„Unkonventionelles Fracking wird verboten – Ländervorbehalt für Forschungszwecke“

„Unkonventionelles Fracking wird verboten. Begrenzte Forschungsvorhaben nur mit Zustimmung der betroffenen Bundesländer. Priorität für den Schutz des Trinkwassers. Das sind die wesentlichen Punkte, die gestern von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD in Berlin beschlossen wurden. Am diesem Freitag kann das Gesetz zur Regulierung von Fracking im Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Das ist ein großer Erfolg. Das ist unser Erfolg“, erklärt Ulrike Gottschalck.

„Für die SPD war immer klar, dass die Gesundheit des Menschen und der Schutz des Trinkwassers absolute Priorität vor wirtschaftlichen Interessen haben muss. Diese Prämisse werden wir jetzt umsetzen. Für die öffentliche Wasserversorgung haben wir erreicht: In allen Einzugsgebebieten von Wasserentnahmestellen, sowie in Talsperren und natürlichen Seen, die zur öffentlichen Wasserversorgung dienen, ferner in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten soll Fracking jeglicher Art generell ausgeschlossen werden“, informiert die SPD-Bundestagsabgeordnete.

„Unser Gesetz regelt darüber hinaus wirksamen Schutz für Mensch und Umwelt. Sämtliche Umweltstandards beim seit den 1960er Jahren vor allem in Niedersachsen betriebenen konventionellen Fracking werden erheblich verbessert.“

„Unkonventionelles Fracking – um nur diese Technologie geht es in Nordhessen – wird bundesweit lediglich an maximal vier Stellen zu wissenschaftlichen Zwecken möglich sein. Aber nur, wenn das betroffene Bundesland zuvor zugestimmt hat“, darauf weist der SPD-Umweltpolitiker der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hin. „Wir werden nach in Kraft treten des Bundesgesetzes dafür sorgen, dass sich der Hessische Landtag gegen Fracking zu Forschungszwecken ausspricht.

Am Ende der wissenschaftlichen Forschung hat der Deutsche Bundestag das letzte Wort. Auch das ist unser Erfolg,“ schließt Ulrike Gottschalck.