Ab 1. August 2018 ist der Familiennachzug auch für Familien von subsidiär Schutzberechtigten möglich. Das hat die SPD in den Verhandlungen mit der Union sichergestellt. Familiennachzug ist für alle Familien wichtig und richtig – unabhängig von dem in Deutschland erhaltenen Schutzstatus.
Das am Donnerstag beschlossene Gesetz, ist der erste Schritt zur Umsetzung des Sondierungsergebnisses. Ich habe in der namentlichen Abstimmung mit Ja gestimmt. Meine Erklärung zur Abstimmung steht unter dieser Meldung. Nach langen Verhandlungen haben wir erreicht, dass wir eine Übergangsregelung beschließen werden. Wir werden die Aussetzung des Familiennachzugs ausdrücklich nur bis zum 31. Juli 2018 befristen. Das war uns sehr wichtig, damit – wenn am Ende eine Große Koalition nicht zustande kommt oder die CDU/CSU eine Neuregelung verschleppt – die Aussetzung nicht bis in alle Ewigkeit gilt.
Anträge auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten können bereits jetzt gestellt werden. Ab 1. August 2018 können dann Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten wieder im Rahmen des vereinbarten Kontingents in Höhe von monatlich 1000 Personen nach Deutschland nachziehen. Härtefälle sind hiervon ausgenommen. Bei Vorliegen völkerrechtlicher oder dringender humanitärer Gründe gemäß § 22 Aufenthaltsgesetz kann bereits jetzt und nach einer Neuregelung auch über das 1000er-Kontingent hinaus eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Das gilt ebenfalls für Resettlement-Programme und die humanitäre Aufnahme nach § 23 Aufenthaltsgesetz. Wichtig ist, dass bei der Anwendung der Härtefallregelung das Kindeswohl an erster Stellen stehen muss und die Kinderrechtskonvention berücksichtigt wird.
Das alles ist ein Kompromiss mit der Union, den wir bereits jetzt in der Übergangsregelung festhalten. Damit stellen wir sicher, dass der Familiennachzug ab 1. August wieder eingesetzt wird.
Erklärung zur Abstimmung gem. §31 GOBT
zur namentlichen Abstimmung über den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten (Drs. 19/439)
Wir halten es nach wie vor für unerträglich, wenn Kinder von ihren Eltern getrennt bleiben sollen, wo sie zusammengeführt werden könnten. Deshalb haben die/hat ein Teil der UnterzeichnerInnen schon im Februar 2016 gegen die Aussetzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzberechtigte gestimmt.
Wir sind sehr froh, dass die SPD in den Sondierungsgesprächen mit der Union eine Kompromissregelung hat erreichen können, die ab August bedeutet, dass zumindest für 1.000 Menschen pro Monat der Nachzug möglich sein wird. Damit hat die SPD eine humanitäre Regelung gefunden, die mit keiner anderen Koalition oder einer offenen Abstimmung in diesem Parlament möglich gewesen wäre. Für jedes einzelne Kind, das wieder mit seinen Eltern zusammenleben darf, wird diese Regelung das Leben entscheidend verbessern – für unser Land wird das tragbar sein.
Weil wir diese Regelung für einen wichtigen humanitären Fortschritt halten und alternativ befürchten, dass sich eine Regelung durchsetzt, die Familiennachzug unmöglich macht, stimmen wir einer einmaligen Verlängerung der Aussetzung bis zum 31.07.2018 zu in der Erwartung, dass ab 01.08.2018 die von der SPD durchgesetzte Regelung zumindest 1.000 Menschen pro Monat wieder ermöglicht, bei ihrer Familie zu sein.