Schwangerschaftsabbruch: „Informieren ja – werben nein“

Der Kasseler Bundestagsabgeordnete Timon Gremmels (SPD) unterstützt die Forderung der heimischen Frauenärzte, dass Informationen über den Schwangerschaftsabbruch von Ärzten straffrei möglich sein müssen.

„Die SPD-Bundestagsfraktion hat hierzu bereits in der letzten Sitzungswoche im Dezember 2017 einen Gesetzentwurf eingebracht, der eine entsprechende Änderung des § 219a StGB vorsieht. Als Verbündete haben wir hierfür die Linkspartei, die Grünen und die FDP gewinnen können. Wir wollen, dass das Recht auf Information und Aufklärung selbstverständlich auch für sachliche Hinweise auf den Schwangerschaftsabbruch im Rahmen des Angebots einer Arztpraxis gelten muss“, so Gremmels.

„Seit kurzem steigen die Ermittlungsverfahren aufgrund dieses Paragrafen und Gegner von Abtreibungen attackieren so Ärztinnen und Ärzte, die Abtreibungen vornehmen, wollen Informationsmöglichkeiten für Frauen in einer schwierigen Lage noch schwerer zugänglich machen und setzen diese Frauen weiter unter Druck“, kritisiert Gremmels.

Gremmels weist darauf hin, dass ein anpreisendes Werben Ärztinnen und Ärzten bereits ohne § 219a StGB berufsrechtlich untersagt ist. „Nach der Berufsordnung sind nur sachliche, berufsbezogene Informationen gestattet.“, so Timon Gremmels abschließend.