Anlässlich der morgigen Demonstration in Wiesbaden für die Fortsetzung der Energiewende und der Ministerpräsidentenkonferenz zur Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) an diesem Donnerstag, bringt die hessische SPD einen eigen Vorschlag ein, damit auch zukünftig Windkraft in Hessen und den süddeutschen Bundesländern weiter ausgebaut werden kann. Das Landesvorstandsmitglied und energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Timon Gremmels, sagte dazu am Montag in Wiesbaden:
„Die Hessen SPD hat in ihrer letzten Landesvorstandssitzung einen Antrag für den SPD-Parteikonvent am 5. Juni 2016 in Berlin beschlossen, in dem wir Änderungen fordern, damit die Onshore-Windkraft für Mittel- und Süddeutschland eine bessere Perspektive bekommt."
Im aktuellen Gesetzentwurf des EEG 2016 der Bundesregierung soll von der Möglichkeit der sogenannten De-Minimis-Regelung für Windenergieanlagen nur sehr eingeschränkt Gebrauch gemacht werden. Danach sollen lediglich kleine Anlagen mit einer installierten Leistung von unter einem Megawatt von der Ausschreibungspflicht befreit werden.
Der Landesvorstand unterstützt den Beschluss des Bundesrates (Drucksache 458/15), Windkraftanlagen, für die als Grenzwert eine installierte Stromerzeugungskapazität von sechs Megawatt oder sechs Erzeugungseinheiten gilt, von der Ausschreibung auszunehmen. Diese Regelung soll ins EEG aufgenommen werden, da ansonsten das Ende der meisten Windkraftprojekte in Mittel- und Süddeutschland droht sowie die Gefahr besteht, dass mittelständische, kommunale und bürgerschaftliche Projekte aus dem Markt gedrängt werden.
Der Landesvorstand vertritt die Auffassung, dass die im Eckpunktepapier vorgeschlagene Bagatellgrenze bis ein Megawatt installierter Leistung nicht ausreicht, um das Ziel des EEG 2014, die Akteursvielfalt zu erhalten und Strukturbrüche zu vermeiden, erreichen zu können.
Dabei weisen wir auf die Ergebnisse aus den Ausschreibungsrunden für Photovoltaik-Freiflächenanlagen hin. Es ist festzustellen, dass die für die Energiewende erforderliche regionale Verteilung des Ausbaus nicht stattfindet und die Akteursvielfalt nicht gewahrt werden konnte. Eine positive Bewertung der Ausschreibungen für Photovoltaik war aber im aktuellen Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD eine zwingende Voraussetzung für die Übertragung der Ausschreibungspflicht auf die Windkraft, die laut Koalitionsvertrag nach dieser Prüfung frühestens 2018 erfolgen kann.“