Timon Gremmels (SPD): Anhörung zum FDP-Gesetzentwurf – höhere Abstandsregelung verstößt gegen die Eigentumsfreiheit

Der umwelt- und energiepolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat die heutige Anhörung im Umweltausschuss als Beleg dafür gewertet, dass der FDP-Gesetzentwurf zu deutlich höheren Abstandsregelungen für Windkraftanlagen für die Energiewende in Hessen kontraproduktiv sei. „Dieser Gesetzentwurf ist nichts anderes als eine Grußadresse an die hessischen Windkraftgegner und zudem auch noch handwerklich unsauber ausgearbeitet“, sagte Gremmels am Donnerstag in Wiesbaden.

Hintergrund der FDP-Gesetzesinitiative sei eine sogenannte Länderöffnungsklausel im Baugesetzbuch des Bundes. Diese sehe vor, dass die Länder eigenständig Abstandsregelungen festschreiben könnten. Allerdings dürfe dabei die im Bundesbaugesetz festgeschriebene Privilegierung von Windkraftanlagen im Außenbereich nicht völlig ausgehöhlt werden. Der FDP-Gesetzentwurf führe aber dazu, dass diese Regelung einer Abschaffung des Privilegierungstatbestandes faktisch gleichkomme. In Bayern, an dessen Gesetzesregelung sich der hessische FDP-Entwurf orientiere, werde mit dieser Regelung nur noch auf 0,05 Prozent der Landesfläche Windkraft möglich sein.

„Der Hessische Energiegipfel hat 2011 beschlossen, mit Windkraft auf 2 Prozent der Landesfläche 28 Terrawatt Strom erzeugen zu können. Mit dem von der FDP vorgeschlagenen 10-fachen Abstand zur Anlagenhöhe wäre ein nennenswerter Zubau nicht möglich und das anvisierte Ziel des Energiegipfels würde deutlich verfehlt“, so der SPD-Politiker.

Darüber hinaus hätten die Juristen in der Anhörung bescheinigt, dass der FDP-Gesetzentwurf auch gegen die grundgesetzlich geschützte Eigentumsfreiheit verstoße. Das zeige, dass die FDP in ihrem blinden Kampf gegen die Windkraft auch bereit sei, liberale Grundwerte zu opfern.

Gremmels wies darauf hin, dass außer Bayern, kein anderes Bundesland von der Möglichkeit der sogenannten Öffnungsklausel Gebrauch mache. Das bayerische Gesetz zur Abstandsregelung werde derzeit vor dem dortigen Verfassungsgerichtshof beklagt.