Gremmels (SPD): „Frauenärzte müssen straffrei über Schwangerschaftsabbruch informieren dürfen – genaue Gesetzesformulierung abwarten“

Zu den gestern Abend von den zuständigen BundesministerInnen vorgestellten Eckpunkten zu Paragraph 219a erklärt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels:

„Frauen und Ärztinnen und Ärzte brauchen endlich Klarheit zum Recht auf Information zu Schwangerschaftsabbrüchen. Die bisher bestehende Rechtsunsicherheit und Kriminalisierung ist nicht länger hinnehmbar. Um dieses Ziel zu erreichen, wäre die Streichung des Paragraphen 219a StGB der klarste und einfachste Weg. Die SPD-Bundestagsfraktion hat genau vor einem Jahr einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt. Diesen umzusetzen, scheitert aber an unseren Koalitionspartnern von CDU und CSU.

Ich werde den gestern Abend angekündigten konkreten Gesetzestext der Bundesregierung – insbesondere zu Punkt 4 des Eckpunktepapiers – abwarten und ihn dann bewerten. Mein Bewertungsmaßstab wird dabei, dass sich Fälle wie der von der Kasseler Frauenärztin Nora Szasz nicht wiederholen. Es muss rechtlich sichergestellt werden, dass Frauen sich sachlich und praxistauglich auf den Webseiten der Ärztinnen und Ärzte informieren können und diese Information für Frauenärzte nicht strafbar ist. Dieser Anspruch war der Ausgangspunkt der Diskussion über den Paragraphen 219a StGB.

Ich erwarte, dass sich CDU/CSU einer gesetzlichen Klarstellung, die das Informationsrecht der Frauen sichert und Rechtssicherheit für Ärztinnen und Ärzte schafft, nicht weiter verschließt. Wenn der für Januar angekündigte Gesetzentwurf dies nicht erfüllt, muss die Abstimmung im Bundestag frei-gegeben werden, so wie ein Parteivorstandsbeschluss der SPD aus dem Frühjahr vorsieht.