Gremmels (SPD): „Windgutachten des Landes wird von Experten kritisiert – Entspannung für Reinhardswald nötig“

Der Niestetaler SPD-Landtagsabgeordnete und energiepolitische Sprecher seiner Fraktion, Timon Gremmels, sieht in der aktuellen Debatte um Windkraft im Landkreis Kassel dringenden Klärungsbedarf durch das Land. "Wesentliche Grundlage der Ausweisung der Windvorrangflächen im Regionalplan Nordhessen ist das Gutachten des TÜV-Süd. Auf dessen Berechnungen fußt die Vorgabe des Landes Hessen, nur solche Flächen als Windvorangflächen auszuweisen, bei denen eine Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde herrscht", erläutert Gremmels. Das führe dazu, dass in Nordhessen insbesondere der Reinhardswald diese Kriterien erfüllt. Der SPD-Politiker macht darauf aufmerksam, dass dieses Gutachten im Rahmen einer Landtagsanhörung am vergangenen Mittwoch von zahlreichen Experten in Zweifel gezogen wurde. In der Anhörung wurde deutlich, dass es bei Messungen Abweichungen von den errechneten Werte von bis zu 2 Metern pro Sekunde gegeben hat. Der Vertreter des TÜV-Süd hat selbst klargestellt, dass es sich nur um ein Grobgutachten handele. "Dies als Grundlage für rechtliche Vorgaben zu machen, ist ein Unding", kritisiert Gremmels.

"Demnach gibt es in Hessen deutlich mehr geeignete Windstandorte und man müsse nicht alle derzeit vorgesehenen Windvorrangflächen im Reinhardswald in Anspruch nehmen. Dass selbst das Land Hessen sein Windgutachten scheinbar als ungeeignet ansieht, zeigt die Tatsache, dass die Hessische Landgesellschaft (HLG) im Raum Nieste/Niestetal/Kaufungen ein detaillierteres Windgutachten in Auftrag geben hat, um die Geeignetheit einer Fläche nachzuweisen. Mehrheitsanteilseigner der HLG ist das Land Hessen. "Im Aufsichtsrat sitzt Staatssekretär Steffen Saebisch (FDP), dessen Ministerium die strengen Vorgaben zur Mindestwindgeschwindigkeit erlassen hat, die er jetzt selbst in Zweifel zieht", kritisiert Gremmels.

Hier ist dringender Klärungsbedarf nötig. Um die Akzeptanz für Windkraft nicht zu gefährden, wird eine Reduzierung der Windvorrangflächen im Reinhardswald benötigt, ohne vom landesweiten Ziel der zwei Prozent Windvorrangfläche abzuweichen. "Wir werden uns dafür sowohl im Landtag als auch in der Regionalversammlung einsetzen. Den Wald völlig von Windkraft auszuschließen wird in Hessen mit einem Waldanteil von 42 % der Landesfläche allerdings nicht möglich sein", so Gremmels abschließend.