die Einhaltung fairer Arbeitsbedingungen sorgen und vor allem Zwangsarbeit, Menschenhandel und Ausbeutung eindämmen.
Ebenfalls erhält der Zoll künftig die Befugnis, gegen sogenannte „Tagelöhner-Börsen“ vorzugehen. Dabei bieten Arbeitskräfte sich als Tagelöhner auf der Straße an. Einen Job erhalten diejenigen, die bereit sind für den niedrigsten Lohn zu arbeiten. Der Zoll darf künftig bereits hier einschreiten. Weiterhin erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit mehr Möglichkeiten, um gegen organisierte Kriminalität (Schwarzlohnzahlungen oder verdeckte Gewinnentnahmen über Subunternehmerketten) vorzugehen. Und darüber hinaus können Familienkassen und der Zoll künftig schneller Daten austauschen und etwa gegen Kindergeldmissbrauch vorgehen.
Mehr Informationen: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Zoll/2019-02-20-FKS.html
Alternativen zur Kurve Kassel prüfen
Streckenführung für Güterverkehr muss überdacht werden
Gemeinsam mit den Bürgermeistern aus Fuldatal, Espenau, Immenhausen und Vellmar unterstütze ich mit meinen nordhessischen SPD-Kollegen aus Bund und Land Esther Dilcher, Manuela Strube und Oliver Ulloth, die Forderung, Alternativen zur Kurve Kassel zu prüfen. Wir begrüßen das gemeinsame Vorgehen und die Position der Bürgermeister und sagen ihnen sowie den Bürgerinitiativen jede Unterstützung zu. Zu dem von der DB Netz AG initiierten Runden Tisch werden wir Abgeordneten aus dem Landkreis Kassel teilnehmen.
Eine Ost-West-Verbindung im schienengebundenen Güterverkehr ist notwendig. Es kann nicht sein, dass derartige für Mensch, Tier und Umwelt belastende Infrastrukturmaßnahmen nur noch in einem regional beschränkten Bereich vorangetrieben und durchaus in Betracht kommende Alternativen bei der weiteren Planung einfach ausgeschlossen werden.
Nach der öffentlichen Auftaktveranstaltung der DB Netz AG in Fuldatal im vergangenen November, muss am Runden Tisch nicht nur über konkrete Planungen zur Kurve Kassel gesprochen, sondern zunächst auch alternative Streckenführungen in Niedersachen geprüft werden. Wir werden die DB Netz AG auffordern, sich intensiv mit dem Ausbau bestehender Strecken zu befassen, beispielsweise über Altenbeken und Northeim.
Wir erwarten, dass die DB Netz AG sachlich darlegt, weshalb die Alternativrouten nicht mehr betrachtet werden. Daher werden wir die DB Netz AG auffordern, uns dies technisch und wirtschaftlich nachvollziehbar zu begründen. Aus diesem Grund werden wir uns auch an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) wenden und ihn bitten, nochmals Alternativen zur Kurve Kassel zu prüfen.
Einigung beim Digitalpakt Schule wichtiges Signal
Auch Schulen in Stadt und Landkreis Kassel profitieren
Die Einigung im Vermittlungsausschuss zwischen Vertretern des Bundestags und Bundesrats im Digitalpakt Schule ist ein wichtiges Signal für eine zügige Verbesserung der IT-Infrastruktur an den Schulen.
Der Bund wird zukünftig die Möglichkeit haben, den Ländern zusätzliche finanzielle Mittel bereitzustellen, um die digitale Schulinfrastruktur zu verbessern. Dem Land Hessen stehen somit ca. 75 Mio. Euro jährlich zusätzlich zur Verfügung. Davon profitieren auch die Schülerinnen und Schüler in den Schulen in Stadt und Landkreis Kassel, um sie endlich fit für die digitale Zukunft zu machen.
Die Einigung zwischen Bund und Ländern sieht vor, dass der Bund sich an besonderen Aufgaben im Bildungsbereich, sozialen Wohnungsbau und zur Förderung des öffentlichen Nahverkehrs direkt finanziell beteiligen kann. Bisher strittige Fragen im Bereich der hälftigen Finanzierung sowie der Kontrollmöglichkeiten seitens des Bundes wurden abgeändert. So wird klargestellt, dass die Finanzmittel des Bundes ergänzend sein müssen. Der ursprüngliche Text sah vor, dass sich die Länder immer in gleicher Höhe wie der Bund beteiligen müssten. Der Bund kann künftig von den Ländern Berichte und anlassbezogene Akteneinsicht verlangen, um die Mittelverwendung zu kontrollieren. Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss und der Abstimmung mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Deutschen Bundestag, muss der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. März 2019 der Einigung zustimmen.
Weitere Informationen: https://www.spdfraktion.de/themen/digitalpakt-kommt
Kommt zusammen und macht Europa stark
SPD-Programm für die Europawahl am 26. Mai 2019 vorgestellt
Wir setzen uns für ein freies, demokratisches und soziales Europa sein. Das stellen wir mit unserem Programm zur Europawahl klar. Nur gemeinsam lassen sich die großen Aufgaben unserer Zeit lösen. Das gelingt nicht in nationalen Alleingängen, das kann nur gemeinsam funktionieren. Am 26. Mai 2019 geht es nun darum, ein Zeichen gegen die Spalter und Hetzer zu setzen.
Die SPD will ein soziales und gerechtes Europa. Wir wollen ein Europa, dass für die Menschen da ist. Wir wollen ein Europa, dass in die Zukunft investiert und in die soziale Sicherheit.
Konkret setzen wir uns für ein Europa ein, dass allen Schutz bietet – durch die Einhaltung fairer Löhne und Arbeitsbedingungen. Wir wollen, dass Frauen gleiche Chancen haben. Dass gleiche Rechte und gleicher Lohn für gleiche Arbeit automatisch und selbstverständlich sind. Wir wollen ein System, dass für Steuergerechtigkeit sorgt und in unsere Zukunft investiert und wir wollen, dass Digitalkonzerne ihren Anteil an der Finanzierung des Gemeinwesens mit einer Digitalsteuer beitragen. Weiterhin wollen wir unsere Umwelt schützen und ein Europa, dass das Klima schont.
Wir Sozialdemokraten sind eine Friedenspartei. Wir wollen, dass Europa mit seinen Partnern im Dialog steht und enge Beziehungen pflegt, die den Frieden sichern und ein neues Miteinander schafft. Das ist die zentrale Errungenschaft der Europäischen Union, die es zu verteidigen gilt. Dafür machen wir uns am 26. Mai 2019 stark!
Mehr Informationen: https://www.spd.de/aktuelles/detail/news/kommt-zusammen-fuer-europa/18/02/2019/
Petition „Eigenanteil bei stationäre Pflege begrenzen“
Unterstützung der Petition
Der AWO-Bundesverband hat eine Petition an den Deutschen Bundestag gerichtet, in der er sich für eine Begrenzung des Eigenanteils bei der stationären Pflege ausspricht. Als Mitglied der AWO unterstütze ich die Petition gerne und würde mich über viele Mitzeichner aus meinem Wahlkreis freuen.
Der Deutsche Bundestag möge beschließen…
…, dass die Pflegeversicherung das finanzielle Risiko für die Menschen bei Pflegebedürftigkeit verlässlich absichert. Dazu muss der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen, in der Höhe begrenzt werden. Zudem muss der Eigenanteil über die gesamte Dauer der stationären Pflege verlässlich planbar sein.
Begründung
Steigende Kosten in der Pflege führen zu einem stetigen Anstieg des Eigenanteils der Versicherten im Pflegeheim. Im Bundesdurchschnitt lagen die Kosten, die ein*e Versicherte*r selbst übernehmen musste, bei monatlich durchschnittlich circa 1.750 Euro.
Zum Vergleich: Zum Ende des Jahres 2017 lag das durchschnittliche Netto-Renteneinkommen in den alten Bundesländern bei monatlich 1.231 Euro und in den neuen Bundesländern bei monatlich 1.169 Euro.
Die Folge ist, dass die Eigenanteile von einer*einem durchschnittlichen Rentenbezieher*in aus eigenem Einkommen nicht mehr aufgebracht werden können. Das führt dazu, dass sie Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe in Anspruch nehmen müssen. Das ist gegenüber den Pflegebedürftigen unwürdig und führt auch bei deren Angehörigen zu extremen Unsicherheiten. Darüber hinaus werden durch die Übernahme der Kosten aus der Sozialhilfe die kommunalen Haushalte weiter belastet. Alles drei kann politisch nicht gewollt sein.
Das Problem ist, dass die 1995 eingeführte Pflegeversicherung die Leistungsbeträge der Pflegekassen gesetzlich festgeschrieben hat. Diese sind also gedeckelt. Etwaige Kostensteigerungen tragen somit pflegebedürftige Menschen allein. Das bringt sie nicht mehr nur an den Rand ihrer finanziellen Existenz, sondern konfrontiert sie auch mit enormen Unsicherheiten, was mögliche Kosten in der Zukunft betrifft. Dieses löst erhebliche Ängste und Sorgen aus.
Notwendig ist eine bundeseinheitliche Definition der Kosten, die in der Pflege entstehen. Diese sind den Pflegekassen gesetzlich zuzuweisen und dürfen kein unkalkulierbares finanzielles Risiko für Menschen mit Pflegebedarf darstellen. Das heißt, alle pflegebedingten Kosten sind aus Mitteln der Pflegeversicherung zu tragen. Eine Pflegeversicherung muss die Menschen absichern und ihnen sowie ihren Angehörigen Sicherheit geben.
Ziel dieser Petition ist es, für die versicherten Leistungsbezieher*innen der Pflegeversicherung einen gesetzlich definierten Höchstbetrag für die Eigenanteile zu erstreiten. Dieser muss auch über die Dauer der Pflege verlässlich abgesichert sein. Steigende Kosten in der Pflege müssen dann aus Mitteln der Pflegeversicherung getragen werden.
Die Petition „Eigenanteil bei stationärer Pflege begrenzen!“ (ID-Nr. 90 744) ist jetzt online zur Unterschrift bereit unter diesem Link: https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2019/_01/_31/Petition_90744.nc.html
Die Unterzeichnungsfrist endet am 14.3.2019.
Weitere Informationen:
https://www.awo.org/eigenanteil-begrenzen
#wirsindmehr — Kein Raum für Neonazis!
Aktion „Fulda stellt sich quer“
Am vergangenen Samstag fand eine rechte Demonstration des ‚III. Weg‘ in Fulda statt. Die SPD hat mit vielen weiteren Initiativen ein breites Bündnis gebildet, um die Organisatoren von „Fulda stellt sich quer“ und dem „Aktionsbündnis für ein weltoffenes und demokratisches Fulda“ zu unterstützen. Gemeinsam mit unserer nordhessischen Europaabgeordneten Martina Werner haben wir mit rund 2.000 Menschen deutlich gemacht, dass für Faschisten in Fulda und Hessen kein Platz ist.
Der ‚III. Weg‘ gilt als Nachfolgerin der seit 2014 verbotenen Nazi-Dachorganisation „Freies Netz Süd“ und versteht sich ideologisch in der Tradition der NSDAP.
Wehret den Anfängen! Geschichtsrevisionismus, Nationalismus, Antisemitismus, Rassismus und Chauvinismus dürfen wir keinen Platz lassen.