Erklärung zu Protokoll der Haupt- und Planungsausschusssitzung der Regionalversammlung beim PR Kassel vom 29. August 2016, zu TOP 2: Teilregioalplan Energie

Sehr geehrter Herr Vorsitzender Seeger,

hiermit möchte ich folgende persönliche Erklärung zu Protokoll der heutigen Haupt- und Planungsausschusssitzung der Regionalversammlung geben:

Aus meiner Sicht gehört die Fläche KS52 (Gemarkung Windhausen, Landkreis Kassel) nicht in den Teilregionalplan Energie. Die sich im Eigentum des Landes Hessen befindliche Fläche erfüllt nicht die Vorgaben des hessischen Landesentwicklungsplans, wonach eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunden in einer Höhe von 140 Metern die Voraussetzung für die Ausweisung von Windvorrangflächen sein soll. Diese Fläche ist nur deshalb als Vorranggebiet in die Planungen aufgenommen worden, weil der Flächeneigentümer per Gutachten eine höhere Windgeschwindigkeit errechnen lies, als das dem LEP zu Grunde liegende Gutachten. Ein seriöser Investor hätte für mindestens ein Jahr ein Windmessmast aufgestellt, wie es die Städtischen Werke Kassel auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe getan haben. Dabei wurden die Werte des TÜV-Süd-Gutachtens deutlich unterschritten und das Projekt nicht weiter verfolgt.

Aus meiner Sicht sollte sich das Land Hessen an das von ihm für die gesamte Regionalplanung zu Grunde gelegte TÜV-Süd Gutachten halten. Dass das Land ausgerechnet bei Flächen, die ihm selbst gehören und die es bereits vor geraumer Zeit an einen Windkraftprojektierer verpachtet hat, eine umstrittene Ausnahmeregelung nutzt, ist aus meiner Sicht höchst bedenklich.

Ich gehe allerdings davon aus, dass aufgrund der veränderten Förderbedingungen des EEG2016 auf den besagten Flächen – auch wenn sie Windvorrangflächen werden sollten – aufgrund der schlechten Windverhältnisse keine Windkraftanlagen installiert werden.

Da ich als Mitglied der Regionalversammlung entweder nur den gesamten Teilregionalplan annehmen, oder ablehnen kann, habe ich mich dafür entschlossen, meine Bedenken zu Protokoll zu geben. Ich bitte diese Protokollerklärung auch dem Hessischen Wirtschaftsministerium als Genehmigungsbehörde für den Teilregionalplan gemeinsam mit diesem vorzulegen.

Mit freundlichen Grüßen

Timon Gremmels