Eine zusätzliche finanzielle Förderung für die Feuerwehren entlang der A 44, die über das bisher gesetzlich geregelte Maß hinausgeht, sieht die Landesregierung als nicht notwendig an. Sie begründet es unter anderem damit, dass die Feuerwehren nur einen eher geringen Anteil am Gesamteinsatzaufkommen für die A 44 zu bewältigen hätten. Dies wird aus der Antwort einer Anfrage des örtlichen Landtagsabgeordneten Timon Gremmels im Hessischen Landtag deutlich.
Mit einer Resolution hatten sich die Gemeinden Kaufungen und Helsa sowie weitere Kommunen aus dem Werra-Meißner-Kreis gegen den Rahmeneinsatzplan entlang der A 44 gewandt und gefordert, dass das Land auch für die Folgekosten und Ersatzbeschaffungen von Geräten aufkommen müsse, die extra für die Tunnelbrandbekämpfung angeschafft werden müssen.
Das Land verweist in seiner Antwort darauf, dass die grundsätzliche Zuständigkeit für den Brandschutz bei den Kommunen liege. Zudem verweist die Landesregierung auf die 100-prozentige Förderung des Landes bei der Erstanschaffung von Gerätschaften, die durch den Autobahn- und Tunnelbau notwendig geworden sind. Die Förderung liegt sonst zwischen 20 und 40 Prozent.
Die Landesregierung gebe quasi den Ball an die Kommunen zurück. Sie argumentiere, dass zusätzlich anfallende Personal- und Sachkosten auch durch eine Anpassung der gemeindlichen Gebührenordnungen aufgefangen werden könnte.
Gremmels bedauert, dass es keine zusätzliche finanzielle Mittel für die neuen Aufgaben der Feuerwehren entlang der Autobahnen von der Landesregierung geben wird.
„Die Bemühungen der betroffenen Kommunen, mit allen Mitteln für finanzielle Entlastung zu kämpfen, kann ich angesichts der Finanzprobleme der Kommunen gut verstehen. Selbst Pflichtaufgaben – wie der Brandschutz und die Allgemeine Hilfe – sind auf Grund unzureichender Finanzausstattung der Kommunen durch das Land nur noch bedingt zu erfüllen“, so Gremmels abschließend.