Timon Gremmels (SPD): Nach Urteil des Staatsgerichtshofs zur Personalmindestverordnung – Land muss für Ausgleich sorgen

„Das ist eine gute Entscheidung für die Kommunen im Landkreis Kassel als Träger von Kitas und damit auch für Eltern und Kinder.“ Mit diesen Worten kommentierte der Niestetaler SPD-Landtagsabgeordneter Timon Gremmels (Niestetal) das Urteil des Staatsgerichtshofes zur Rechtmäßigkeit der Mindestverordnung für den Betrieb von Kindertagesstätten. „Der Versuch der Landesregierung, sich unter Bruch eines damals von Minister Banzer gegebenen Wortes aus der Konnexität, d.h. aus der Verpflichtung zur Erstattung der durch die verbesserten Personalstandards erhöhten Kosten, heraus zu mogeln, ist gescheitert", freut sich Gremmels, "auch wenn die Mindestverordnung nicht als verfassungswidrig gewertet worden ist."

Der damalige Wortbruch der Landesregierung hatte auch zahlreiche Kommunen im Landkreis Kassel überrascht, die im Vertrauen auf die Zusage des Landes – trotz zumeist angespannter Kommunalhaushalte – mehr Personal eingestellt und für kleinere Gruppen gesorgt hatten.

Die Kommunen können jetzt mit einer Kostenerstattung rechnen. "Wie genau eine rechtlich einwandfreie Regelung dazu aussehen muss, wird nun mit der Landesregierung zu diskutieren sein“, erklärte Gremmels abschließend.