Timon Gremmels (SPD): Unzureichendes Windgutachten darf nicht Grundlage der Windkraftplanung in Hessen sein

Bei der heutigen gemeinsamen Anhörung des Wirtschafts- und Umweltausschusses des Hessischen Landtags zur Windkraft im Landesentwicklungsplan (LEP) sei nach Auskunft des umweltpolitischen Sprechers der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels von den Experten deutlich gemacht worden, dass der LEP nicht geeignet ist, um die im Hessischen Energiegipfel vereinbarten Windkraftanlagen-Ausbauziele von zwei Prozent in Hessen zu erreichen. „Die einhellige Kritik der anwesenden Vertreter der Städte und Gemeinde, die den LEP-Entwurf als ungeeignet für ihre kommunalen Pläne zum Ausbau der Windkraft gesehen haben, war für die SPD nicht überraschend. Auch die sehr starre Abstandsregelung von 1.000 Meter zu Windkraftstandorten wurde kritisiert. Unserer Ansicht nach soll der Status Quo weiterhin gelten. So kann in begründeten Ausnahmefällen – vor allem im Rhein-Main-Ballungsraum – davon auch abgewichen werden. Dies entspricht exakt der bisher von uns geäußerten Kritik", sagte Gremmels am Mittwoch in Wiesbaden.

Insbesondere die vom Land Hessen auf Grundlage eines Gutachtens des TÜV-Süd vorgegebenen Mindestwindgeschwindigkeit von 5,75 Meter pro Sekunde werde nach Expertenmeinung rechtlich nicht Stand halten. Selbst der Experte vom TÜV-Süd räumte ein, dass es sich nur um ein Grobgutachten handele und man für aussagekräftige Zahlen mindesten ein Jahr messen müsste. Die berechneten Daten wichen in vielen Fällen bis zu zwei Meter pro Sekunde von später gemessenen Windgeschwindigkeiten ab. „Wer aber auf Grundlage einer offensichtlich unzureichenden Windhöffigkeitsberechnung verbindliche Vorgaben erlässt, läuft sehenden Auges in gerichtliche Auseinandersetzungen. Wir sehen darin den Versuch von CDU und FDP, die Energiewende zu untergraben. Für die SPD-Fraktion hat die heutige Anhörung mehr als deutlich gemacht, dass der LEP von der Landesregierung dringend überarbeitet werden muss“, so der SPD-Abgeordnete.