Die Koalitionsfraktionen aus SPD und CDU/CSU haben sich auf ihrer Klausurtagung verständigt, Mieterrechte zu stärken und Herausmodernisieren zu erschweren.
Noch vor der Sommerpause wird ein Gesetz eingebracht, dass die Begrenzung und Vereinfachung der Modernisierungsumlage vorsieht. „Damit sollen Mieter vor unverhältnismäßigen Mieterhöhungen in Folge von Modernisierungen geschützt werden“, erklärt der Kasseler SPD-Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels.
Durch die Einführung einer Kappungsgrenze für Mieterhöhungen durch Modernisierungen verhindern wir ein gezieltes Herausmodernisieren und damit die Verdrängung von Altmietern aus ihrem angestammten Wohngebiet. „Dieses Problem betrifft insbesondere in Kassel Teile des Vorderen Westens, wo etwa in der Goethestraße bereits zahlreiche Mieter aus ihren Wohnungen wegen unverhältnismäßig hohen Mieten ziehen mussten. Hier werden künftig die Mieter von den Neuregelungen unmittelbar profitieren“, erklärt Timon Gremmels.
Weiterhin haben sich die Koalitionsfraktionen geeinigt, die Regelungen der Mietpreisbremse im Sinne des Mieterschutzes weiterzuentwickeln. „Wir wollen durch Änderungen im Mietrecht die Rechte von Mieterinnen und Mietern weiter stärken. Es wird Anpassungen bei der Mietpreisbremse geben, die dafür sorgen, dass Mieter ihre Rechte auch gegenüber Vermietern wirkungsvoll durchsetzen können“, erklärt Gremmels. Künftig soll eine Auskunftspflicht für Vermieterinnen und Vermieter eingeführt werden, die die Offenlegung der Vormiete verlangt. „Durch die Offenlegung der Vormiete erhalten Mieterinnen und Mieter mehr Transparenz in die tatsächlich erfolgte Preisfestsetzung. Damit stärken wir unmittelbar die Rechte jedes Mieters“, betont Gremmels.