Berlin, den 18. Dezember 2018 – „Lange hat sich die SPD lange dafür eingesetzt, dass der sogenannte Diskoeffekt von Windenergieanlagen ein Ende hat und die Anlagen stattdessen über eine bedarfsgerechte Nachtbeleuchtung verfügen müssen. Mit dem Energiesammelgesetz, das jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossen wurde, setzen wir unsere Forderung nun endlich um: Windräder werden künftig nicht mehr die ganze Nacht durchblinken, sondern nur noch im Bedarfsfall, etwa wenn sich ein Flugzeug nähert“, erklärt der Kasseler Bundestagsabgeordnete und Energiepolitiker Timon Gremmels, der das Gesetz für die SPD mitverhandelt hat.
„In der Vergangenheit ist die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung stets an luftverkehrsrechtlichen Bedenken des von der CSU geführten Bundesverkehrsministeriums gescheitert“, so Gremmels weiter. Seinerzeit habe das Ministerium keine Möglichkeit gesehen, das sogenannte Transpondersystem als Variante der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung zuzulassen. Entsprechend zufrieden äußert sich Gremmels, dass es nun doch geklappt habe: „Unsere Beharrlichkeit zahlt sich endlich aus: Die bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung ist ein ganz wesentlicher Baustein für die Akzeptanz von Windkraftanlagen.“ Die Regelung, die nicht nur Neu- sondern gleichermaßen auch Bestandsanlagen betrifft, wird zum 1. Juli 2020 wirksam.
„Nordhessen hat sich das Ziel gesetzt, schon vor dem Jahr 2050 vollständig auf Erneuerbare Energien umzustellen. Dazu brauchen wir einen weiteren Ausbau der Windenergie, auch hier im Landkreis Kassel. Mit der bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung zeigen wir Wege auf, wie dies vor Ort im Einklang mit den berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger gelingen kann“, so Gremmels. „In einem nächsten Schritt werden wir dafür sorgen, dass die Standortgemeinden stärker an der Wertschöpfung von Windkraftanlagen beteiligt werden. Ich bin optimistisch, hier im kommenden Jahr gemeinsam mit unserem Koalitionspartner zu einer praxisnahen Lösung zu kommen.“