Timon Gremmels (SPD): Land muss Energiewende als Konjunkturmotor nutzen

Der umweltpolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Timon Gremmels hat bei einer Pressekonferenz der SPD-Landtagsfraktion kritisiert, dass die Umsetzung der Energiewende durch die schwarz-gelbe Landesregierung ins Stocken geraten ist. „Die Miniergebnisse des Energiegipfels sind immer noch nicht umgesetzt. Mehr als ein Jahr nach dem Ausstieg aus der Atomkraft in Hessen und über ein halbes Jahr nach Beendigung des Gipfelchens wird es Zeit, auch landespolitisch der Energiewende endlich Schwung zu geben. Aus diesem Grund hat die SPD-Landtagsfraktion diese Woche einen Gesetzentwurf für ein Energie-Konjunktur-Gesetz in den Hessischen Landtag eingebracht“, sagte der SPD-Politiker am Donnerstag in Wiesbaden.

Dabei habe sich die SPD ein wichtiges Ziel gesetzt: nämlich die Energiewende und die dadurch entstehenden Konjunkturimpulse gemeinsam zu denken. So solle einerseits die Erneuerbaren Energien vorangebracht, andererseits aber auch durch den Ausbau der Erneuerbaren Arbeitsplätze und Wertschöpfung und somit die Konjunktur in Hessen gestärkt werden.

Eine Schlüsselfunktion käme dabei den Kommunen zu. „Statt ihnen immer neue Steine in den Weg zu legen, wie es die Landesregierung tut, wollen wir sie zu Trägern der Energiewende machen. Dazu werden wir die kommunalwirtschaftliche Betätigung erleichtern, Energieeffizienz und –erzeugung als Aufgabe in der Hessischen Gemeindeordnung festschreiben und ihnen ermöglichen kommunale Energiesatzungen zu erlassen. Mit lokalen Energiebeiräten sollen die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbezogen werden“, sagte Gremmels. Während sich die Regierung auf Information und Förderprogramme beschränkte, wolle die SPD auch gesetzliche Verpflichtungen festschreiben. „Allein mit Apellen, öffentlichen Geldern und PR-Aktionen vor Windkrafträdern werden wir die Energiewende nicht schaffen“, ist Gremmels überzeugt.

Eine Schwäche des Energiezukunftsgesetz der Landesregierung sei auch, dass es sich im Wesentlichen auf den Zuständigkeitsbereich der Umweltministerin beschränke. „Die relevanten Bereiche in der Zuständigkeit des Wirtschaftsministeriums werden nicht in Angriff genommen, obwohl gerade das Landesplanungsrecht bisher ein wesentlicher Hemmschuh bei Ausbau der Erneuerbaren Energien in Hessen gewesen ist. Das ist ein deutlicher Hinweis darauf, dass es zwischen den beiden Ministerien in Bezug auf die Energiewende knirscht“, sagte der Energieexperte. Weitere Belege für den Konflikt sei etwa auch, dass der lange angekündigte Winderlass genauso auf sich warten lasse, wie die Vorlage der vor 1 ¾ Jahren beauftragen vier regionalen Energiekonzepte. “Kein Wunder, dass Hessen in einer Anfang des Jahres von der Agentur für Erneuerbaren Energien veröffentlichten Studie zu wenig Engagement bescheinigt wird“, sagte Gremmels. Hessen liegt mit Platz 14 auf dem schlechtesten Platz der Flächenländer.

Was Hessen brauche sei eine wissenschaftliche Begleitung der Energiewende. „Daher wollen wir einen jährlichen Energiebericht und einen hessischen Energierat statt unverbindlicher Kaffee-Kränzchen à la Puttrich“, betont Gremmels. Die SPD habe haben bei ihrem Gesetzentwurf nicht in Ressortzuschnitten gedacht, sondern sämtliche landesrechtlichen Vorgaben auf den Prüfstand gestellt, die eine Energiewende noch behindern (zu den Inhalten des Energie-Konjunktur-Gesetzes siehe Beiblatt und Synopse).

Zudem forderte Gremmels, für die Energiewende in Hessen verstärkt originäre Landesmittel bereitzustellen. „Im Gegensatz zu Ministerin Puttrich, die 80 Millionen Euro auf drei Jahre verteilt, haben wir alleine zum Haushaltsplan 2012 rund 37 Millionen Euro zusätzlich als Anschubfinanzierung beantragt“, so Gremmels. „Wir sind der Auffassung, dass unser Gesetz sehr viel breiter angelegt ist, als der Puttrich-Entwurf. Er ist deutlich besser geeignet, um das gemeinsam verabredete Ziel, Hessen bis spätestens 2050 vollständig mit Erneuerbaren Energien zu versorgen zu erreichen.“

Zentrale Punkte des Energie-Konjunktur-Gesetzes der SPD

Hessisches Energiegesetz:
– Festschreibung des dezentralen Ansatzes bei der Energieerzeugung zur Stärkung
der regionalen Wertschöpfung
– landeseigene und angemietete Gebäude
– Förderung von Energiespeichern
– Schaffung einer Landes-Energieagentur
– Jährlicher Energiewende-Fortschrittsbericht auf Grundlage eines wissenschaftl. Monitorings
– Schaffung eines Hessischen Energierates
– Ermöglichung für kommunale Satzungen (Bsp. Marburger Solarsatzung)
– Förderung des Genossenschaftswesens
– Förderung von Kraft-Wärme-Kopplung
– CO2-neutrale Landesverwaltung bis 2030

Hessisches Erneuerbare-Wärmegesetz:
– Erneuerbare Wärme im Gebäudebestand
– Pflicht zur Nutzung Erneuerbarer Energie beim Austausch einer Heizungsanlage
– Ersatzmaßnahmen wie Solarthermie, Geothermie und Umweltwärme
– Privilegierung der Kraft-Wärme-Kopplung

Hessisches Landesplanungsgesetz:
– Verankerung des 2% Windvorrangflächen-Ziels des Energiegipfels im Landesrecht
– Bei Nichterfüllung keine Ausschlussgebiet
– Die Interessen der Städte und Gemeinden sind bei der Ausweisung zu berücksichtigen
– Die Energiekapitel der Regionalpläne sollen nicht alle acht, sondern künftig alle drei Jahre angepasst werden.

Hessische Gemeindeordnung:
– Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der Energieerzeugung als kommunale Aufgabe verankern.

– Kommunen zur Akzeptanzsteigerung die Möglichkeit zur Schaffung von Energiebeiräten einräumen.
– Die wirtschaftliche Betätigung für Kommunen im Bereich der Energieerzeugung wieder erleichtern.

Hessisches Denkmalschutzgesetz:
– Erleichterung der Abwägung zu Gunsten des Sonnenenergie