Timon Gremmels (SPD): Gesetzentwurf der FDP ist reine Grußadresse an Windkraftgegner anstatt seriöser Gesetzgebung

Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat anlässlich der heutigen Lesung des FDP-Gesetzentwurfs zur Änderung der Hessischen Bauordnung den vorgelegten Entwurf zu deutlich höheren Abstandsregelungen für Windkraftanlagen scharf kritisiert. „Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Grußadresse an die hessischen Windkraftgegner und zudem schädlich für die Energiewende in Hessen. Er ist inhaltlich, wie auch handwerklich mangelhaft und würde dazu führen, dass die Regelung einer Abschaffung des Privilegierungstatbestandes faktisch gleichkommt. Zudem verstößt er gegen die grundgesetzlich gesicherte Eigentumsfreiheit, weil er die Baufreiheit einschränkt“, sagte Gremmels am Dienstag in Wiesbaden.

Hintergrund der FDP-Gesetzesinitiative sei eine sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch des Bundes. Diese sehe vor, dass die Länder eigenständig Abstandsregelungen festschreiben könnten. Allerdings dürfe dabei die im Bundesbaugesetz festgeschriebene Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nicht völlig ausgehöhlt werden. In Bayern, dessen Gesetzesregelung der hessische FDP-Entwurf ohne Nachbesserungen übernommen habe, werde mit dieser Regelung nur noch auf 0,05 Prozent der Landesfläche Windkraft möglich sein. Außer Bayern mache kein anderes Bundesland von der Möglichkeit der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch. Das bayerische Gesetz zur Abstandsregelung werde derzeit vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof beklagt, weil es nicht mit Bundesrecht vereinbar sei.

„Der Hessische Energiegipfel hat im Jahr 2011 beschlossen, mit Windkraft auf zwei Prozent der Landesfläche 28 Terrawatt Strom erzeugen zu können. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen 10-fachen Abstand zur Anlagenhöhe würde der notwendige Zubau verhindert und die Zielvereinbarung des Energiegipfels deutlich verfehlt werden“, so der SPD-Politiker. „Dass ausgerechnet die Liberalen bereit sind, Eigentumsrechte einzuschränken, um ihre rückschrittliche Energiepolitik durchzusetzen, ist dabei schon besonders bemerkenswert“, sagte Gremmels.

Anlässlich der heutigen Gesetzesdebatte forderte Gremmels von Landesplanungsminister Al-Wazir eine Klarstellung. Die gestern bekanntgewordene Entscheidung des Regierungspräsidiums Darmstadt, dass es sich bei der 1.000 Abstand-Regelung zwischen Windkraft-Anlage und Siedlungsbereichs lediglich um ein ‚weiches Kriterium‘ handele, sei Wasser auf den Mühlen der Windkraftgegner. „Ich habe die 1000 Meter Abstand im Landesentwicklungsplan immer als verbindliche Vorgabe gesehen“, so der SPD-Abgeordnete.