Auswahlkriterien für den Polizeidienst: SPD-Abgeordnete für sachgerechte Einzelfallprüfungen

Zur aktuellen Debatte um das  Auswahlverfahren bei Polizeianwärtern sagten die SPD-Abgeordneten Wolfgang Decker, Uwe Frankenberger und Timon Gremmels heute in Kassel: „Wir mussten im Juni über einen Fall debattieren, bei dem alle Sicherungsmechanismen versagt haben und ein offensichtlich ungeeigneter Bewerber mit krimineller Vergangenheit eingestellt wurde. Jetzt lesen wir in der HNA, dass das Ministerium die Einstellungszusagen für mindestens elf Polizeianwärter nachträglich zurückgenommen hat, deren Vorleben gründlicher geprüft wurde. Gerade das Innenministerium sollte eigentlich imstande sein, in jedem Einzelfall eine transparente, eindeutige und rechtssichere Prüfung vorzunehmen. Das Thema der Einstellungskriterien bei der Polizei ist im Juni aufgekommen, als ein Polizeianwärter in ein Tötungsdelikt verwickelt war. Die nachträgliche Überprüfung des Mannes im Polizeiauskunftssystem POLAS förderte mehrere Anklagen wegen teilweise schwerer Straftaten zu Tage. Wir befürchten, dass die Polizeiverwaltung nun auf Druck des Innenministeriums ins andere Extrem verfallen ist. Da fehlt es möglicherweise wieder einmal an Maß und Mitte. Früher wurden die Polizeianwärter entschieden zu lasch überprüft – das hat der Fall aus dem Juni gezeigt. Gewalttäter haben in der Polizei nichts zu suchen. Aber jetzt könnte der Eindruck entstehen, dass jedes Jugendvergehen den Zugang zum Polizeidienst verwehrt. Damit hätte das Innenministerium nur ein altes Problem gegen ein neues Problem getauscht. Wir sind uns sicher, dass das nicht im Sinne der hessischen Polizei ist.Wir fordern das Innenministerium auf, im Zuge der geplanten Neueinstellungen bei der Polizei auch die prüfenden Stellen personell zu verstärken, um die Fehler der Vergangenheit künftig zu vermeiden. Unsere Fraktion wird noch einmal um einen ergänzenden, detaillierten Bericht des Innenministeriums bitten“.