Timon Gremmels (SPD): 2-Prozent-Ziel für Windkraft gehört in Landesplanungsgesetz – Über Abstandsregelungen sollen weiter die Regionalversammlungen entscheiden

„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss, zwei Prozent der hessischen Fläche im Landesentwicklungsplan als Windvorrangfläche auszuweisen, kommt die Landesregierung endlich unserer Forderung nach einem Ausbau einer der wichtigsten Erzeugungsformen der Erneuerbaren Energien nach“, sagte der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels. „Es ist noch nicht lange her, dass die hessische CDU gegen ‚Windkraftmonster‘ polemisiert hat.“

„Allerdings wäre eine verbindliche Regelung im Landesplanungsgesetz der bessere Ort, um das zwei-Prozent-Ziel rechtsverbindlich festzuschreiben“, betonte Gremmels. Der SPD-Abgeordnete erinnerte daran, dass ein entsprechender Gesetzentwurf dazu nach der Sommerpause im Umweltausschuss von Experten angehört werde.

Die verbindliche Vorgabe, dass ausgewiesene Flächen einer Mindestwindgeschwindigkeit unterliegen sollen, werde von der SPD begrüßt. „Nur wenn die Windgeschwindigkeit hoch genug ist, lassen sich Windkraftanlagen auch für kleinere Stadtwerke und Energiegenossenschaften wirtschaftlich betreiben, während Großinvestoren auch mit schlechteren Windverhältnissen wirtschaften könnten.“

Kritisch sieht Gremmels die strikte Vorgabe der 1.000-Meter-Abstandsregel zur Wohnbebauung. Während diese in Nord- und Mittelhessen von den Regionalversammlungen längst vorgegeben würden, wolle Rot-Grün in Südhessen etwas darunter gehen. Bisher lasse die derzeit gültige gemeinsame Handlungsempfehlung des Wirtschaft- und des Umweltministeriums dies in Einzelfällen zu. Das sei im Abschlussdokument des Energiegipfels auch so bestätigt worden.
„Wenn Bouffier heute ankündigt, die 1.000 Meterregelung für ganz Hessen landesplanerisch vorzugeben, verlässt er den von ihm ausgehandelten Energiekonsens", so Gremmels.

„Es besteht die Gefahr, dass insbesondere die Region Südhessen die 2-Prozent-Vorgabe nicht schafft.“ Aus Sicht der SPD-Fraktion soll die Abstandsregelungen wie bisher vor Ort in den Regionalversammlungen festgelegt werden „Darauf werden wir bei den Beratungen des Landesplanungsgesetzes und des Landesentwicklungsplans drängen", so Gremmels.