Als „überraschende, aber begrüßenswerte Wende“ bezeichnete der Landtagsabgeordnete Timon Gremmels die Antwort des Hessischen Innenministers Beuth (CDU) auf eine kleine Anfrage der SPD-Fraktion zur Gründungsmöglichkeit kommunaler Wohnungsbaugesellschaften.
„Bisher hieß es aus den Reihen der Landesregierung immer, die Hessische Gemeindeordnung (HGO) stünde einer wirtschaftlichen Betätigung der Kommunen im Bereich des Wohnungsbaus entgegen“, äußerte sich Gremmels verwundert, „nachdem die SPD nachgehakt hat, vertritt die Landesregierung nun die Auffassung, dass §121 der HGO der Möglichkeit von Städten und Gemeinden Wohnungsbaugesellschaften zu gründen, doch möglich sei. Wir freuen uns sehr, dass die Landesregierung in diesem Punkt unsere Position nun übernommen hat.“
Nun müsse die Landesregierung aber auch dafür sorgen, dass die hessischen Kommunen mit den notwendigen Mitteln ausgestattet sind, um die Sicherung von bezahlbarem und sozial verantwortbarem Wohnungsbau durch Gesellschaften in kommunaler Hand gewährleisten zu können“, so Gremmels. „Gerade in Zeiten höchst angespannter städtischer Wohnungsmärkte ist deren Entlastung durch Schaffung neuen Wohnraums mit bezahlbaren Mieten dringend erforderlich“, äußerte er sich abschließend.