Die HNA-Berichterstattung, dass eine Hartz IV-Empfängerin für ihren 12-jährigen Sohn eine notwendige Mandeloperation aus der eigenen Tasche zahlen musste, haben die SPD-Abgeordneten Ulrike Gottschalck und Timon Gremmels zum Anlass genommen, sich beim zuständigen Patientenbeauftragten erkundigen.
„Gesetzlich krankenversicherte Personen müssen Anspruch auf eine umfassende medizinische Versorgung unabhängig von ihrem Einkommen und Alter haben“, so Gottschalck und Gremmels. Deshalb hätten sie den Patientenbeauftragten der Bundesregierung um Stellungnahme in dem Fall gebeten.
Die Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) seien im fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) festgelegt. Danach hätten gesetzlich Versicherte, unabhängig von der Beitragshöhe, im Krankheitsfall einen Anspruch auf aus¬reichende, bedarfsgerechte und dem Stand der Wissenschaft entsprech-ende medizinische Behandlung. Wenn dies nicht gewährleistet sei, müsse es überprüft und ggf. zu notwendigen Anpassungen des Leistungsumfanges für die gesetzlichen Krankenkassen werden.
Für die konkrete Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV sei der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Dieser entscheide auch über Diagnose- und Therapieverfahren und ob diese den Anforderungen genügten.